Bafög --> Gehalt nicht nachweisbar?
Meine Mutter, hat keine einzige Lohnabrechnung aus dem Jahre 2016 mehr, die ich für den jetzigen Bafögantrag benötige. Die Firma, die sie damals beschäftigt hat, existiert nicht mehr. Wie gebe ich also das Einkommen an, bzw. wie muss ich jetzt vorgehen?
Ergänzung: Meine Mutter hat erst im Februar 2016 das Arbeitsverhältnis begonnen, davor war sie arbeitslos.
Update: Die Abrechnungen sind nun doch aufgetaucht. Doch wie gebe ich das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für Januar 2016 im Bafög (-rechner bzw. -antrag) an?
5 Antworten
Dann soll sie einen Steuerbescheid abgeben.
Ansonsten ist diese Geschichte absolut unglaubwürdig.
Woher bekommt man diesen Steuerbescheid?
Ich habe die Nummer der Firma angerufen, doch sie ist nicht vergeben.
Nun deine Mutter wird sowohl die normalen Lohnabrechnungen bekommen haben, als auch die Jahresendabrechnung bzw. den Unterlagen für die Sozialversicherungen die sie für ihre Rente noch brauchen wird.
Die Firma ist da nicht in der Verantwortung, sondern sie. Hat sie das alles nicht mehr, ist das natürlich auch in Bezug auf die Rente usw. später mehr als ungünstig.
Letztlich würde ich einfach mal bei der zuständigen Stelle anrufen und die Situation schildern, die werden dir dann schon sagen, was sie stattdessen haben wollen (Kontoauszüge etc.) oder ob du damit schlicht aufgrund fehlender Auskünfte kein Bafög beantragen kannst oder schlicht aktuelle Werte herangezogen werden.
Ggf. lässt sich da noch was über elster machen, das wäre wohl die wahrscheinlichste Lösung.
Über elster.de kann sich deine Mutter registrieren. Wenn das Benutzerkonto eröffnet wurde kann sie sich für den Belegabruf anmelden. Über diese kann man sich die Lohnsteuerbescheinigung ziehen, welche der Arbeitgeber dem Finanzamt übermittelt hat. Wenn der Bafög-Antrag schnell gehen muss kann man daraus den Nettolohn berechnen. Der Steuerbescheid muss dennoch nachgereicht werden. Da man sich für den Belegabruf angemeldet hat kann man die vorausgefüllten Steuererklärung verwenden. Ggf die Steuererklärung noch ergänzen und abschicken und man erhält den Steuerbescheid.
Hallo,
na sie wird aber doch zumindest die "Jahresmeldung" nach der DUEVO von der Firma haben.
Außerdem wird sie doch wohl die Kontoauszüge ihres Girokontos haben, dort kann man den Zahlunsgeingang doch auch sehen.
Nach die "Jahresabrechnung" in der alle Zahlungen aufgeführt werden, die vom AG an die Sozialversicherung abgeführt wurden.
Kontoauszug einreichen.
Der jetzige oder welcher?
Na der von damals, auf dem das Gehalt steht.
Kann man den bei der Bank anfordern?
Sollte man können, ja.
Was meinst du mit Jahresmeldung?