Rote Ampel überfahren ,Polizei hat es gesehen. Was ist eure Meinung?

3 Antworten

In welche Richtung du fahren wolltest, ob Rettungsfahrzeuge ankamen, und ob du den Kreuzungsbereich freigehalten hat, soll welche Bedeutung für den Rotlichtverstoß haben?

Anscheinend stand hinter der Stelle, an der die gewendet hast, eine weitere Ampel, die du bei rot überfahren hast. Sei froh, dass du zufällig Niemandem die Vorfahrt genommen hast, sonst würde es noch schlimmer werden. Bei rot darf man nicht fahren. Egal, ob aus der Richtung, die dann grün hat, Jemand kommt.

denkt ihr ein Einspruch ist sinnvoll

Nö. Du weißt doch, dass du bei rot anhalten mußt.

welche Strafen könnten mich treffen?

Das kannst du ergooglen. Vermutlich war die Ampel länger als 1 Sekunde rot?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kingd68 
Beitragsersteller
 19.12.2021, 20:58

Ich habe versucht die Situation so gut wie möglich zu schildern um keine Standard Antworten zu erhalten, wie bei Rot darf ich nicht fahren. Es ist mir natürlich bewusst das ich bei Rot anhalten muss und ich bin auch nicht gefahren weil aus der anderen Richtung Fahrzeuge kamen. Wie gesagt ich stand nach der ersten Ampel hinter der Haltelinie wirklich so beschissen das ich weder die zweite Ampel noch den Streifen auf dem Boden gesehen habe. (Ich habe mir die Stelle auf Google Maps nochmal angesehen)

In Zukunft könntest du etwas mehr Verständnis zeigen und sich nicht darüber lustig machen, das ich ja weiss bei Rot ist nicht zu fahren.

Und ja bei Google findet man schnell eine Antwort auf die Frage der Strafe, da muss ich dir Recht geben. Ich stand etwas unter Strom.

Ich wollte mir hier eventuell Meinungen einholen, von Menschen denen das selbe passiert ist.

Danke trotzdem für deine Einschätzung

ronnyarmin  19.12.2021, 21:46
@kingd68

Welche Meinung willst du hören? Wenn man weder die Ampeln (vermutlich standen sie auf beiden Strassenseiten, noch die Haltelinie sieht, war man unaufmerksam. Welches Verständnis soll man zeigen?

Deine Frage war, ob sich ein Einspruch lohnen würde. Sehr wahrscheinlich nicht, die Ampel war doch unumstritten rot.

Einspruch kannst du dir sparen, deine warterei hatte nichts mit dem "bei Rot über die Ampel gefahren" zu tun!

beim rotlichtverstoß kommt es auf die dauer an, wie lange schon rot war. ohne exakte messung können die polizisten nur relativ unpräzise angaben machen, so dass es maximal zum "einfachen" reicht.

warte den bußgeldbescheid ab und lege ggf. einspruch ein, wenn er angreifbare angaben enthält, achte auf die begründung.

um eine strafe und ggf. verlängerung der probezeit kommst du wohl nicht herum. fahrverbot hängt eben von den details des rotlichtverstoßes ab