Übernimmt Jobcenter Zahnspange kosten?

8 Antworten

Krankenkasse und Jobcenter übernehmen nur notwendige Behandlungen.

Der Eigenanteil (20%) ist von dir zu übernehmen. Sind das die 900 €? Das ist auf die ganze Behandlungsdauer 2-3 Jahre gerechnet! Es ist Quartalsweise zu zahlen... Das kannst du ggf. ansparen.

Frag den Kieferorthopäden, ob er eine Lösung hat. Evtl. stundet er dir den Eigenanteil ja auch (bis die Krankenkase den Eigenanteil ersetzt) oder macht eine billigere Behandlung, die keine 900 € kostet.

Bist du alleinerziehend? Frag den Vater deines Sohnes, ob er das zahlen kann, nimm ihn mit zum Kieferorthopäden, damit der ihm genau erklären kann, was und warum es gemacht werden muss/soll.

Evtl. zahlt das Jobcenter einen zinslosen Kredit für die Behandlungsgebühren.

Oder du sprichst mit der Krankenkasse, ob die nicht ausnahmsweise 100% gleich zahlen. Die 20% von Dir sollen ja nur den Behandlungserfolg (d.h. Deine Mitarbeit an der Maßnahme) sichern...

Wende dich an eine Sozialberatungsstelle. Evtl. wissen die mehr über weitere Lösungen oder haben Spenden, die das zahlen können.

Evtl. muss der Kieferorthopäde auch nochmals die Notwenigkeit der Maßnahme sehr ausführlich begründen. Außerordentlicher Zahnfehlstand, sozialer Druck (Hänseleien, Mobbing wegen schiefer Zähne), etc.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In Härtefällen kann der Eigenanteil vom JC übernommen werden.

Benötigen Jugendliche in Hartz IV Familien eine Zahnspange, müssen sie sich bei kieferorthopädischen Behandlungen nur auf das Nötigste beschränken. Zuschüsse über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gibt es nicht. Wenn überhaupt, können Zuschüsse nur in Härtefällen vom Jobcenter gezahlt werden, so das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung Az: B 4 AS 6/13 R vom 12.12.2013.

Ein Eigenanteil von 20 Prozent würde vom Jobcenter erstattet, wenn die Behandlung abgeschlossen sei. Die Klägerin entschied sich jedoch auf Anraten der Kieferorthopädie für eine teurere Behandlung, mit besseren Materialien. Und das wurde dann abgelehnt.

https://www.hartziv.org/news/20131213-zahnspange-kein-zuschuss-bei-hartz-iv.html

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/grundsicherung-mehrkosten-bei-kieferorthopaedie-kein-haertefall_238_216688.html

Keine Härtefallleistung für Mehrkosten bei Kieferorthopädie

Härtefallleistungen im Sinne der Grundsicherung werden nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen gewährt, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden. Ergänzende Leistungen bei kieferorthopädischer Behandlung führen laut BSG-Urteil jedoch nicht zur Härtefallgewährung.

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das heißt Du musst den Eigenanteil selbst tragen - der bei Erfolg der Behandlung erstattet wird - es sit also in Deinem Interesse darauf zu achten, dass Junior die Spange auch trägt

Behandlungskosten sind insgesamt 3600€+900€ Zahnspange,die ich selber zahlen muss,laut Kieferorthopädie

Wieso musst du einen Anteil für die Zahnspange selbst zahlen??

Eigentlich müssen sich Eltern nur mit einer geringen Summe an den laufenden Kosten beteiligen (im Quartal ca. 10 - 40 EUR).

Diesen Selbstkostenanteil müssen ja auch die Eltern zahlen, die von eigenem Geld leben und dieser Anteil, der vorgestreckt werden muss, soll dazu führen, dass die Kinder zum Tragen der Spange ermuntert (bis gezwungen) werden.

Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, bekommen die Eltern das Geld ja auch wieder zurück oder aber "keine Spange getragen - Geld weg".

Es wäre überaus unfair allen anderen Eltern gegenübern, wenn ALGII Empfänger da besser gestellt würden.

Aber für die Spange selbst ist überhaupt kein Eigenanteil zu zahlen