Begründung bei einer Kündigung angeben?
Hallo an alle Arbeitsrechtler,
wir haben bei uns im Betrieb eine Praktikantin, die "Kundin" des Arbeitsamtes ist und in eine Maßnahme "gesteckt" wurde, bei der sie einerseits ein Praktikum im Handel absolvieren muss, andererseits aber einmal in der Woche zum Bildungsträger "darf". Das Problem ist nun, dass sie bei diesem Bildungsträger sowohl von den Mitschülern als auch von dem einem oder anderen Dozenten Opfer von Schikanen wird.
Eigentlich wollte sie meine Chefin als Azubine haben, so lange sie in der Maßnahme betreut (und bezahlt) wird, weil sie jedoch diesen Druck und das Mobbing nicht mehr aushält, will sie lieber eine Arbeit haben, die ihr ermöglicht, dem Bildungsträger den Rücken zu kehren.
Nun stellt sich der Bildungsträger jedoch hin und verlangt, wenn sie eine Kündigung schreibt, MUSS sie eine nachvollziehbare Begründung aufführen, warum sie kündigt.
Meine Frage: Ist das rechtens? Wenn ich zum Beispiel kündigen würde wollen, reicht es ja aus, ich schreibe "Ich kündige fristgerecht zum ...", meines Wissens bedarf es da keinerlei Begründung. Ist das im Falle Arbeitsamt (nicht SGB II) und Bildungsträger tatsächlich Pflicht, dass eine Begründung angegeben werden muss?
Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.
GLG
Tichuspieler
3 Antworten
Je nach Maßnahme führt ein Verschulden eines Abbruchs zu Sanktionen. Wenn sie sich die Praktikantin als Azubine vorstellen kann, sehe ich kein Problem, diese einfach in die Ausbildung zu übernehmen. Oder ist der Reiz eher die kostenlose Arbeitskraft?
Ohne zu wissen, wie alt die Dame ist, sollte sie sich bei Mobbing etc. zuerst an die Leitung des Bildungsträgers wenden und dann an das Jobcenter.
Hallo Appelmus, danke für die Antwort.
Kann sein, das für sie andere Regelungen/ Gesetze gelten, da sie in einer vom Arbeitsamt finanzierten Maßname steckt.
Das kann ohne weiteres sein, ich kenne mich da leider nicht aus. Ich weiß halt nur, hätte ich - selber lange Zeit Kunde beim Jobcenter - Maßnahmen abgelehnt, hätte ich finanzielle Einbußen hinnehmen müssen (wobei es halt Kürzung gewesen wäre, kein Zurückzahlen).
Bricht sie die Bildungsmaßnahme ohne eine Begründung ab, muss sie damit rechnen, dass sie die bisher entstandenen Kosten zurückerstatten muss. https://ratgeber-umschulung.de/fragen/kann-ich-eine-umschulung-abbrechen/
Es kommt am Ende immer auch auf den SB beim Arbeitsamt an.
Mobbing dürfte auch den Mitarbeitern da nicht fremd sein. Davon abgesehen: Wenn sie sich dann einen Job sucht, von dem sie leben kann, ist das dem Amt nur Recht.
Kann sie nicht in eine "richtige" Umschulung wechseln, wo sie ganz normal betrieblich ausgebildet wird? Es ist doch schade, wenn sie wegen irgendwelcher Idioten ihre Ausbildung abbrechen muss.
Ich selbst stand auch nach meiner ersten Ausbildung mit einer Qualifikation da, die ich woanders nicht gebrauchen konnte. Es gab aber keine Stelle für mich, daher hat mir das Arbeitsamt dann die Umschulung bezahlt.
Ich bin ganz normal mit den "regulären" Azubis zur Berufsschule gegangen und habe auch noch die Ausbildungsvergütung bekommen. Davon konnte man ganz gut über die Runden kommen, wenn man keine großen Ansprüche hatte.
Danke für die Antwort. Ich kann das erst einmal so weitergeben; eventuell findet sich eine Lösung, bei der das Mädel mit einem blauen Auge aus der Sache rauskommt.