Bekomm ich eine Führerscheinsperre?
Servus,
Ich bin grad an meinen Führerschein (bf17) und habe einen sehr großen Fehler begangen und bin am Samstag in der Nacht ins Auto von meinem Vater gestiegen und bin los gefahren.(Auf mein Vater kommt nichts zu, weil ich den Schlüssel geklaut hab. Haben die Polizisten gemeint) Beim anfahren hab ich die Polizei schnell auf mich zukommen sehen. Ohne das sie "halt stop" gezeigt haben bin ich schon angehalten. Die Polizisten meinten es kann zu einer Sperre von 6 Monaten bis 5 Jahre kommen. Aber ich hab keine vorstrafen nichts ! Ich bereue es auch sehr. Einige Kollegen von mir ist es auch passiert die haben auch keine sperre bekommen aber mussten eine mpu machen.
BITTE NUR HILFSREICHE ANTWORTEN BZW. WENN IHR SOWAS MAL HATTET, EURE ERFAHRUNG DAMIT.
9 Antworten
Auf Deine Frage wirst Du keine abschließende Antwort bekommen, denn wahrscheinlich ist der Richter der darüber entscheidet nicht bei GF.
Das was Dir die Polizisten gesagt haben sind die möglichen Sperrfristen, dazu muss es aber nicht kommen. In der Regel wird eine isolierte Sperrfrist nicht verhängt, denn man ist ja daran interessiert das Du legal fährst und wird Dir als Ersttäter somit auch kaum Steine in den Weg legen. Aber wie gesagt, das entscheidet ein Richter...
Rechnen solltest Du in jedem Fall aber mit einigen Sozialstunden und auch damit das Du, solange das Strafverfahren wegen FoF nicht abgeschlossen ist, auch nicht zur FE-Prüfung zugelassen wirst.
Vielen Dank
Fahren ohne Fahrerlaubnis bringt immer Punkte mit sich. Ein Aufbauseminar hast du schon mal sicher wahrscheinlich auch noch eine MPU. Aber ich muss meinen Vorrednern Recht geben, das Verfahren kann sich ziemlich lange hinauszögern und solange das Verfahren läuft bekommst du keinen Führerschein ausgestellt.
damit dürfte für dich die Prüfung erstmal in weite Ferne gerückt sein, das ist Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis - eine Straftat. § 21 StVG
erst nach Abschluss der Maßnahmen wirst den FS wieder in Angriff nehmen können.
Aber ich hab keine vorstrafen nichts !
spielt auch keine große Rolle. Bis alles durch ist, können durchaus 1 bis 2 Jahre ins Land gehen
Hoffentlich bekommst Du eine Sperre!! Sowas ist unverantwortlich!!
Dachte mir schon das sowas kommt. Sehr intelligent scheinst du wirklich nicht zu sein.
Ich hoffe das das Gesetz Dich in voller Härte bestraft.
Halts Maul
Bewegen Sie ein Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, stellen Sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Entweder besaßen Sie niemals eine Fahrerlaubnis und haben folglich nie gelernt, sich angemessen im Verkehr zu bewegen; oder Sie verloren die Erlaubnis aufgrund schwerer und gefährdender Verstöße.
Deshalb fällt die Strafe für das Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende Erlaubnis so hoch aus. Doch wie sieht es aus, wenn sich der Fahrer seines Fehlers nicht bewusst war?
Dieser Umstand dürfte nur selten vorkommen – etwa, wenn die Dauer der Sperrfrist falsch verstanden wurde oder der Betroffene nicht wusste, dass er im Fahrverbot gar kein Kfzführen darf.
In diesen Fällen nutzt das Recht den Begriff der Fahrlässigkeit. Meist fallen die Strafen bei fahrlässigen Handlungen geringer aus als bei vorsätzlichen Handlungen.
So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen.
Dieselbe Bestrafung droht Fahrern, deren Führerscheindokument zu Beweiszwecken sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.
Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich:
Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.
Und was passiert mit dem Auto? Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern. Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen.
Dies folgt aber nicht zwangsweise, sondern wird von den Richtern im Einzelfall entschieden. Bei Wiederholungstätern und vorsätzlichen Taten stellt diese Maßnahme unter Umständen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrverbot bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis durchzusetzen.
https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/