Neues Gesetz, Muttizettel trotz das die Eltern mit dabei sind?
Hallo, Ich brauche bitte mal einen Rat, meine Tochter und ich waren letztes Wochenende zu einer Faschingsveranstaltung und die dortigen Securitys fragten bei meiner Tochter (sie ist 16) nach dem Muttizettel und wollten diesen auch haben, trotz das ich als Erwachsener Erziehungsberechtigter und Elternteil mit dabei bin. Auf Nachfrage beim Security was das sein soll, meinte dieser es wäre seit einem Monat ein neues Gesetz draußen und da würde das gefordert werden. Ist das nicht Blödsinn, das würde doch heißen wenn ich den Muttizettel für mich ausfüllen soll,dass ich mir dann die Erlaubnis erteile meine Tochter auf zu passen.
7 Antworten
ihre veranstaltung ihr hausrecht
sie können alles mögliche verlangen oder euch einfach grundlos nicht einlassen
es gibt aber überhaupt kein gesetz zu muttizetteln, das leitet sich nur ab
Es gibt schon eine Regelung zu muttizetteln im JuSchG. Nur eben nicht bei so einem Anlass.
Man weiß ja nie ob nicht doch, darum habe ich gerade nochmal im Jugenschutzgesetz nachgesehen. Es gibt keine Änderung. Zudem braucht die Tochter keinen "Muttizettel", sofern sie sich zu den im Gesetz erlaubten Zeiten dort aufhält. Langer darf sie auch mit "Muttizettel" nicht bleiben, da "Mutti" die gesetzliche Regelung nicht aufheben kann.
Die spinnen die Römer ...
Wenn sie ALLEIN länger als 24:00 bleiben möchte, geht es nicht, das ist richtig. Dann bitte auch das Wort allein dazu. Denn wenn sie bleiben möchte, dann unter den beiden Ausnahmen.
Die Personensorgeberechtigten sind übrigens die Eltern (98%) oder ein gesetzlicher Vormund (2%). Die Person ab 18 mit Muttizettel, die ich ins Spiel brachte, wäre der erziehungsbeauftragte. Bitte auch die korrekten Begriffe verwenden ;-)
Wenn schon ins JuSchG schauen, dann bitte richtig !!
Tja, wenn schon einen Kommentar zu einer Frage abgeben, dann aber vorher die Antwort richtig lesen!
Aber ich erkläre es gerne nochmal genauer.
Zudem braucht die Tochter keinen "Muttizettel", sofern sie sich zu den im Gesetz erlaubten Zeiten dort aufhält.
Heißt ganz einfach daß die 16-jährige bis 24 Uhr bleiben darf, auch ohne Mutti.
Langer darf sie auch mit "Muttizettel" nicht bleiben, da "Mutti" die gesetzliche Regelung nicht aufheben kann.
Heißt ganz einfach, wenn Tochter länger als bis 24 Uhr bleiben möchte muß Mutti dabei sein. Oder eben ein Personensorgeberechtigter. Die eventuell personensorgeberechtigte Person hast Du erst ins Spiel gebracht. Meine Antwort bezog sich auf die alleinige Anwesenheit nach 24 Uhr, dies läßt sich von keinem Zettel aufheben.
Es gibt keine Änderung im JuSchG ! Was gefordert ist, hat Anwesenheit der Eltern oder ein erwachsener + Muttizettel. Quatsch, was der erzählt.
Dann schreib dem Security Deppen einen Muttizettel auf einen Bierdeckel oder was halt da ist.
Du warst mit deiner Tochter dort, wieso braucht dann deine Tochter einen "Muttizettel"?
Hmmm bei uns ist der Fasching vorbei.
Selbstverständlich dürfen Zeiten des JuSchG verlängert werden sofern Eltern oder Begleitung ab 18 dabei ist + muttizettel. Wenn schon ins JuSchG schauen, dann bitte richtig !!