Wer zahlt Elektriker Vermieter oder Mieter?
Hallo,
wir wohnen in einer Mietwohnung. Letzten Monat hatten wir das Problem, das uns eine Steckdose in der Küche verschmort ist. Wir hatten auf dieser Steckdose einen kleinen Heizstrahler mit 2000 Watt für etwa 30 Minuten eingeschaltet (als zusätzliche Wärmequelle beim Duschen). An diesen Abend haben wir schon einen Brandgeruch wahrgenommen, dachten aber das Staub im Heizstrahler die Ursache für den Geruch sei.
Am nächsten Tag entdeckten wir, das der Stecker vom Heizstrahler und Steckdose selbst verschmort waren. Die Sicherung ist nicht gefallen. Wir isolierten die Steckdose ab. Die Steckdose war auch am nächsten Tag noch sehr warm. Wir kontaktierten unsere Vermieterin. Sie meinte wir sollen einen Elektriker holen, die Kosten müssen wir übernehmen. Nach langen Hin und Her hat unsere Vermieterin selbst einen Elektriker angerufen und bestellt. Die Rechnung kam jetzt zu uns in den Postkasten. Jetzt die Frage, müssen wir die Rechnung selbst bezahlen? Im Mietvertrag kann ich nichts erkennen zwecks Kleinreparaturklausel. Wir wohnen in einer Altbauwohnung mit alten Elektroinstallationen. Meine Haushaltsversicherung meinte auch, dass sie nicht dafür zuständig sind sondern die Vermieterin und deren Gebäudeversicherung.
Was meint ihr dazu? Vielen Dank!
13 Antworten
Erst einmal:
Keine Kleinreparaturklausel = kein Eigenanteil bei Reparaturen
Ansonsten:
Jeder Stromkreis und jede Steckdose müssen so abgesichert sein, dass bei zu hohem Strom kein Schaden an Leitungen und Betriebsmitteln wie den Steckdosen entsteht. Dies wird auch irgendwann mal so berechnet und geprüft worden sein.
I.d.R. ist ein Steckdosenstromkreis mit 16 A abgesichert, das garantiert eine Leisungentnahme von 3680 W - auch bei einer einzelnen Steckdose, wenn hier alleinig ein Verbraucher im Stromkreis betrieben wird. Bei 2000 W liegt der Strom nur bei rund 8,7 A.
Die verschmorte Steckdose jedenfalls ist eindeutig auf Materialermüdung zurückzuführen und die Instandsetzung Sache des Vermieters. Denn für den Erhalt von Bausubstanz und Betriebsmitteln kassiert der Vermieter die Miete und ist damit in der Pflicht.
Allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher, ob Doppelstreckdosen dieser Bauart auf Einzel-UP-Dosen überhaupt noch erlaubt sind oder nur noch durch entsprechende Einzelsteckdosen ersetzt werden dürfen.
Der letzte Satz war auch nur ein Hinweis darauf, dass man jetzt nicht unbedingt auf eine neue Doppelsteckdose hoffen darf.
Ein Verbraucher, egal welcher, der 2000W aufnimmt, benötigt dafür einen Strom von ungefähr 9A. In den meisten Haushalten sind Steckdosen mit 10A oder 16A abgesichert. Selbst in Altbauten wird das nicht anders sein.
Insofern sind Verbraucher sogar bis 2500W immer noch mit 10A Sicherung gut abgesichert. Zumal solche Verbraucher nicht sehr lange eingeschaltet sind.
Ich vermute mal, das die Adern nicht mehr fest genug angeschlossen waren und es kam schon vorher immer mal wieder zu einer Wärmeentwicklung die nicht bemerkt wurde. Dadurch haben sich die Kontakte der Steckdose geweitet.
Quelle: Kleinreparatur.
Da die Meinungen hier ja weit auseinander gehen, wäre es vielleicht eine gute Idee, mal beim Mieterverein nachzufragen.
Bei eurer Vermieterin wäre eine Mitgliedschaft offensichtlich sinnvoll.
IHR habt etwas angeschlossen, was für diese Steckdose/die Elektrik in der Altbauwohnung NICHT geeignet ist.
IHR habt das Eigentum der Vermieterin kaputt gemacht.
IHR bezahlt den Schaden.
Tipp: Meldet es eurer privaten Haftpflichtversicherung!
Die Vermieter dürfen aber davon ausgehen, dass die Elektrik in dem Haushalt normgerecht ausgeführt ist und auch in diesem Zustand ist.
Da der Steckdosenkreis mit 10A bzw 16A abgesichert ist und die Steckdose laut Norm diesen Strom ohne Beschädigung führen können muss ist davon auszugehen, dass ein 2000W Lüfter kein Problem darstellt und er hätte auch kein Problem sein dürfen.
