Finanzamt bittet um schriftliche Rücknahmeerklärung meines Einspruchs, soll ich diese erteilen?
Hallo,
ich habe gegen meine Steuererklärung aus dem Jahr 2021 betreffend das Steuerjahr 2020 einen Einspruch eingelegt, dieser war auch zum größten Teil erfolgreich und das Finanzamt hat mir einen geänderten Steuerbescheid zugeschickt. Einige Tage später kam ein Brief mit der Bitte einer Rücknahmeerklärung des Einspruchs. Hier steht „Falls Sie Ihren Einspruch mit dem geänderten Bescheid vom Januar 2022 als erledigt betrachten, bitte ich um schriftliche Rücknahmeerklärung bis zum XX.02.2022.“ Ich habe online aber keine Informationen dazu gefunden, dass man den Einspruch nach Erstellung eines zu meinen Gunsten geänderten Bescheides zurückziehen muss. Daher finde ich diese Vorgehensweise vom Finanzamt so ungewöhnlich.
Soll ich dem Finanzamt eine Rücknahmeerklärung erteilen, wenn nein, was sind die Konsequenzen daraus?
Viele Grüße und danke im Voraus für die Antworten.
2 Antworten
So wie Du schreibst, hat das Finanzamt Deinem Einspruch nur zum Teil abgeholfen. Das heißt, das übrige Begehr ist noch offen. Irgendwie muss der Rechtsbehelf auf seiten des Finanzamtes erledigt werden. Entweder durch Rücknahme oder es muss eine Einspruchsentscheidung ergehen.
Wenn der erreichte Stand für Dich so in Ordnung ist, dann erkläre bitte schriftlich die Rücknahme des noch anhängigen Rechtsbehelfs. Das freut den Bearbeiter, weil er dann weniger Arbeit hat. Die Rechtsfolge für Dich ist, dass im Falle einer Rücknahme Du den Rechtsweg für Dich schließt. Du kannst gegen den geänderten Bescheid dann nicht mehr vorgehen. Aber wenn das nicht nötig ist, dann macht das ja auch nichts.
Wow danke für die tolle Antwort, genau so habe ich es gemacht! Ich wünsche ein schönes Wochenende!
Antworte doch einfach: Bin mit dem geänderten Bescheid vom ........ einverstanden.
Und weiter nichts.