Bei uns wird in den Hof gepinkelt... Was tun?

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zur Anzeige bringen! Eure Mädels müssen keine Schwänze sehen!

colli1282 
Beitragsersteller
 12.06.2012, 14:09

Kurz und knapp, ja da hast du wohl auch Recht. Danke!

Bujan  12.06.2012, 16:45
@Gina02

Schon alleine die Tatsache das die Penner sich im Hof erleichtern zeugt davon das die nicht weit vom Affen weg sein können. Aber billigend in Kauf nehmen das einen Kinder dabei beobachten ist in meinen Augen schon mehr wie pervers und krimminell.....

Gina02  21.06.2012, 09:36
@Gina02

Damit hab´ ich nun nicht gerechnet, denn ich war mir fast sicher, dass mein Satz gelöscht werden würde, grins! Umso mehr freue ich mich über den Stern! Wünsche viel Erfolg und Alles Gute, gina

Also das ist ja wirklich wiederlich und echt nicht gut... An deiner Stelle würde ich mal die Polizei einschalten und denen den Sachverhalt schildern... Ich kann dich da voll verstehen das du Angst um deine Kinder hast... Also ich würde entweder sofort so zur Polizei fahren oder sie das nächste mal anrufen wenn so eine Situation wieder ist...

Liebe Grüße AlexundSilke

Cici65  12.06.2012, 13:50

was willst du denn dagegen machen ? willst du es weg wischen ? das mindeste was du machen kannst ist , den jenigen bitten es nicht mehr zu tuh ;)

colli1282 
Beitragsersteller
 12.06.2012, 13:55
@Cici65

Hab ich doch. Lies mal die Frage genau, Cici65

colli1282 
Beitragsersteller
 12.06.2012, 13:50

Na wenn die Verwaltung nicht hilft....

Stelle einen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Exibitionistischer Handlungen unter Schilderung des Vorfalls. Das es nur zum pinkeln war musst Du ja nicht gerade gesehen haben. Es wird zwar bei der Sache nicht viel herumkommen und für die nächste Zeit nicht weiter helfen. Spätestens jedoch wenn die Vorladung der Polizei bei Deinem Nachabrn ankommt wird der Spuk aufhören.

Wende dich an den Hausbesitzer, wenn nichts passiert, zeige die an wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und Jugendgefährdung.

Mache zum Beweis Fotos (mit Datum plus Uhrzeit) und stelle eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB). Wie verhält sich der Vermieter bzw. die Hausverwaltung?

colli1282 
Beitragsersteller
 12.06.2012, 13:50

Hausverwaltung interessiert es nicht! Vermieter ist 150 km entfernt. Klasse, nicht?