Jugendamt schreibt Kindsvater an - parallel Anzeige nach StGB § 170 möglich?
Hallo,
ich habe nun für eines meiner Kinder seit gut 2 Monaten eine Beistandschaft beantragt.
Der Kindsvater lässt sämtliche Fristen verstreichen. Ich habe dieses Spiel mit dem anderen Vater meines anderen Kindes vor ca. 5 Jahren auch schon durch. Das Jugendamt hat nichts erreicht. Erst als ich bei der Polizei Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung aufgab hat sich dann etwas in der Hinsicht verbessert.
Da ich denke, dass ich aktuell mit dem gleiche Typ Vater konfrontiert bin (er wird nicht zahlen wollen und nur verheimlichen und falsche Angaben machen wie es nur geht) glaube ich nicht, dass das Jugendamt hier nun strikter vorgeht als damals un detwas erreichen kann.
Kann ich denn nebenher zur Beistandschaft eine Anzeige bei der Polizei tätigen? Denn die Unterhaltspflichtverletzung liegt ja in der Hinsicht schon vor, dass er nicht zahlt, aber nach meinem Wissen einen Job hat und gut verdient.
gLg Heidi691
3 Antworten
Anzeigen kann man immer, ob das etwas bewirkt ist noch mal ne ganz andere Frage. Nach 2 Monaten Beistandschaft ist es jedenfall noch deutlich zu früh.
Denn die Unterhaltspflichtverletzung liegt ja in der Hinsicht schon vor, dass er nicht zahlt, aber nach meinem Wissen einen Job hat und gut verdient.
Nein das reicht definitiv nicht für eine Strafbarkeit. §170 StGB:
Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, ...
Grade wenn er genug verdient, besteht ja die Möglichkeit einer Gehaltspfändung. Enziehen würde er sich, wenn er seine Erwerbstätigkeit aufgibt, um eine Pfändung zu verhindern.
Sinnvoll ist eine Anzeige an sich erst, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt und die Vollstreckung vereitelt wird.
Ich denke, du solltest noch etwas abwarten mit einer Anzeige, die Bearbeitung dauert ja noch etwas und dann muss die Anzeige eh eingestellt werden, weil der Unterhaltspflichtige ja noch gar keine richtige Möglichkeit hatte, alles zu klären.
Bei mir wurde die Anzeige auch eingestellt damals und das, obwohl er bereits wegen Unterhaltspflichtverletzung wegen eines anderen Kindes in einem anderen Bezirk vorbestraft war. Das Ende war, das andere Amt bekam sein Geld, ich blieb dann komplett ohne Unterhalt.
Ja, kannst Du.
Das wird so genau nie in Gesetzen beschrieben. Aber wenn er nicht zahlt, dann kannst Du ihn anzeigen.
Bist du dir da ganz sicher?
Gibt es da irgendeine gesetzl Grundlage?