Bekommen meine Eltern Kindergeld, wenn ich auf Teilzeit arbeite?
Hallo,
ich habe eine Frage:
zur Zeit arbeite ich auf 459€ Basis.
möchte jedoch auf Teilzeit arbeiten also auf ca 100 Stunden in Monat. Der Stundenlohn liegt beim Mindestlohn.
bekommen meine Eltern dennoch weiter Kindergeld oder wird es nicht mehr bezahlt. Wohne noch zuhause.
letztes Jahr war ich auch für 3-4 Monate in Teilzeit (80 Stunden im Monat).
habe aber in Sommer eine Ausbildung. Und im Juli habe ich meine Fachhochschule
bekommt man noch Kindergeld oder nicht?
danke
lg
4 Antworten
Wenn derzeit Anspruch auf Kindergeld besteht, du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast und du deinen Beginn der Ausbildung im Sommer nachweisen bzw. glaubhaft machen kannst oder derzeit sogar noch zur Schule gehst, dann sollte es auch in Teilzeit weiterhin Kindergeld geben, weil du da keiner Kindergeldschädlichen Beschäftigung nachgehen würdest.
Hättest du schon eine z.B. abgeschlossene Berufsausbildung, dann dürftest du in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung oder neben einer weiteren Ausbildung nebenbei in der Woche nur durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten.
Das Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Verdienst du aber dauerhaft mehr als 450 € Brutto im Monat bzw. siehe die Antwort von @ siola 55 , dann würde es keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Familienversicherung geben, dann würdest du selber ein Mitglied einer Krankenkasse sein bzw. werden.
Also es gibt kein 459€-Minijob, sondern nur ein 450-Euro-Minijob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Warum machst du keine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr? Da kannst du unbegrenzt hinzuverdienen... https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch wurden bereits in 2012 ganz abgeschafft ;-)
Gruß siola55
Und im Juli habe ich meine Fachhochschule
Du bist also aktuell in Ausbildung? Sofern es eine Erstausbildung ist, gibt es gar kein Problem mit dem Kindergeld. Ist es bereits eine Zweitausbildung, darfst du nicht mehr als 20 Std pro Woche arbeiten.
Ist meine erst Ausbildung, jedoch mache ich in der Schule meine Schulische Ausbildung zum kaufmännischen Assistenten
Was machst du hauptsächlich während deiner Teilzeitbeschäftigung? Das genau wird nicht klar
Du machst einfach gar nichts ausbildungs mäßig oder so?
Nur eine schulische. Kaufmännischer Assistent nennt sie sich
Du bist in deiner ersten Ausbildung, du bist über 18. Dann gibt es Kindergeld.
Danke
In der zweiten Ausbildung sieht das etwas anders aus.
Am kiosk. Jetzt bin ich beim Bäcker, möchte aber Teilzeit beim Kiosk arbeiten