bekomme ich noch rückwirkend Pflegegeld fürs Kind
Hallo Habe ein 14 jährigen Sohn (Pflegekind ) für den bekomme ich seit 2 Jahren Pflegegeld davor von Geburt auf an habe ich nichts bekommen Nun habe ich gehört das ich einfach nochmal ein Antrag stellen sollte das es noch von dem er in mein Haushalt lebt nach gezahlt werden musste Wer kann mir sagen ob es machbar ist da Mann mir gesagt hat da er mit uns weitläufig verwandt ist mir nicht zusteht und jetzt auf einmal schon
2 Antworten
Hallo Maierblume, normalerweise bekommt man Plegegeld von dem Zeitpunkt an wo das Plegekind einzieht. Das gilt auch für Verwandtenpflege. Ausschlaggebend dafür ist die Pflegeerlaubnis, die das Jugendamt Dir ja erteilt haben muss. Damit und mit der Meldebescheinigung solltest Du das nicht gezahlte Pflegegeld beantragen. Ich habe auch zwei Plegesöhne und bekomme seit dem Tag des Einzugs Pflegegeld von den Wirtschaftlichen Jugendhilfen. Versuch es einfach. Viel Erfolg Felili
Hallo Maierblume,
Hast Du eine Pflegeerlaubnis und wann wurde diese erteilt. Meines Erachtens nach müsste dieses Dokument die Grundlage für die Pflegegeldzahlung sein. Ob es aber Verjährungsfristen gibt, kann ich leider nicht sagen. Beantragen solltest Du das nicht gezahlte Pflegegeld auf jeden Fall.
Gruß Fronttoback