Führerschein Sperre trotz allem?
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin zurzeit 17 und habe noch nie eine gültige Fahrerlaubnis gehabt, war an diesem Vorfall 16. Nun ja, es ist halt so dass ich vor einem Jahr mit einem geklauten Roller unterwegs war was natürlich total dämlich von mir war. Ich bin durch eine Straße gefahren und habe zunächst nicht erkannt dass vor mir eine Verkehrskontrolle durchgeführt wird, als ich näher kam sah ich einen Polizisten der die Hand hob, ich ging natürlich vom Gas und kam immer näher, als ich dann ein Ausweich Manöver einlegen wollte griff dieser Polizist an meiner Schulter, ich drehte am Griff und beschleunigte. Ich hielt also auch nicht nach kurzer Zeit, heißt, ich bin geflohen.
Nun war ich beim Gericht und sagte aus wie es passiert ist, das ich natürlich NICHT den Polizisten umfahren wollte da ich mich somit auch selber gefährden würde.
Der Polizist ist natürlich als Zeuge eingeladen und betrat den Gerichtssaal, er setzte sich und erzählte eine total andere Geschichte, ich sei angeblich mit 70 auf ihn zugefahren und wollte es darauf ankommen lassen ihn anzufahren, was natürlich total gelogen ist. Ich weiß ja nicht wie der Polizist es von sich aus gesehen hat, kommt natürlich etwas extremer als wenn man den Roller fährt. Er sagte ich wollte nicht ausweichen und das ich es nicht einmal versucht habe, er hat sich angeblich selber gerettet indem er zur Seite sprang.
Der Richter fragte mich ob ich mich entschuldigen will und das tat ich, er sah mich dabei nicht einmal an und sagte total lebsch "Nehme ich nicht an." Obwohl, es war vor einem Jahr. Egal, ich habe jedoch versucht mich zu entschuldigen.
Wie hoch liegt die Wahrscheinlichkeit das ich eine Führerschein Sperre bekomme? Kann ich diese umgehen? Ich möchte meine Ausbildung bald als Berufskraftfahrer anfangen und benötige natürlich erstmal den Führerschein Klasse B, ich bin fast mit meiner Theorie Zeit fertig. Sollte ich eine Führerschein Sperre bekommen, muss ich die MPU machen und wird danach die Zeit in der ich den Führerschein nicht bekomme verkürzt?
Ich habe keinen Plan wie das alles funktioniert und bitte antwortet nicht mit "Selber Schuld." Ich weiß dass es falsch war so etwas zu tun und bereue es sehr, habe keinerlei Interesse mehr was krumme Sachen angeht.
5 Antworten
Danke für die Antworten, achja, total vergessen. Weiß nicht ob es relevant ist, aber ich habe jede meiner Taten zugegeben, ich bin nicht der einzige der den Roller geklaut hat sondern hatte noch 3 weitere Freunde dabei, zu denen ich auch keinen Kontakt mehr seit langem habe wegen dem Geschehen und ich habe es auch so dem Richter erzählt. Ich bin der einzige der sofort alles zugegeben hat da ich es besser so fand und bevor alles rauskommt und die Strafe noch schlimmer wird, verzichte ich darauf zu lügen. Ich habe natürlich auch erklärt das mir der Führerschein sehr wichtig für meine Zukunft sein wird und der Richter war eigentlich ziemlich nett und hatte denke ich mal ein WENIG Verständnis. Ich bin ein ziemlich ordentlicher junger Mann geworden und mache auch den Eindruck.
Auch wenn man die Aussage des Polizisten auser acht lässt, hasst du ein Roller gestohlen, bist gefahren ohne Führerschein und bist bei einer Polizeikontrolle geflüchtet. Alleine dafür hallte ich eine Führerscheinsperre für angebracht.
Wenn man es so betrachtet, ja. Aber da ich mich auf keinerlei Dummheiten mehr einlassen möchte und es auch so rübergebracht habe, weiß ich es nicht wirklich. War jung. Anfang 16, bin gerade ende 17.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, versuchte gefährliche Körperverletzung. Also die Sperre muss natürlich nicht verhängt werden, aber ich kann mir kaum vorstellen, warum man hier darauf verzichten soll.
Eine MPU muss du nur machen, wenn zusätzlich eine fehlende charakterliche Eignung zum Fahren von Kraftfahrzeugen festgestellt wird. Das kann man schwer einschätzen, ist aber sich nicht ganz unwahrscheinlich, wenn man das Fahrzeug als Waffe gegen einen Polizisten einsetzt (unerheblich wie du das siehst, wird hier in der Regel dem Polizisten geglaubt). Ohne Anordnung einer MPU läuft die Strafe ab und du kannst den Führerschein ohne Weiteres erwerben. Wird die MPU angeordnet verkürzt sich dadurch natürlich nichts. Du musst nur mehr nachweisen um wieder einen Führerschein zu bekommen.
Als Minderjähriger müsstest du doch einen Anwalt haben. Besprich das doch mal lieber mit dem. Sicher kann man mit dem Hinweis auf deine berufliche Zukunft und die Ausbildung zum Kraftfahrer den Richter noch ein bisschen milde stimmen.
also ich habe jetzt die Schilderung des Polizisten zugrunde gelegt. Der Rest wird ja vermutlich als Schutzbehauptung abgetan. Einen bedingten Vorsatz kann ich mir da sehr gut vorstellen im Urteil ("wollte es darauf ankommen lassen").
Das Zufahren wäre dann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und eine Nötigung (wegspringen), sowie der Versuch einer Körperverletzung (konnte sich gerade noch retten).
Hi,
Wenn du dich beim Gericht gut angestellt hast und sonst noch nicht vorbestraft bist schaffst du es mit ein bisschen Glück um eine sperre rum zu kommen. Jedoch ist es schon etwas heftiger weil der Roller auch noch geklaut war. Du musst einfach schleimen, darfst dir aber auch nicht alles gefallen lassen. Gib den Klägern das Gefühl das es dir wirklich leid tut.
Ein Kumpel von mir hat sich auch eine Verfolgungsjagt mit den Bullen gegeben und hat keine sperre bekommen, obwohl er sich echt dumm angestellt hat ;)
Viel Glück
Der Kumpel hatte aber bestimmt einen Führerschein? Sonst kann ich mir das mit dem Sperrverzicht kaum vorstellen.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe war die Gerichtsverhandlung bereits vor einem Jahr?
Ja und, wie ging das denn aus?
Es gibt doch sicher ein Urteil?
Und dort steht alles drin was Du wissen musst.
Nein, nein, vor einem Jahr ist es passiert. Gestern war die Verhandlung.
Ja und?
Dann gab es doch auch ein Urteil?
In diesem legt der Richter auch eine isolierte Sperrfrist fest - hat er das nicht getan dann gibt es auch keine.
Eine MPU dagegen ist Angelegenheit der Fahrerlaubnisbehörde - die sehe ich hier aber nicht.
..genau das habe ich mich gerade auch gefragt!
Einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sehe ich nicht, ebenso auch keine Nötigung oder eine versuchte gefährliche Körperverletzung da hierfür der Vorsatz fehlt.