Beim Rechtsabbiegen Fahrradfahrer übersehen Strafe?

3 Antworten

Mach dir einfach mal nicht zu viele Sorgen um ungelegte Eier.

Versetze dich einfach in die Rolle der Radfahrerin:

a) Der Ärger verfliegt sicher mit jedem Pedaletritt, bis sie zu Hause angekommen ist.

b) Den Aufwand, bei der Polizei eine Anzeige machen zu müssen, vielleicht noch vor Gericht zitiert zu werden, ist es den meisten Leuten nicht wert. Vor allem nicht, wenn kein Schaden entstanden ist.


Ich würde fast sicher sagen, da kommt nichts mehr. Und wenn, dann höchstens ein überschaubares Bußgeld. Aber daran brauchst du erst zu denken, wenn du eine Vorladung oder Anhörung zugeschickt bekommst. Aber davon würde ich wie gesagt nicht ausgehen..

Ach ja, und wenn sie keine Zeugen vorweisen kann, steht sowieso Aussage gegen Aussage. Aber das ist ein eher trauriger Trost.

Appfrifri 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 19:36

Vielen Dank für die Antwort! 

Aussage gegen Aussage hat vor Gericht leider wenig Bestand. 

GunnarPetite  05.09.2017, 19:39
@Appfrifri

Sage ich ja, es kann daraus kein belastendes Urteil abgeleitet werden, solange nicht eine Version durch weitere Aussagen oder andere Beweise untermauert wird.

Appfrifri 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 22:43
@Appfrifri

Entschuldigung das war falsch formuliert. Ich meinte dass es so etwas wie Aussage gegen Aussage nur in den Köpfen vieler Leute gibt, aber in einer Gerichtsverhandlung nach reiner Glaubwürdigkeit entschieden wird, die Menge aller angegebenen Zeugen spielt eine nichtige Rolle im Verfahren. 

Sie kann nichtmal was mit einer Anzeige bewirken

Appfrifri 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 19:33

Dass das falsch ist, weiß ich. 

Jeder hat das Recht eine Anzeige zu stellen, die auch verfolgt werden muss 

Wenn sie weitergefahren ist ohne Dich weiter zu beachten wird sie wohl kaum zur nächsten Polizeidienststelle gefahren sein um Dich anzuzeigen. Wenn sie so gefrustet war als dass sie dies machen würde, wäre in den unverständlichen Text ihrerseits sehr wahrscheinlich auch Etwas enthalten gewesen womit sie sich dann selbst um Kopf und Kragen bringen kann (zB wenn da eine Beleidigung mit dabei war).

Solche Sachen passieren tausendfach täglich und so gut wie nie gibt es da ne Anzeige. Das war auch lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wenn überhaupt. Schliesslich hast Du sie ja vorbeigelassen nachdem Du sie gesehen hast (wenn ich das richtig verstanden habe). Gefährdung des Strassenverkehrs würde ich, wenn überhaupt, erst sehen wenn sie grade so hat ausweichen können, bei 5 Metern Platz zwischen euch war das wohl kaum so.