Bekomme ich bei ALG1 eine Sperre wenn der Arbeitsvertrag noch nicht unterschreiben ist?

3 Antworten

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Du musst ernsthaft nachvollziehbare Gründe haben, um aus dem Arbeitsvertrag rauszugehen. - Sprich darüber mit dem Mitarbeiter im Arbeitsamt und lass es Dir genehmigen.

Nur dann bekommst Du keine Sperre!

Wenn Du dies klärst, geh auf keinen Fall allein zum Amt, sondern lass
Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse
genannt (dazu gleich mehr).

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen und anderen
Grundsicherungsbeziehern reingebe:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

cyracus  15.02.2017, 16:11

Danke fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

Wenn du schon angefangen hast musst du erst mal schriftlich kündigen,auch wenn du noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast,auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag !

Nicht jeder Arbeitgeber ( AG ) zahlen einem ein Monatsticket oder gibt was für Fahrkosten dazu,dass kann man sich dann ggf.nach 1 Jahr wieder holen wenn man seine Einkommenssteuererklärung abgibt.

Ist die Beschäftigung deiner Meinung nach nicht zumutbar,dann hast du das bei der Agentur für Arbeit nachzuweisen,oder du wirst eine Sperre bekommen,wenn du noch Anspruch auf ALG - 1 hast,denn einen neuen hast du dir ja dann noch nicht erworben.

Solltest du eine Sperre bekommen und du hast vorher noch keine Verfehlung gehabt,dann sollte diese 3 Wochen betragen,du würdest also die ersten 3 Wochen keine Leistungen bekommen und diese 3 Wochen würden dir von deinem Restanspruch abgezogen.

Wenn du diesen Job nun ablehnst, wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Sperre bekommen. Mein Monatsticket bezahle ich auch selber; das ist kein Grund, den Job abzulehnen. Zum Thema soziales Umfeld kann ich mich nicht äußern.

joanasi  10.02.2017, 21:27

Bei ALG1 wüsste ich das nicht.. Bei ALG2 auf jeden Fall. 

joanasi  10.02.2017, 21:53
@Schnoil

Ja krass. Hätte ich nicht gedacht, weil man ja zuvor in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.. Aber gut, dann würden sich wohl einige alle 2 Jahre eine kurze Auszeit nehmen :D war wohl zu kurz gedacht von mir :D

Danke für den Link. Scheint ganz gut zu sein. Gerade mit den Nachweisen

Schnoil  10.02.2017, 21:57
@joanasi

Jepp man ist ja trotzdem verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen. Ich hatte bei ALG1 auch schon mal eine 12-wöchige Sperre, weil der damalige Arbeitgeber mich mit einem Aufhebungsvertrag abgezogen hat (und ich damals noch zu unerfahren war). Es hat paar Wochen gedauert, bis ich das wieder geradebiegen konnte und das Geld dann nachgezahlt wurde (Nachdem klar war, dass es nicht mein Verschulden war. War eine Zeitarbeitsfirma und die hatten keine Aufträge für mich).