Rote Ampel überfahren ,Polizei hat es gesehen. Was ist eure Meinung?
Hallo, leider habe ich wohl eine rote Ampel übersehen und direkt hinter mir war ein Polizeiauto. Ich wurde angehalten und meine Personalien wurden aufgenommen.
Allerdings war die Situation etwas kompliziert..
Zuerst: Ich bin der Probezeit und habe etwas Angst um möglich Konsequenzen.
Die Situation hat sich wie folgend gestaltet:
Ich wollte einen UTurn nach links machen( war dort auch per Schild erlaubt) als die Ampel auf Grün sprang, bin ich gefahren. Ich musste allerdings nach dem Ampelbereich anhalten, da mehrere RTWs mit Blaulicht und Sirene von der Gegenspur( also auf der Spur auf der ich dann einbiegen wollte) anfuhren und dementsprechend bog ich noch nicht ab sondern stand nach der Ampel und hab die Autos vorbeifahren lassen.
Da ich jetzt vermutet habe daß die Ampel hinter mir rot war, blieb ich stehen und bog noch nicht ab. Ich wartete bis die anderen hinter mir anfuhren( es waren zwei Linksabbiegerspuren). Als diese dann anfuhren fuhr ich auch los. Leider kam dann anscheinend direkt nach dem U-Turn eine rote Ampel die ich dann laut den Polizisten überfuhr.
Anschließend fuhr ich normal weiter, da ich mir keiner Schuld bewusst war und wurde ein paar Minuten später von der Polizei eingeholt und zum anhalten gebeten.
Ich habe niemanden gefährdet und keinem Auto die Vorfahrt genommen oder sonstiges. Selbst die Polizisten haben gesagt, das die Stelle (Ampel) nicht gut einsehbar ist.
Jetzt die Frage : Ich werde in den nächsten Tagen bestimmt Post bekommen, denkt ihr ein Einspruch ist sinnvoll und welche Strafen könnten mich treffen?
3 Antworten
In welche Richtung du fahren wolltest, ob Rettungsfahrzeuge ankamen, und ob du den Kreuzungsbereich freigehalten hat, soll welche Bedeutung für den Rotlichtverstoß haben?
Anscheinend stand hinter der Stelle, an der die gewendet hast, eine weitere Ampel, die du bei rot überfahren hast. Sei froh, dass du zufällig Niemandem die Vorfahrt genommen hast, sonst würde es noch schlimmer werden. Bei rot darf man nicht fahren. Egal, ob aus der Richtung, die dann grün hat, Jemand kommt.
denkt ihr ein Einspruch ist sinnvoll
Nö. Du weißt doch, dass du bei rot anhalten mußt.
welche Strafen könnten mich treffen?
Das kannst du ergooglen. Vermutlich war die Ampel länger als 1 Sekunde rot?
Welche Meinung willst du hören? Wenn man weder die Ampeln (vermutlich standen sie auf beiden Strassenseiten, noch die Haltelinie sieht, war man unaufmerksam. Welches Verständnis soll man zeigen?
Deine Frage war, ob sich ein Einspruch lohnen würde. Sehr wahrscheinlich nicht, die Ampel war doch unumstritten rot.
Einspruch kannst du dir sparen, deine warterei hatte nichts mit dem "bei Rot über die Ampel gefahren" zu tun!
beim rotlichtverstoß kommt es auf die dauer an, wie lange schon rot war. ohne exakte messung können die polizisten nur relativ unpräzise angaben machen, so dass es maximal zum "einfachen" reicht.
warte den bußgeldbescheid ab und lege ggf. einspruch ein, wenn er angreifbare angaben enthält, achte auf die begründung.
um eine strafe und ggf. verlängerung der probezeit kommst du wohl nicht herum. fahrverbot hängt eben von den details des rotlichtverstoßes ab
Ich habe versucht die Situation so gut wie möglich zu schildern um keine Standard Antworten zu erhalten, wie bei Rot darf ich nicht fahren. Es ist mir natürlich bewusst das ich bei Rot anhalten muss und ich bin auch nicht gefahren weil aus der anderen Richtung Fahrzeuge kamen. Wie gesagt ich stand nach der ersten Ampel hinter der Haltelinie wirklich so beschissen das ich weder die zweite Ampel noch den Streifen auf dem Boden gesehen habe. (Ich habe mir die Stelle auf Google Maps nochmal angesehen)
In Zukunft könntest du etwas mehr Verständnis zeigen und sich nicht darüber lustig machen, das ich ja weiss bei Rot ist nicht zu fahren.
Und ja bei Google findet man schnell eine Antwort auf die Frage der Strafe, da muss ich dir Recht geben. Ich stand etwas unter Strom.
Ich wollte mir hier eventuell Meinungen einholen, von Menschen denen das selbe passiert ist.
Danke trotzdem für deine Einschätzung