Benutzungspflicht des Radwegs bei "Überbreite"?
Hallo Community,
wenn ich mit meinem Fahrrad Dinge transportiere und dadurch breiter als die "üblichen" 80 cm bin und dann den benutzungspflichtigen Radweg quasi komplett einnehme oder sogar darüber hinaus rage, darf ich diesen Radweg vermutlich nicht benutzen ?
Bedeutet das, dass ich dann auf die Straße muss/darf ?
Angenommen, dass ich querliegende Latten mit meinem Fahrradanhänger transportiere, könnte ich ja locker auf 2 Meter Breite kommen. (Bitte keinen Hinweis darauf, dass es nicht sehr sinnig ist, so zu transportieren.)
Wenn Ladung bei einem Pkw nach hinten über das Fahrzeug hinausragt, muss der Autofahrer ein rotes Tuch oder rotes Licht an dem hinausragenden Ende anbringen, soweit ich weiß. Vermutlich bin ich als Radfahrer dementsprechend auch dazu verpflichtet ? Gilt dies ebenfalls beim Hinausragen zur Seite, wenn ein Kfz etwas transportiert und gilt das dann gegebenenfalls ebenfalls für mich als Radfahrer, wenn ich mit dem Rad oder Fahrradanhänger "überbreite" Ladung transportiere ?
Wenn ich bei "Überbreite" auf die Straße gehöre, mach ich mir eventuell irgendwas ans Rad zum an- und abklicken, das Überbreite und Straßenbenutzungspflicht zur Folge hätte, so dass ich um die Benutzungspflicht von Rad- und Rad-und-Fußwegen herumkommen würde. Wäre das zulässig ?
9 Antworten
Die Frage ergibt sich doch überhaupt nicht. In § 22 Abs. 5 StVO steht drin, dass einzelne Stangen oder Pfähle, waagrechtlich liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände seitlich überhaupt nicht über das Fahrzeug hinaus ragen dürfen. Es besteht also ein Transportverbot auf die von dir genannte Art und Weise.
du bist für deine ladung verantwortlich und darfst keinen anderen verkehrsteilnehmer(fußgänger gehören auch dazu)behindern oder den verkehrsfluß beeinträchtigen
Die Idee hatte ich auch schon :) - zur maximalen Breite der Anhänger steht in der STVO nur was zu "Krafträdern" - 1 m; andere Fahrzeuge 2,55 m. Da Fahrräder keine Krafträder sind, ist die Frage, inwieweit man das übertragen kann.
Und mit Packtaschen und Packrollen (Zelt) wird ein Fahrrad auch breiter als im Urzustand; habe noch nie gehört, daß man deswegen angehalten wurde. Und mein Motorrad wird mit Alukoffern auch breiter als ohne. Aber einfach eine Dachlatte quer über den Gepäckträger zu legen dürfte irgendwann Komplikationen geben.
Es gibt eine "Soll-Vorschrift", daß bei Fahrrädern mit Anhängern oder Mehrspurern die Straßenbenutzung nicht beanstandet werden "soll". Ist ein Radweg aufgrund der Breite/Länge des Fahrrades nicht erreichbar (z.B. durch die beliebten Drängelgitter") oder zu schmal muß man auf der Straße bis zur nächsten Auffahrmöglichkeit weiterfahren.
ne du darfst das so gar nicht transportieren. Das geht höchstens wenn du zu Fuß unterwegs bist! Du kannst eine Handkarre benutzen und damit dann auf die Strasse, solange für diese nicht eine Mindesgeschwindigkeit vorgschrieben ist (z.B Kraftfahrstrasse)
Du hast schon richtig bemerkt, das diese Transportart unsinnig ist. Eine meterweit herausragende Last führt zu Verkehrsunsicherheit und damit zum Verbot des Transportes überrhaupt. Du darfst damit sicher nicht fahren, weil du nicht sicher fahren kannst. Hier hilft nur schieben.