Bekomm ich eine Führerscheinsperre?

9 Antworten

Auf Deine Frage wirst Du keine abschließende Antwort bekommen, denn wahrscheinlich ist der Richter der darüber entscheidet nicht bei GF.

Das was Dir die Polizisten gesagt haben sind die möglichen Sperrfristen, dazu muss es aber nicht kommen. In der Regel wird eine isolierte Sperrfrist nicht verhängt, denn man ist ja daran interessiert das Du legal fährst und wird Dir als Ersttäter somit auch kaum Steine in den Weg legen. Aber wie gesagt, das entscheidet ein Richter...

Rechnen solltest Du in jedem Fall aber mit einigen Sozialstunden und auch damit das Du, solange das Strafverfahren wegen FoF nicht abgeschlossen ist, auch nicht zur FE-Prüfung zugelassen wirst.

Escobar72 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 22:34

Vielen Dank

Fahren ohne Fahrerlaubnis bringt immer Punkte mit sich. Ein Aufbauseminar hast du schon mal sicher wahrscheinlich auch noch eine MPU. Aber ich muss meinen Vorrednern Recht geben, das Verfahren kann sich ziemlich lange hinauszögern und solange das Verfahren läuft bekommst du keinen Führerschein ausgestellt.

damit dürfte für dich die Prüfung erstmal in weite Ferne gerückt sein, das ist Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis - eine Straftat. § 21 StVG

erst nach Abschluss der Maßnahmen wirst den FS wieder in Angriff nehmen können. 

Aber ich hab keine vorstrafen nichts !

spielt auch keine große Rolle. Bis alles durch ist, können durchaus 1 bis 2 Jahre ins Land gehen

Hoffentlich bekommst Du eine Sperre!! Sowas ist unverantwortlich!!

troublemaker200  08.10.2016, 18:52

Dachte mir schon das sowas kommt. Sehr intelligent scheinst du wirklich nicht zu sein.
Ich hoffe das das Gesetz Dich in voller Härte bestraft.

Escobar72 
Beitragsersteller
 08.10.2016, 18:48

Halts Maul

Bewegen Sie ein Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, stellen Sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Entweder besaßen Sie niemals eine Fahrerlaubnis und haben folglich nie gelernt, sich angemessen im Verkehr zu bewegen; oder Sie verloren die Erlaubnis aufgrund schwerer und gefährdender Verstöße.

Deshalb fällt die Strafe für das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende Erlaubnis so hoch aus. Doch wie sieht es aus, wenn sich der Fahrer seines Fehlers nicht bewusst war?

Dieser Umstand dürfte nur selten vorkommen – etwa, wenn die Dauer der Sperrfrist falsch verstanden wurde oder der Betroffene nicht wusste, dass er im Fahrverbot gar kein Kfzführen darf.

In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit. Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen

So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen.

Dieselbe Bestrafung droht Fahrern, deren Führerscheindokument zu Beweiszwecken sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich

Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.


Und was passiert mit dem Auto? Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern. Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen

Dies folgt aber nicht zwangsweise, sondern wird von den Richtern im Einzelfall entschieden. Bei Wiederholungstätern und vorsätzlichen Taten stellt diese Maßnahme unter Umständen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis durchzusetzen.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/