Schwerbehindertenausweis oder Behindertenausweis?
Hallo liebe Community,
meine Mutter möchte einen Schwerbehindertenausweis beantragen,was ich erstmal etwas hart finde. Dieser Ausweis wird beantragt,da bei mir das Asperger-Syndrom vorliegt. Ich habe erstmals ein paar Fragen:
1.Muss ich einen Schwerbehindertenausweis oder nur einen Behindertenausweis beantragen ?
2.Welche Vorteile bietet mir dieser Ausweis?
3.Hat es Auswirkungen auf meinen späteren Jobwunsch?(Jura/Rechtsanwalt)
4.Darf ich noch normal von meinem Arbeitgeber behandelt werden?
Dankeschön!
Liebe Grüße
Luca
4 Antworten
Hallo Hope2HelpU,
Sie schreiben:
Schwerbehindertenausweis oder Behindertenausweis?
meine Mutter möchte einen Schwerbehindertenausweis beantragen,was ich erstmal etwas hart finde. Dieser Ausweis wird beantragt,da bei mir das Asperger-Syndrom vorliegt.
Antwort:
Ihre werte Mutter handelt vollkommen richtig!
Hart ist ggf. der Auslöser für Ihre Situation!
Das was Ihre Mutter macht ist nicht hart, sondern eine Einforderung/Geltendmachung von Nachteilsausgleichen, welche in Deutschland gesetzlich festgelegt worden sind, um für Behinderte Menschen einen gewissen Ausgleich zu schaffen!
Es gibt keinen Behindertenausweis, sondern "es gibt nur einen Schwerbehindertenausweis!"
Der "Schwerbehindertenausweis" setzt einen Grad der Behinderung (GDB) von mindestens "GDB 50" bis maximal "GDB 100" voraus!
In den folgenden Tabellen können Sie die diversen Nachteilsausgliche nachvollziehen!
Der Grad der Behinderung wird vom medizinischen Dienst des zuständigen Versorgungsamtes nicht verschenkt, sondern um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, müßen entsprechende, ärztliche Nachweise über die dauerhaften Schädigungen vorliegen!
Dauerhaft = ab 6 Monate!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Der Steuerfreibetrag richtet sich in der Regel nach dem Ihnen bewilligten Grad der Behinderung!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Du beantragst einen Schwerbehindertenausweis.
Vortele hast Du bei der Steuer, je nach GdB
Du bist nicht verpflichtet, Deinem Arbeitgeber von Deinem Ausweis etwas zu sagen. Allerdings hast Du Vorteile, beispielsweise evtl. mehr Urlaub
Solange Du Dein Studium absolvieren kannst, steht Deinem Berufswunsch nichts entgegen.
Dein Arbeitgeber sollte Dich ganz normal behandeln, wie alle anderen auch.
Ich habe den GBD 30,hab ich dann einen Behindertenausweis?
Ich meine, bei 30 hast Du keine großen Vorteile, aber steuerlich macht es was aus.
Okay,lieben Dank!:)
Gerne und alles Gute.
Dankeschön ! Schönen Tag Ihnen noch !:)
Hallo Hope2HelpU,
bei GdB wird dir noch nicht mal ein Ausweis ausgestellt, erst ab 50 GdB. Generell, insbesondere ohne Mz. nutzt er dir nicht so viel. Steuervorteile hast du schon etwas 310 €/Jahr). Man kann sich aber gleichstellen lassen (wie 50 GdB) dann kannst du mehr Nachteilsausgleiche genießen.
Würde ich nicht wollen:/
es gibt keinen Behindertenausweis. es gibt nur einen Schwerbehindertenausweis. von einer Schwerbehinderung spricht man erst ab einem Grad von 50. alles darunter ist "nur" eine Behinderung und hat keine wirklichen Vorteile. einen Ausweis gibts unter 50 auch nicht.
man muss eine Schwerbehinderung nicht zwingend dem Arbeitgeber mitteilen, allerdings genießt man dann auch nicht die Vorteile, die man dadurch haben würde (besserer Kündigungsschutz, Sonderurlaub).
die 50 zu bekommen ist aber generell nicht sehr einfach, da das bloße Vorliegen einer Erkrankung nicht maßgeblich ist, sondern wie schwer die Erkrankung sich erschwerend im Alltag auswirkt.
Lieben Dank!Dass heisst,dass ich Ermässigungen bei den Steuern bekomme.