Versicherung will Schadensanzeige - ich hatte garkeinen Unfall

7 Antworten

Wahrscheinlich hast Du jemandem die Vorfahrt genommen, und in der Folge wurde sein Auto beschädigt, ohne dass Du das bemerkt hättest. Da kommt vielleicht 'was auf Dich zu...

Wenn das wahr ist, was Du hier schreibst (und nicht etwa eine Unfallflucht begangen hast und Dir Deine eigene Story glaubhaft machen willst, indem Du hier postest), dann hat der Unfallgegener sich die falsche Autonummer gemerkt.

Baeckerblume 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 18:48

Natürlich ist das wahr. Was würde das für einen Sinn machen, daß hier zu posten? Ich war zu der angegebenen Zeit zu Hause. Und der Unfall war in einer Stadt, die etwa ne halbe Stunde weg ist von mir! Da war ich auch schon bestimmt ein Jahr nicht mehr.

An deine Versicherung zu kommen ist kein Problem, wenn man das Kennzeichen hat. Das geht über den Zentralruf der Versicherungsunternehmen. Wenn es einen Unfall gegeben hat, müssen ja Spuren am Fahrzeug feststellbar sein. Das wird die Polizei untersuchen. Wenn du ein reines gewissen hast, brauchst du dir keine Gedanken machen. Den Wagen wirst du ja nicht an dem Tag verliehen haben.

Baeckerblume 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 18:50

Und wenn der Typ jetzt behauptet, ich hätte ihm nur die Vorfahrt genommen und er deshalb den Unfall gebaut hat ohne daß ich ihn berührt hab.... Vielleicht will mir da jemand was Böses... keine Ahnung...

GarfieldSL  07.08.2013, 18:56
@Baeckerblume

Kann dir nur sagen: abwarten.

Nordmann2000  09.08.2013, 12:50
@Baeckerblume

Wenn Dein Unfallgegner Schadenersatzansprüche an Dich bzw. Deine Kfz-Haftpflichtversicherung stellt, ist er in der Nachweispflicht, nicht umgekehrt. D. h., er muss z. B. Zeugen nennen, die das bestätigen können.

Hallo, wenn Du wirklich belastbar beweisen kannst, dass Du niemals zu der angegeben Zeit am Unfallort hast sein können, dann hast Du Dich absolut richtig verhalten. Dein VR ist verpflichtet ungerechtgertigte Ansprüche auch abzuwehren.

Es gibt viele Fehlerquellen, wie sich eventuelle Verwechslungen ergeben können. Hauptsache Deine Angaben sind rechtssicher beweis- und überprüfbar, dann brauchst Du kein schlechtes Gefühl haben.

Du solltest das deiner Versicherung entsprechend mitteilen. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist auch dazu da, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Es kann sich ja auch um eine Kennzeichen-Verwechselung handeln. Der angeblich Geschädigte soll sagen, wie das Kennzeichen lautet und was es für ein Fahrzeug war. Wenn du ein grünes Auto fährst, das Verursacher-Auto aber rot war, bist du es ja nicht gewesen.

Baeckerblume 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:00

Also mein Auto ist schon sehr auffällig. Das müsste er schon sehr genau beschreiben können.... Aber wie gesagt.... wenn mir da einer was Böses will..... ?!?!