Rechtsabbieger Fußgänger durchlassen?
Hallo,
ich bin heute morgen über eine kleine Straße gegangen. Die Straße geht gerade aus weiter und eine führt nach rechts. Über diese Straße nach rechts bin ich weiter gerade aus. Ich bin also gerade aus gegangen als ein Fahrzeug von hinten kommt und rechts abbiegen will.. Anstatt einfach kurz zu warten wird mir auch noch gehupt und ganz dicht an mich gefahren (Absicht, Fahrer hat mich gesehen gehabt).
Aber ist es nicht so, dass auch rechtsabbieger den gerade aus laufenden Menschen vorlassen müssen bzw er gar kein Recht hat mir auch noch zu hupen? Mich ärgert das richtig.
LG (:
5 Antworten
§ 9 Absatz 3 StVO: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen [...] Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Ja, ein Abbieger muss warten, auch bei Grün. Wenn jemand geradeaus fährt, muss allerdings der Fußgänger warten, auch wenn er sich auf dem Gehweg einer Hauptstraße befindet und das Fahrzeug aus einer Nebenstraße kommt (und es keine Ampel gibt)
Perfekt!
Eine Ergänzung noch:
...(und es keine Ampel oder einen FÜ ("Zebrastreifen") gibt).
Hätte man den Fahrer bei seinem frevelhaften Tun erwischt wäre er bestraft worden.
Es nutzt aber dem überfahrenen Fussgänger nix wenn auf seinem Grabstein steht " er war im Recht."
Also immer mit der Blödheit mancher Autofahrer rechnen und aufpassen.
Bin übrigens Autofahrer.
Der Fußgänger hat Vorfahrt.
Stimmt, der Fußgänger hat Vorrang und nicht Vorfahrt, aber ich denke man versteht dennoch was gemeint ist.
Im Grunde hast du recht.
Nur bringt dir das alles nichts, wenn du im Ernstfall unterm Auto liegst.
Deswegen mein Rat: Augen auf im Straßenverkehr.
Er hätte dich durchlassen müssen.
Hast du dir sein Kennzeichen gemerkt? Wenn ja, dann geh zur Polizei und zeig ihn an.
Das was er gemacht hat war schwere Nötigung und Gefährdung. Bei Beweis wäre sein Führerschein erst mal bis auf Weiteres weg.
Was soll es nützen, jemanden anzuzeigen, von dem man nur das Kennzeichen kennt? Das kann man auch gleich bleiben lassen und der Polizei keine unnütze Arbeit machen
Jemand, der geht, fährt nicht. Deswegen hat er auch keine Vorfahrt, und das Warten auf Fußgänger beim Abbiegen steht nicht bei den Vorfahrtsregeln der StVO. Vorfahrt können nur Fahrzeuge haben.