Fahrradfahrerin ins Auto gefahren? Wer muss zahlen und hat Schuld? bitte helfennn!

5 Antworten

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Wenn sie eine private Haftpflichtversicherung hat, muß diese den Schaden an deinem Auto bezahlen.Hat sie keine private Haftpflichtversicherung, wirst du auf den Schaden siten bleiben, es sei denn sie hat genug um den Schaden zu bezahlen.

Drachentoeter  14.06.2010, 22:06

Du bist ein bisschen voreilig, zunächst einmal muss die Schuldfrage noch geklärt werden. Die Beschreibung des Fragestellers zeigt nur den Sachverhalt aus seiner Sicht, ein Richter wird aber auch noch die Aussage des Zeugen und der Radfahrerin hören, womöglich gibt es noch eines oder mehrere Gutachten und dann wird entscheidet und ich sehe da noch lange nicht das gzwho ungeschoren davon kommt.

Da der motor lief und du den rückwärtsgang drin hattest, hast du ne teilschuld, so blöd das auch klingt. Solang du aber eine Zeugin hast die dir beipflichtet und vor gericht für dich aussagt hast du relativ gute karten. ich hoffe für dich das du den prozess gewinnst, find das verhalten von der tante nicht gut.

gzwho 
Beitragsersteller
 13.06.2010, 22:04

nein als die polizei kam, hatte ich den ersten gang drinne ich war quasi am schalten als es knallte und jeder selbst die durchgeknallte fahrradfahrerin weiss dass ich nciht noch am auto war. danke

So eindeutig wie du meinst ist die Schuldfrage leider nicht. Sie muss dir ja rein gefahren sein als du gerade die Lücke verlassen wolltest. gerasst dürfte sie nicht sein, den dann wäre sie wohl eher mal eben aufgestanden. Wenn sie bereits auf der Straße war und du gerade raus gefahren bist hast, bist du ihr in den Weg gefahren. Kann es nicht einfach sein das du zwar in den Rückspiegel gesehen hast, aber dann nach vorne geblickt hast und los gefahren bist. Die C Säule schränkt die Sicht nach hinten ja ein, da kann man eine Fahrradfahrer durchaus übersehen. Hast du auch den Schulterblick nicht vergessen, den du hast nun mal einen Totenwinkel.

gzwho 
Beitragsersteller
 13.06.2010, 22:19

jaaa sie ist mir hinten rechts reingefahren ich stand ca 30 cm in der einfahrt und sie woltle die einfahrt runter auf die straße (verbotenerweise ist sie auf dem gehweg gefahren) und laut der zeugin ist sie sau schnell gefahren und der winkel war seeeehr sehr eng d.h. sie war viel zu dicht an meinem auto dran. ich habe gestanden und WOLLTE gerade fahren. ich habe nichtmal mein lenkrad nach rechts eingeschlagen also es war einmal halb nach rechts gedrerht. die einfahrt war 3 meter breit versteh einfach nicht wieso die alte nicht in der hälfte wie jeder normale mensch es tun würde runter gefahren ist?!?!?!

Drachentoeter  14.06.2010, 21:59
@gzwho

Natürlich hätte die Radfahrerin ausweichen können, nur kannst du schon alleine wegen der Gefährdungshaftung durchaus eine Teilschuld bekommen. Dein Zeuge kann dir sicherlich helfen die Schuldfrage etwas mehr zu deine Gunsten zu verschieben, nur Aussage wie die sei Sau schnell Gefahren könne von gegnerischen Anwalt ganz schön zerpflückt werden. Ja die Radfahrerin hat eine Fehler gemacht, aber ob du nicht auch eine gemacht hast lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen, den eines ist klar nur weil die Radfahrerin sich falsch verhalten hat heißt das nicht automatisch das dich keine Schuld trifft. Das ganze wird wohl auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen und da wird ein Richter entscheiden wer wem was zu zahlen hat. Ich bin halt nur nicht der Meinung das du ungeschoren davon kommen musst.

gzwho 
Beitragsersteller
 15.06.2010, 09:22
@Drachentoeter

wieso gefährdungshaftung`? wenn ich ausparke und STEHE dann gefährde ich kein schwein! wenn die tante auf dem GEHWEG fährt dann hätte sie auch n kleines kind umfahren können! wer gefährdet wen?! Hab einen anwalt und meine karten stehen gut! alleinschon dass sie ihre haftpflicht nicht rausrücken möchte und erst abhauen wollte, da merkt man doch das irgendwas komisch ist! die zeugin hat nicht nur das gesagt sondern das die wohl nicht wusste wohin sie wollte und sich einfach selbstüberschätzt hat.....

Ich bin halt nur nicht der Meinung das du ungeschoren davon kommen musst????

der satz ist echt lustig, wahrscheinlich bist du iener von den leuten die absichtlich unfälle verursachen um leuten schmerzensgeld abzuzocken

Drachentoeter  15.06.2010, 17:35
@gzwho

Das Fahrzeug war in Betrieb, schon allein das es da stand wo es stand beinhaltet eine Gefährdung. Du haftest halt für Gefahren die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Ich will damit nicht sagen das, das in deine Fall jetzt unbedingt zum tragen kommt, aber das entscheidet halt normalerweise ein Richter. Es bringt dir nicht die Haftpflicht der Radfahrerin zu kenne, die ist nur ihren Versicherungsnehmer gegenüber Leistungspflichtig. Das funktioniert etwas anders wie bei der Kfz-Haftpflicht. Die Radfahrerin war nur verpflichte dir ihre Personalien zu geben, du hast keine Anspruch darauf das sie dir ihre Privathaftplicht nennt. Ich hätte das in ihrem Fall auch nicht gemacht, Die Radfahrerin ist dir gegenüber Schadensersatzpflichtig also musst du ihr gegenüber deine Ansprüche geltend machen, die Radfahrerin kann dann ihre Haftpflicht beauftragen das für sie zu regeln. Geh zu einem Anwalt, alles andere bringt dir nichts.

Das läßt sich alles untersuchungstechnisch feststellen ob das Auto gestanden hat oder ob die gefahren ist. Also ich würde auf jedenfall alle Register ziehen, wenn es denn so war wie beschrieben.

Drachentoeter  14.06.2010, 22:06

DH! Hier sollte man auf alle Fälle eine Anwalt konsultieren.

Wenn du eine Zeugin hast, dann hast du gute Karten. Sonst würde es wohl halbe / halbe stehen.