Finanzamt bittet um schriftliche Rücknahmeerklärung meines Einspruchs, soll ich diese erteilen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

So wie Du schreibst, hat das Finanzamt Deinem Einspruch nur zum Teil abgeholfen. Das heißt, das übrige Begehr ist noch offen. Irgendwie muss der Rechtsbehelf auf seiten des Finanzamtes erledigt werden. Entweder durch Rücknahme oder es muss eine Einspruchsentscheidung ergehen.

Wenn der erreichte Stand für Dich so in Ordnung ist, dann erkläre bitte schriftlich die Rücknahme des noch anhängigen Rechtsbehelfs. Das freut den Bearbeiter, weil er dann weniger Arbeit hat. Die Rechtsfolge für Dich ist, dass im Falle einer Rücknahme Du den Rechtsweg für Dich schließt. Du kannst gegen den geänderten Bescheid dann nicht mehr vorgehen. Aber wenn das nicht nötig ist, dann macht das ja auch nichts.

PST1000 
Beitragsersteller
 04.02.2022, 23:58

Wow danke für die tolle Antwort, genau so habe ich es gemacht! Ich wünsche ein schönes Wochenende!

Antworte doch einfach: Bin mit dem geänderten Bescheid vom ........ einverstanden.

Und weiter nichts.