Beim Rechtsabbiegen Fahrradfahrer übersehen Strafe?
Hallo!
Heute ist mir was blödes passiert. Ich wollte mitten in der Stadt rechts in eine Tankstelle abbiegen. Da ich den nachfolgenden Verkehr nicht behindern wollte, bin ich relativ weit in den Radweg, der parallel vor zur Straße rechts geradeaus verlief vor der Tankstelle gefahren, sodass eine Radfahrerin wegen mir sehr stark bremsen musste , sodass sie 5-7 Meter vor meinem eigenen Fahrzeug zum Stehen kam. Der Radweg war komplett von parkenden Fahrzeugen am Rand der Straße verdeckt, sodass es schwer war, Radfahrer zu erkennen. Keine Rechtfertigung, dennoch ein wichtiges Detail.
Die Aktion ist absolut nicht böswillig gemeint gewesen und ich hatte nicht die Absicht jemanden zu gefährden.
Ich bin jemand der sich eh sehr schnell Gedanken wegen seinem Führerschein macht und deshalb sehr vorsichtig fährt, aber ich bin der Meinung dass dies jedem mal passieren kann.
Jedenfalls habe ich das Fenster heruntergelassen, mich entschuldigt, worauf die Fahrradfahrerin etwas unverständliches gesagt hat, und ohne mich weiter zu beachten weitergefahren ist.
Nun zu meinem Fragen:
1) Wie wahrscheinlich ist es, dass sie sich mein kennzeichen in so einer Situation gemerkt hat, und dies folglich zur anzeigen bringt?
2) Falls dem so sei, was kommt auf mich zu?
3) Ist das nur eine Ordnungswidrigkeit oder bereits eine Straftat (evtl. nach 315c?)
Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
Mach dir einfach mal nicht zu viele Sorgen um ungelegte Eier.
Versetze dich einfach in die Rolle der Radfahrerin:
a) Der Ärger verfliegt sicher mit jedem Pedaletritt, bis sie zu Hause angekommen ist.
b) Den Aufwand, bei der Polizei eine Anzeige machen zu müssen, vielleicht noch vor Gericht zitiert zu werden, ist es den meisten Leuten nicht wert. Vor allem nicht, wenn kein Schaden entstanden ist.
Ich würde fast sicher sagen, da kommt nichts mehr. Und wenn, dann höchstens ein überschaubares Bußgeld. Aber daran brauchst du erst zu denken, wenn du eine Vorladung oder Anhörung zugeschickt bekommst. Aber davon würde ich wie gesagt nicht ausgehen..
Ach ja, und wenn sie keine Zeugen vorweisen kann, steht sowieso Aussage gegen Aussage. Aber das ist ein eher trauriger Trost.
Sage ich ja, es kann daraus kein belastendes Urteil abgeleitet werden, solange nicht eine Version durch weitere Aussagen oder andere Beweise untermauert wird.
Entschuldigung das war falsch formuliert. Ich meinte dass es so etwas wie Aussage gegen Aussage nur in den Köpfen vieler Leute gibt, aber in einer Gerichtsverhandlung nach reiner Glaubwürdigkeit entschieden wird, die Menge aller angegebenen Zeugen spielt eine nichtige Rolle im Verfahren.
Sie kann nichtmal was mit einer Anzeige bewirken
Dass das falsch ist, weiß ich.
Jeder hat das Recht eine Anzeige zu stellen, die auch verfolgt werden muss
Wenn sie weitergefahren ist ohne Dich weiter zu beachten wird sie wohl kaum zur nächsten Polizeidienststelle gefahren sein um Dich anzuzeigen. Wenn sie so gefrustet war als dass sie dies machen würde, wäre in den unverständlichen Text ihrerseits sehr wahrscheinlich auch Etwas enthalten gewesen womit sie sich dann selbst um Kopf und Kragen bringen kann (zB wenn da eine Beleidigung mit dabei war).
Solche Sachen passieren tausendfach täglich und so gut wie nie gibt es da ne Anzeige. Das war auch lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wenn überhaupt. Schliesslich hast Du sie ja vorbeigelassen nachdem Du sie gesehen hast (wenn ich das richtig verstanden habe). Gefährdung des Strassenverkehrs würde ich, wenn überhaupt, erst sehen wenn sie grade so hat ausweichen können, bei 5 Metern Platz zwischen euch war das wohl kaum so.
Vielen Dank für die Antwort!
Aussage gegen Aussage hat vor Gericht leider wenig Bestand.