Abitur und neben bei Teilzeit arbeiten - Kindergeld ja oder nein (18 Jahre)?
Hallo. :)
Ich bekomme derzeit Kindergeld, da ich den Status als Schüler habe. Ich mache mein Abitur derzeit als Fernstudium per ILS. Und da ich nebenbei noch arbeiten möchte, habe ich auch ein Job als Teilzeit (30 - 35 Stunden) die ab Mitte Januar beginnt.
Nun wollte ich Fragen, wie es aussieht.. die Schule kostet Geld die derzeit meine Eltern bezahlen und Kindergeld bekomme ich auch. Aber wie sieht es dann aus, wenn ich nebenbei noch "richtig" Arbeiten gehe?
PS: Das ist keine Ausbildung.
MfG.
4 Antworten
Du hast ja deinen Anspruch auf Kindergeld durch deine schulische Ausbildung erlangt und wenn du deine Schule weiterhin machst und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast,dann hat deine wöchentliche Arbeitszeit neben deiner Schule keinen Einfluss auf den Anspruch und dein Einkommen erst recht nicht !
Denn die Einkommensgrenze für das Kindergeld wurde schon am 01.01.2012 abgeschafft.
Nur wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben würdest,dann dürftest du neben deiner Schule bzw.einer weiteren Ausbildung in der Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten,dass würde dann deinen Anspruch auf Kindergeld schaden.
Danke dir für deinen Stern !
Also das hier habe ich gelesen:
Für Kinder, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben, gibt es seit 2012 immer Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie jobben und wie viel Geld sie verdienen.
Ich denke aber, dass du direkt die Familienkasse kontaktieren solltest, denn die wissen am besten Bescheid.
Es gibt Kindergeld ...
für Kinder unter 18, für über 18-Jährige, die Schüler sind und während Lehre / Studium (bis zum 25. Lebensjahr) bzw. bis zum 21. Lebensjahr, wer bei der AA bzw. dem JC ausbildungssuchend gemeldet ist und Leistungen dort bezieht (also gerade nicht in einer Ausbildung ist).
Noch eine kleine skurrile Info:
Erwachsene, die auf Grund einer Behinderung Grundsicherung beziehen, haben - wenn diese Behinderung vor dem 18. Lebensjahr entstanden ist - lebenslang Anspruch auf Kindergeld, auch wenn dieses bei der Grundsicherung wieder angerechnet wird.
Okay danke!
Du soltest dein Kindergeld trotzdem bekommen solange du nicht über 450 € verdienst
Es gibt diese Einkommensgrenze nicht mehr.