Darf der Betrieb mich vom Schulunterricht nehmen?
Hallo,
Ich bin Krank und für 4 Tage Krankgeschrieben. Das passt meinem Chef nicht und er meinte er wird mich für nächste von der Berufsschule abmelden damit ich Arbeiten kann.Geht das einfach so? Ich bin Azubi im 2 Lehrjahr.
34 Stimmen
11 Antworten
Für die Berufsschule muss er dich freistellen. Da führt kein Weg dran vorbei. Das würde ihm die Schule schon erklären falls er das tatsächlich probiert. Also auf jedem Fall weiter zur Berufsschule gehen
Es geht nicht nur im die Befreiung von der Schule, was die ggf entscheiden könnte, es geht vor allem auch um DEIN Recht zur schule zu gehen bzw dafür freigestellt zu werden. Er ist gesetzlich nach § 15 BBIG dazu verpflichtet dich freizustellen
Er kann dich gar nicht von der Berufsschulpflicht befreien lassen. Solche "betrieblichen Gründe" sind einfach undenkbar.
Das ist natürlich kompletter Blödsinn. Die duale Ausbildung besteht eben es der betrieblichen Arbeit und der Berufsschule. Darauf hat der Betrieb keinen Einfluss. Wenn ihm daran etwas nicht passt, wird ihm die Ausbildereignung entzogen.
Im grunde halt nicht erlaubt. Bei mit an der Schule wird es ungern gesehen, aber erlaubt, wenn wirklich not ist z.B Viele sind Krank. Das entscheiden bei uns aber die entsprechenden Klassenlehrer, aber wenn man Krankgeschrieben ist, dann ist das nicht erlaubt; Weder Arbeit noch Schule soweit ich weiß
Nein, im Normalfall darf der Lehrherr Dich nicht am Berufsschulbesuch hindern.
Ausnahmen können bestehen, wenn die Jahresernte gefährdet wäre, wenn Du an diesem Tag nicht mitarbeiten kannst. Die Hürden liegen aber extrem hoch.
Welchen Beruf lernst Du?
Wie groß ist die Firma (Mitarbeiterzahl)?
Wie ist die Urlaubs- und Krankensituation?
Ich bin in einem Hotel. Gästezahl war relativ konstant auf 40. 2 Köche und Ich als Azubi. Ein Koch (Mein Ausbilder) kündigt zu Beginn nächsten Monat soweit ich weiß. Der andere Koch taugt nicht viel. Vollpfosten, wenn man so will. Ich wurde schon öfters vom Frei genommen und hab Überstunden aufgebaut. Jetzt hab ich mich 4 Tage Krankgeschreiben lassen. Urlaub habe ich fürs 2 Lebensjahr gehabt.
PS: Alles Hotel Gäste, gibt nur Mittag(relativ wenig Wahrgenommen) und Abendessen(Wird den ganzen Tag über Vorbereitet)
Das ist zwar eine Ausrede, aber kein Grund, dich aus der Berufsschule zu nehmen. Die Personaldecke scheint "auf Kante genäht" zu sein und bei Urlaub oder Krankheit sofort zu kurz zu sein.
Frage auch mal deinen Kollegen, (Ausbilder), warum er geht.
Wieviele Urlaubstage habt Ihr pro Lehrjahr?
Das hätte er wohl gerne!
Gerade bei der Ausbildung zum/zur Koch/Köchin versuchen die Ausbildungsbetriebe das gerne. Vor allem, wenn die Azubis die Volljährigkeit erreicht haben.
Da werden fleissige Azubis gerne mal bis aufs Blut ausgenutzt. Ständige Wechselschichten, "mal eben" einspringen, Doppelschichten in Hotelbetrieben...
Nein, das ist definitiv nicht erlaubt, da müssen schon trifftige Gründe vorliegen, damit die Schule eine Ausnahme macht.
Schwierig wird es, wenn der AG im Prüfungsausschuss oder Lehrlingsbeauftragter ist. Die sind da manchmal echt asozial!
Also stand jetzt soll ich kommen (AG Sicht). Der Herr von der IHK meinte, ich hab Schulpflicht und man müsse extra einen Antrag vorlegen mit driftigen Gründen ect ect, also geh zur Schule, war die Hauptaussage. Mein AG hat einfach ein Fax an die Schule geschickt..Ich ruf da Montag Morgen an, und frag nach was Sache ist.
Dann wäre er die längste Zeit im Prüfungsausschuss oder Lehrlingsbeauftragter gewesen.
Und angenommen er hätte es aus irgendeinem Grund geschafft, müsste er es mir schriftlich zeigen oder? Mündliche macht die Schule bestimmt keine Befreiung?