Zahlungsaufforderung vom Gericht innerhalb von 14 Tagen/Feiertage dazwischen?

5 Antworten

Es handelt sich wahrscheinlich um einen Mahnbescheid. Es sind - wie dort genannt - tatsaechlich 2 Wochen gemeint und nicht 14 Werktage.

Es sind 14 Tage gerechnet ab dem Tage der Zustellung gerechnet. Auch die Feiertage zaehlen dazu. Es bleiben trotz der Feiertage genuegend Zeit zu zahlen. Zwischen den Feiertagen gibt es auch noch Bankarbeitstage,

ab zustellung des Bescheids 14 Tage....egal ob Feiertage oder nicht....es heist ja nicht 14 Werkstage

14 Tage sind 14 Tage das ist doch klar formuliert Tag der Zustellung + 14 Tage da sind genug Tage zum zahlen dazwischen

14 tage auch wenn feiertage da sind