Behindertenausweis wegen Körpergröße möglich?
Hallo Community,
ich hoffe, dass hier jemand vom SGB XII Ahnung hat und mir folgende Frage beantworten kann:
Ist die Erteilung eines (Schwer-) Behindertenausweises möglich aufgrund des Merkmales der Körpergröße - und wenn ja, wie groß oder wie klein darf man dafür sein, um ein entsprechendes Merkmal zu erfüllen?
Im Gesetz hab ich selbst nichts gefunden (was nicht heißt, dass es das nicht gibt, aber möglicherweise kennt jemand Rechtsprechung dazu? Oder hat selbst einen Behindertenausweis beantragt, weil er oder sie zu "klein" oder zu "groß" ist? Stellt das Merkmal "Größe" überhaupt eine Behinderung dar?
Ich freu mich auf zahlreiche Antworten. Danke!
8 Antworten
Also laut GdB/MdE-Tabelle gilt folgendes:
über 130 bis 140 cm -> Grad der Behinderung: 30-40 über 120 bis 130 cm -> Grad der Behinderung: 50 unter 120cm können entsprechend höher Werte festgelegt werden.
Für Großwuchs alleine gilt nicht als Behinderung.
Für Groß- und Kleinwüchsige gilt meistens, dass sie noch eine Menge anderer Beschwerden haben, die evtl. mit eingerechnet werden können.
Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man ab dem 50. Grad der Behinderung.
Kann ich mir eher nicht vorstellen, aber da gibt es sicher jemand auf einem der vielen Ämter, der dir das sagen kann.
Die Größe an sich ist ja keine Behinderung. Nur wenn sich daraus gesundheitliche Beschwerden ergeben, hast du Anspruch auf einen Behinderungsgrad. Das ist natürlich ganz individuell und kann nicht mit dem Metermaß bestimmt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinwuchs
Frauen unter 140 cm, also 139 und kleiner Männer unter 150 cm,. also 149 und kleiner
als "Kleinwuchs" wird meines Wissens nach unter 1,40 m bezeichnet. in dem Fall sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden.