Autounfall mit Auto meiner Eltern

6 Antworten

Die Versicherung muß bezahlen, auch wenn ausnahmsweise mal ein unberechtigter Fahrer mit dem Auto fährt. Zumal du ein eigenes Fahrzeug in der Werkstatt hast. Daran sieht man doch, daß du sonst nicht mit dem Auto seiner Ellis fährst. Die Betonung liegt auf der Ausnahme. Es ist praktisch nicht möglich jede Woche seine Versicherung mit neuen berechtigten Fahrern zu "belästigen" Jedes mal müßte die Police verändert werden, welch ein Aufwand!

Die Versicherung würde umgekehrt bestimmen wer mit dem Fahrzeug fahren darf! Du nicht, denn du bist nicht angemeldet?

Also, die Haftpflicht wird den Schaden auf jeden Fall bezahlen müssen, wenn die Ansprüche des Rollerfahrers berechtigt sind. Es ist nicht nur der Roller, auch Krankheitskosten können dazu kommen, Sachverständigenkosten oder Anwaltskosten, wenn Schmerzensgeldforderungen gestellt werden. Es kann sein, daß die Gesellschaft einen Zuschlag auf die Versicherungsprämie deiner Eltern rechnen will. Da könnt ihr Einspruch erheben, denn du fährst ja sonst mit deinem eigenen Auto und das war eine Ausnahme.

  1. Du bekommst Post von dem Geschädigten. Bei der Polizei bist du schon raus mit den Punkten und der Geldstrafe sowie mit der Nachschulung. Allerdings kann sich der Geschädigte direkt an die Versicherung wenden.

  2. Die genaue Schadenshähe wird niemand vorher sagen können. Da heißt es einfach nur abwarten, was der Schaden nun genau kostet.

Rein theoretisch würde die Versicherung den Schaden übernehmen, aber auf euch würde eine Vertragsstrafe zukommen, weil du als unter 23 das Auto gefahren hat. Daher lohnt es sich den Schaden selbst zu zahlen, sollte er nicht zu hoch ausfallen.

Kleiner Tipp für die Zukunft: Man kann außernatürliche Fahrer bei manchen Versicherungen ohne Beitragszuschlag für ein paar Tage eintragen. Dann gibt es keine Probleme im Schadensfall.

Crack  27.02.2013, 23:00

Bei der Polizei bist du schon raus mit den Punkten und der Geldstrafe sowie mit der Nachschulung.

Die Polizei hat nur den Unfall aufgenommen und eine Vermutung über das zu erwartende Bußgeld und die Punkte gemacht. Was dann tatsächlich kommt entscheidet die Bußgeldbehörde. Und erst wenn Punkte aus einem Bußgeldbescheid rechtskräftig beim KBA eingetragen werden wird das Aufbauseminar durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.

just01 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 23:11
@Crack

Die haben mir halt so einen Bericht gezeigt, in dem ich den Vorfall geschildert habe. Ich denke leider schon, dass das zum größten Teil mein Fehler war und mir wurde auch im Bußgeldkatalog gezeigt was für ein Verstoß das war. 3 Punkte in Flensburg + 120€. Also glaube schon, dass das meine sichere "Strafe" ist.

just01 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 22:52

Ok, danke. Dann werden wir diesen wohl übernehmen.

Du bist also Schuld am Unfall. Das Bußgeld und die Punkte die Dir genannt wurden werden nicht von der Polizei bestimmt sondern von der Bußgeldbehörde. Meist stimmt das aber so. Du wirst in ein paar Wochen einen Bußgeldbescheid erhalten. Wenn es tatsächlich Punkte gibt dann folgt daraufhin auch die Anordnung eines Aufbauseminars wodurch sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Das kommt aber auch erst einige Wochen später.

Was heißt Du bist nicht mit versichert? Man muss nicht namentlich bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung eingetragen sein, denn das Fahrzeug ist versichert. Wenn die Versicherung aber von Deinen Eltern so abgeschlossen wurde das z.B. Fahrer unter 25 Jahren ausgeschlossen sind dann wird es Probleme geben. Die Versicherung zahlt dann zwar trotzdem, fordert aber die eingesparten Beiträge plus einer Strafzahlung nach. Überprüft ob es solche Klauseln gibt die Dich betreffen könnten.

In diesem Fall ist es aber wahrscheinlich besser den Schaden selbst zu regulieren, so wird eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse vermieden. Das ist auch dann noch möglich wenn die Versicherung schon gezahlt hat.

JaAl11  28.02.2013, 19:32

Gute Antwort!

BenniXYZ  28.02.2013, 21:28
@JaAl11

Falsche Antwort, was den 3. Absatz angeht. Diesen Haftpflicht Schaden kann er nicht selbst regulieren. Wer weiß was da noch für Kosten entstehen. Das läuft am sichersten über die Haftpflicht Versicherung. Wenn der Schaden geschlossen wird, hat man 6 Monate Zeit für eine Rückzahlung. Falls sich die lohnt.

Als erstes sollten die Eltern mit der KFZ-Versicherung reden und die Zusatzklausel -unter 25 jährige- "nachträglich" vereinbaren. Je nach Gesellschaft geht das und kostet evtl. nur eine geringe Gebühr.

Sooo, zur Schadensregulierung. Bitte den Schaden von der Versicherung regulieren lassen!!! Nach der Regulierung hat man immer noch Zeit, sich ausrechnen zu lassen, ob es Sinn macht, den Schaden selbst zu zahlen oder eben nicht. Bei einer Selbstzahlung besteht die Möglichkeit, den Schaden dann auch " ratenweise" an die Versicherung zurück zu zahlen. Es wird dann auch keine Rückstufung vorgenommen. Alles wird gut, nur keine Hektik.

Bei der autoversicherung ist das Auto versichert.jeder kann es fahren. W3nn deine Eltern eine Klausel mit altersbeschrankung drin haben und du drunter bist,werdet ihr wohl auf dem schaden sitzen bleiben.

Crack  27.02.2013, 22:54

werdet ihr wohl auf dem schaden sitzen bleiben.

Das ist sowieso der Fall, außer es besteht Vollkaskoschutz.