bei Einspruch bei gericht - wie werden die tage gezählt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo "krzzr",

wenn Sie hier die Widerspruchsfrist bezüglich eines Mahnbescheides meinen, so beträgt die Frist richtigerweise zwei Wochen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) und beginnt mit Zustellung des Mahnbescheids.

Die Fristberechnung erfolgt gem. § 222 ZPO iVm § 187 BGB. Nach § 187 Abs. 1 BGB wird der Tag des die Frist auslösenden Ereignisses (hier: Zustellung) nicht mitgerechnet. Eine Woche dauert 7 Tage. Hier endet die Frist mit Ablauf des Tages, welcher nach der Benennung demjenigen entspricht, auf den das Frist auslösende Ereignis fiel.

Beispiel: Zustellung Montag 10.09.18, Frist zwei Wochen, Fristende Montag, 17.09.18, 24 Uhr.

WillLoman  12.09.2018, 07:48

Ergänzung:

Im vorgenannten Beispiel ist das Fristende natürlich der 24.09.18, 24 Uhr.

die kalendertage ab zugang

krzzr 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 12:09

aber an Feiertagen bzw. Sa/So kann ich ja nicht widersprechen..

Messkreisfehler  11.09.2018, 12:12
@krzzr

Doch kannste, Du kannst den Widerspruch beim Gericht in den Briefkasten werfen

krzzr 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 12:17
@Messkreisfehler

und wenn ich im Ausland bin - kann ich da telefonisch widersprechen?? um die Frist zu wahren..

Tiergesundheit  11.09.2018, 12:17
@krzzr

nein. auch im auslands gibts bspw. rechtssichere faxe.... und briefe...

krzzr 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 12:18
@Tiergesundheit

aha - also es gelten die Kalendertage und es muß schriftlich in der Frist gemacht werden??

Tiergesundheit  11.09.2018, 12:19
@krzzr

ich bin hier raus.. du kannst entweder nicht lesen oder hälst uns zum narren.

krzzr 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 12:19
@Tiergesundheit

nur Zusammenfassung.. ja oder nein

Wenn da "Tage" steht, wird auch genau das gemeint sein. Auch Samstag, Sonntag und Feiertag sind Tage.

.... bei uns zählen die Tage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
krzzr 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 12:10

kalender oder wochentage/werktage??