Bekomme ich nochmal Arbeitslosengeld trotz arbeitsbeginn?

3 Antworten

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Nein bekommst du nicht !

ALG - 1 steht dir nur bis zur Beschäftigungsaufnahme zu,wenn du am 01.03.2018 deine Beschäftigung aufgenommen hast,dann hat dir nur für den Februar 2018 noch dein ALG - 1 zugestanden,weil das wie der Lohn rückwirkend für den Monat gezahlt wird.

Du warst verpflichtet deine Beschäftigungsaufnahme spätestens am Tag deiner Arbeitsaufnahme zu melden,hast du das nicht gemacht,dann kann es ggf.noch zu Problemen kommen,also außer das du zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückzahlen musst.

Wenn du weniger als Hartz - lV ( ALG - 2 ) bekommen hast und dein tatsächlicher Bedarf nach dem SGB - ll höher war,warum hast du dann nicht zusätzlich ALG - 2 beim Jobcenter beantragt ?

Könntest du ggf.auch jetzt noch machen,wenn du dein ALG - 1 Ende Februar 2018 auf dem Konto hattest,dann kann es für den März beim ALG - 2 nicht als Einkommen angerechnet werden.

Sollte also Anspruch bestehen,dann würdest du deinen ALG - 2 Bedarf rückwirkend ab dem 01.03.2018 nachgezahlt bekommen,wenn du deinen Antrag noch 03.2018 beim Jobcenter stellst,denn dieser greift dann auf den 1.des Antragsmonats zurück.

Für den April 2018 könntest du dann auch ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung beantragen,aber das müsstest du dann je nach Höhe deines SGB - ll Bedarfs und Brutto / Nettoeinkommen was du dann im April bekommst voll zurückzahlen,wenn dein anrechenbares Einkommen höher wäre als dein ALG - 2 was du bekommen hast.

Auf formlosen Antrag wäre dann für das Darlehen dann auch eine Ratenzahlung möglich.

isomatte  20.09.2020, 04:28

Danke dir für deinen Stern !

Hallo,

du bekommst vollen Lohn für den März und wann der Lohn ausgezahlt wird, spielt keine Rolle.

Daher bekommst du für März natürlich KEIN Arbeitslosengeld mehr.

Du bist verpflichtet, den neuen Job der Arbeitsagentur zu melden.

Solltest du auf Grund fehlender oder verspäteter Meldung dennoch etwas bekommen, dann musst du es zurückbezahlen und das ist sicher noch "schlimmer" als diese zwei Wochen zu überbrücken.

Außerdem wird Leistungsmissbrauch verfolgt und geahndet.

Viele Grüße

Michael

Nein, für die zwei Wochen Überschneidung kriegst Du kein ALG mehr.

Das fällt direkt ab Vertragsbeginn flach.

verreisterNutzer  11.03.2018, 11:51

ich hab mich erstmal noch net abgemeldet und wollte noch die Folgeleistung abwarten, da ich weit weniger Alg1 bekommen als Hartz4er und ich mit dem Hungerlohn bisher auch nichts ansparen konnte. Hab dann vor einfach mitte April das Alg1 zurückzuzahlen vom Lohn. Eigentlich bräuchte ich nur 200Euro für die 2 Wochen extra. Gibts da Probleme dann? Ich zahl das ja dann komplett zuruck.

Oder hast Du anderen Tipp?