Wann gibt es Arbeitslosengeld 1, wenn ich zur Monatsmitte einen Job angefangen habe?
Hallo,
Ich bin seit dem 14.06.2013 wieder in einer Beschäftigung und möchte nun wissen, wann ich mit dem Teil des ALG 1 vom 1. bis 14. Juni rechen kann !? Erst am 30. oder doch schon vorher?
P.s.: Bitte keine sinnlosen Antworten wie z.B. "Google doch mal" oder sowas, denn da bin ich schon erfolglos dran verzweifelt.
4 Antworten
Wenn du schon einen Aufhebungsbescheid bekommen hast,ist es möglich,das du schon vor dem 28.06.2013 deine Restzahlung auf dem Konto hast !!! Du hättest auch einen Anspruch auf Aufstockendes ALG - 2,wenn deine Restzahlung vom ALG - 1,unter deinem Bedarf eines ALG - 2 Empfängers liegt.Auch könntest du,wenn du die Voraussetzungen für den Bezug von ALG - 2 erfüllst,für den Monat Juli ALG - 2 als Vorleistung bekommen.Denn deinen halben Lohn für Juni,wirst du ja wahrscheinlich erst Mitte Juli bekommen und so lange du kein Einkommen auf dein Konto überwiesen bekommst,bist du eventuell bedürftig und hast Anspruch auf ALG - 2.Erst wenn du dein Einkommen auf dem Konto hast,würde dein Bedarf für diesen Monat berechnet werden.Nach dem Abzug von Freibeträgen von deinem Nettoeinkommen,die Freibeträge errechnen sich vom Bruttoeinkommen,wird dein Bedarf berechnet.Der berechnete Bedarf,wird von deinen ALG - 2 Vorleistungen abgezogen und nur die übrig gebliebene Differenz müsstest du zurück zahlen.
Danke dir für deinen Stern !
Deine Frage kann man so konkret gar nicht beantworten, weil man nicht weiß, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob handelt und wie viel Stunden die Woche arbeitest du bei dieser Beschäftigung? vgl. sonst hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html
Ich bin keine Expertin, aber meines Wissens wirst du durch diese Beschäftigung kein Arbeitslosengeld 1 mehr bekommen, auch wenn es sich um denselben Monat handelt. Schließlich kriegst du dein Gehalt für Juni ausgezahlt (auch arbeitest du mehr als 15 Std./Woche) und bestimmt kriegst du mehr Geld aus dieser Beschäftigung, als deine ALG1-Anspruchshöhe betrifft.
Mein Tipp: Zu deiner Beschäftigung kannst du evtl. mit Hartz 4 aufstocken oder dein Anspruch auf Wohngeld überprüfen lassen.
vgl: http://www.arbeitsagentur.de/nn_256852/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Auszahlung/Auszahlung-Nav.html Zitat: "Zeitpunkt der Auszahlung > Arbeitslosengeld wird Ihnen regelmäßig monatlich nachträglich ausgezahlt. Es ist sichergestellt, dass Sie am ersten Arbeitstag des Folgemonats über den Zahlungsbetrag verfügen können."
Hallo , Ich hätte Nee kleine frage Hast Du den restbetrag fruher bekommen Oder erst Zum ende des monats ? Bin jetzt nemlich mach in der gleichen situation . Mein Aufhebungsbescheid hab ich schon bekommen. 17.12.14 war Mein arbeits beginn
Über eine antwort würde ich mich sehr freuen
Zum normalen Zahltermin.
Es ist kein Minijob, sondern eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Deswegen musste ich mich ja auch vom Arbeitslosengeld abmelden, also ganz normale Arbeit, wie es sich gehört ;-)