Die Steckdose war damit bereits vor dem Schaden in einem Zustand in der sie hätte getauscht werden müssen und das vermutlich ohne zutun der Mieter sondern durch Materialermüdung.
Man kann mit einem Schuko- oder Konturstecker nichts "für die Steckdose ungeeignet" anschließen. Ist der Strom zu hoch, dann muss die entsprechende Sicherung abschalten - denn dafür und vor allem für den Brandschutz ist sie da. Ofensichtlich hat die Sicherung aber nicht abgeschaltet. Also ist entweder die Sicherung defekt (unwahrscheinlich) oder zu hoch dimensioniert (auch unwahrscheinlich) oder eben die Steckdose selber ist defekt (sehr wahrscheinlich).
Ein Mieter ist im Normalfall ein Elektrotechnischer Laie und es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass der Mieter die Regeln der Strombelastbarkeit und die allgemeinen Normen für Niederspannungsanlagen kennt.
Eine Installation muss deshalb immer so aufgebaut und abgesichert sein, dass selbst durch den Anschluss zu vieler Geräte mit zu hoher Stromaufnahme kein Schaden an den Leitungen und Betriebsmitteln, sowie der Person selbst entsteht. Wie das genau zu erreichen ist, ist in der DIN VDE 0100 "Errichten von Niederspannungsanlagen" beschrieben. Auch wenn sich die Normen von Zeit zu Zeit ändern: Das Grundprinzip ist immer gleich geblieben.
Zusätzlich schreibt die DIN VDE 0105 eine Prüfung von elektrischen Anlagen in "geeigneten Zeitabständen" vor. Bei Privathaushalten sollte die "Ortsfeste Installation" alle 4 Jahre geprüft werden. Auch wenn die Durchführung eines E-Cecks keine Pflicht ist, ist seine Durchführung im Schadensfall entscheidend.
Sofern der Heizstrahler also in Europa und Deutschland zugelassen war (CE-Kennzeichnung, verschiedene VDE-Kennzeichnungen) konnte der Mieter davon ausgehen, dass durch das Betreiben des Gerätes kein Schaden entsteht. Den Mieter trifft absolut keine Schuld.
2000 Watt sollten problemlos an jeder Steckdose betrieben werden können.
Eigentlich ja, aber wer weiß. Streng genommen müsste das ein Sachgutachter entscheiden.
2000 Watt vielleicht, ja.
Aber ich möchte nicht wissen, wieviel Ampere so ein Heizstrahler zieht.
Und dann Altbauwohnung, ....
Kann man per ohmschen Gesetz relativ leicht ausrechnen, wären 8,7 Ampere.
Es ist ein 2000W Heizstrahler wie es in der Frage steht, damit reduziert sich die Frage mit den Ampere auf die Rechnung 2000/230
Ja, aber das wussten wir ja nicht wie die Elektrik in der Wand aussieht. Ich glaube der Geschirrspüler braucht auch viel Strom. Jetzt wissen wir besser bescheid und achten natürlich darauf das wir nichts Leistungsstarkes mehr anstecken.
Die Anschlüsse in der Küche sind meist für höhere Leistungen ausgelegt, erkennt man vermutlich auch im Sicherungskasten.
Dafür bist natürlich du verantwortlich. Warum sollte eine Versicherung oder der Vermieter für deine Fehler bezahlen. Sei froh, dass nicht mehr passiert ist.
Der Mieter macht keinen Fehler, wenn er ein Gerät betreibt, für den die Steckdose vorgesehen und entsprechend abgesichert ist. Brennt die UP-Steckdose, bevor die Sicherung abschaltet, dann liegt der Fehler bei der Absicherung oder der Steckdose selber.
Welchen "Fehler" hat der FS denn gemacht?
Der Fehler- Betrieb eines kleinen Heizstrahler?
Nein. Wenn du Pech hast, war die Wattleistung des Strahlers nicht zugelassen oder du hättest den besser beaufsichtigen müssen.
Normale Steckdosen sind immer mit mindestens 10A oder meistens 16A abgesichert. 2000W sollte für die kein Problem darstellen. Davon darf man bei einer normgerechten Elektrik auch ausgehen, dass es so ist.
Das mit der Beaufsichtigung kann natürlich sein würde ich aber eher in Richtung der Brandgefahr des Lüfters selbst und nicht der Dose zuordnen.
Vollkommen richtig. Die Vermieterin sollte froh sein, dass nicht mehr passiert ist.
Der letzte Satz
ist jedoch irrelevant, denn hier muss sowieso ein Fachmann ran, der dann auch zu entscheiden hat, welche Art von Steckdose er hier noch installieren kann.