bei Einspruch bei gericht - wie werden die tage gezählt?
Bei einer Gerichtssache gibt es ja die Möglichkeit des Einspruchs/Widerspruch - in der Regel sind es da 14 Tage.
Zählen da die Werktage oder die Kalender Tage?
Für kurze Hilfe bedank ich mich im Voraus..
4 Antworten
Hallo "krzzr",
wenn Sie hier die Widerspruchsfrist bezüglich eines Mahnbescheides meinen, so beträgt die Frist richtigerweise zwei Wochen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) und beginnt mit Zustellung des Mahnbescheids.
Die Fristberechnung erfolgt gem. § 222 ZPO iVm § 187 BGB. Nach § 187 Abs. 1 BGB wird der Tag des die Frist auslösenden Ereignisses (hier: Zustellung) nicht mitgerechnet. Eine Woche dauert 7 Tage. Hier endet die Frist mit Ablauf des Tages, welcher nach der Benennung demjenigen entspricht, auf den das Frist auslösende Ereignis fiel.
Beispiel: Zustellung Montag 10.09.18, Frist zwei Wochen, Fristende Montag, 17.09.18, 24 Uhr.
Ergänzung:
Im vorgenannten Beispiel ist das Fristende natürlich der 24.09.18, 24 Uhr.
die kalendertage ab zugang
Doch kannste, Du kannst den Widerspruch beim Gericht in den Briefkasten werfen
und wenn ich im Ausland bin - kann ich da telefonisch widersprechen?? um die Frist zu wahren..
nein. auch im auslands gibts bspw. rechtssichere faxe.... und briefe...
aha - also es gelten die Kalendertage und es muß schriftlich in der Frist gemacht werden??
ich bin hier raus.. du kannst entweder nicht lesen oder hälst uns zum narren.
nur Zusammenfassung.. ja oder nein
Wenn da "Tage" steht, wird auch genau das gemeint sein. Auch Samstag, Sonntag und Feiertag sind Tage.
.... bei uns zählen die Tage.
kalender oder wochentage/werktage??
aber an Feiertagen bzw. Sa/So kann ich ja nicht widersprechen..