Jugendamt schreibt Kindsvater an - parallel Anzeige nach StGB § 170 möglich?

3 Antworten

Anzeigen kann man immer, ob das etwas bewirkt ist noch mal ne ganz andere Frage. Nach 2 Monaten Beistandschaft ist es jedenfall noch deutlich zu früh.

Denn die Unterhaltspflichtverletzung liegt ja in der Hinsicht schon vor, dass er nicht zahlt, aber nach meinem Wissen einen Job hat und gut verdient.

Nein das reicht definitiv nicht für eine Strafbarkeit. §170 StGB:

Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, ...

Grade wenn er genug verdient, besteht ja die Möglichkeit einer Gehaltspfändung. Enziehen würde er sich, wenn er seine Erwerbstätigkeit aufgibt, um eine Pfändung zu verhindern.

Sinnvoll ist eine Anzeige an sich erst, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt und die Vollstreckung vereitelt wird.

Ich denke, du solltest noch etwas abwarten mit einer Anzeige, die Bearbeitung dauert ja noch etwas und dann muss die Anzeige eh eingestellt werden, weil der Unterhaltspflichtige ja noch gar keine richtige Möglichkeit hatte, alles zu klären.

Bei mir wurde die Anzeige auch eingestellt damals und das, obwohl er bereits wegen Unterhaltspflichtverletzung wegen eines anderen Kindes in einem anderen Bezirk vorbestraft war. Das Ende war, das andere Amt bekam sein Geld, ich blieb dann komplett ohne Unterhalt.

Ja, kannst Du.

Heidi691 
Beitragsersteller
 10.09.2018, 23:34

Bist du dir da ganz sicher?

Gibt es da irgendeine gesetzl Grundlage?

Menuett  11.09.2018, 10:27
@Heidi691

Das wird so genau nie in Gesetzen beschrieben. Aber wenn er nicht zahlt, dann kannst Du ihn anzeigen.