Behindertenausweis wegen Körpergröße möglich?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also laut GdB/MdE-Tabelle gilt folgendes:

über 130 bis 140 cm -> Grad der Behinderung: 30-40 über 120 bis 130 cm -> Grad der Behinderung: 50 unter 120cm können entsprechend höher Werte festgelegt werden.

Für Großwuchs alleine gilt nicht als Behinderung.

Für Groß- und Kleinwüchsige gilt meistens, dass sie noch eine Menge anderer Beschwerden haben, die evtl. mit eingerechnet werden können.

Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man ab dem 50. Grad der Behinderung.

Kann ich mir eher nicht vorstellen, aber da gibt es sicher jemand auf einem der vielen Ämter, der dir das sagen kann.

Die Größe an sich ist ja keine Behinderung. Nur wenn sich daraus gesundheitliche Beschwerden ergeben, hast du Anspruch auf einen Behinderungsgrad. Das ist natürlich ganz individuell und kann nicht mit dem Metermaß bestimmt werden.

als "Kleinwuchs" wird meines Wissens nach unter 1,40 m bezeichnet. in dem Fall sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden.