Zahlungsaufforderung vom Gericht innerhalb von 14 Tagen/Feiertage dazwischen?
Hallo,
wir haben vom Gericht eine Aufforderung bekommen zu Zahlen innerhalb von 14 Tagen.
Aber Weihnachten war dazwischen, zählen die 14 Tage nur als Werktage oder auch wenn Feiertage dazwischen liegen?
Vielen Dank für eure hilfe
5 Antworten
Es handelt sich wahrscheinlich um einen Mahnbescheid. Es sind - wie dort genannt - tatsaechlich 2 Wochen gemeint und nicht 14 Werktage.
Es sind 14 Tage gerechnet ab dem Tage der Zustellung gerechnet. Auch die Feiertage zaehlen dazu. Es bleiben trotz der Feiertage genuegend Zeit zu zahlen. Zwischen den Feiertagen gibt es auch noch Bankarbeitstage,
ab zustellung des Bescheids 14 Tage....egal ob Feiertage oder nicht....es heist ja nicht 14 Werkstage
14 Tage sind 14 Tage das ist doch klar formuliert Tag der Zustellung + 14 Tage da sind genug Tage zum zahlen dazwischen
14 tage auch wenn feiertage da sind