Kindergeld Abzweigungsantrag - Wird nicht erhaltenes Geld für letzten Monat bezahlt?
Hallo,
ich bin 19 Jahre alt, in meiner Ausbildung und lebe seit dem 25. Februar nicht mehr bei meinen Eltern.
Dementsprechend habe ich Ende Februar die Kindergeldabzweigung beantragt.
Mir ist bewusst, dass dieser Antrag bis zu 6 Wochen dauern kann. Daher die Frage:
Falls der Antrag angenommen werden sollte, .. wird mir das Geld, welches ich eigentlich auch für März (evtl. auch April, falls es doch länger dauern sollte) bekommen sollte, erstattet? Also diese 235€? (Eventuell 470€). (Meine Eltern haben 9 Kinder. Ja, neun.)
Und noch eine Frage: Haben meine Eltern das Geld für März bekommen? Oder ist das Geld erstmal "eingestellt" worden?
Freue mich über Antworten.
Mfg
2 Antworten
Wenn du erst Ende Februar 2020 den Antrag auf Abzweigung gestellt hast, dann ist das Kindergeld für Februar schon einmal weg bzw.nicht weg, sondern an deine Eltern ausgezahlt worden.
Normalerweise wird dann nach Eingang des Antrags auf Abzweigung die Auszahlung des Kindergeldes erst einmal vorläufig eingestellt, bis das ganze dann mit den Eltern durch die Familienkasse geklärt ist.
Solltest du also von deinen Eltern nach deinem Auszug nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen, dann stünde dir zumindest das Kindergeld zu und das dann ab der vorläufigen Einstellung.
Wenn ich mich nicht irre, dann wird der Anspruch bei einem Antrag auf Abzweigung anders berechnet, also du würdest dann nicht das bekommen was deinen Eltern für dich alleine zusteht, sondern es würde der Durchschnitt ermittelt.
Dabei kommt es dann darauf an für wie viele Kinder die Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben, nicht wie viele Kinder sie insgesamt haben.
Denn das / die Kinder würden dann im Rang nach vorne rutschen.
Verstehst du was ich damit meine ?
Angenommen inkl.dir sind es 9 Kinder und für alle würde noch ein Anspruch bestehen und du würdest das 4 oder weitere Kind sein, dann stünden deinen Eltern ab dem 4 Kind derzeit jeweils 235 € Kindergeld zu.
Für das 1 und 2 Kind aber nur jeweils 204 € und für das 3 Kind 210 € !
Dann müsste man rechnen, 408 € + 210 € + 1410 € = 2028 € : 9 Kinder = 225,33 € und nicht 235 € was dir dann zustehen würde.
Würden angenommen die ersten 3 Kinder keinen Anspruch mehr haben, dann würden die nächsten 3 Kinder im Rang nachrutschen.
Dann würde den Eltern 2 x 204 € + 1 x 210 € + 3 x 235 € = 1323 € zustehen und dir dann bei 6 zu berücksichtigenden Kindern der Durchschnitt von 220,50 €.
Man kann sich also nicht unbedingt auf diese 235 € versteifen.
Danke dir für deinen Stern !
Wenn es bereits an deine Eltern ausbezahlt wurde, natürlich nicht. Dann hast du deinen Antrag zu spät gestellt.
Der Staat zahlt selbstverständlich nicht doppelt.
Dann ja
Es wurde den Eltern nicht ausgezahlt. Bekomme ich es also nachgezahlt, wenn es den Eltern noch nicht ausgezahlt wurde?