Begründung bei einer Kündigung angeben?

3 Antworten

Je nach Maßnahme führt ein Verschulden eines Abbruchs zu Sanktionen. Wenn sie sich die Praktikantin als Azubine vorstellen kann, sehe ich kein Problem, diese einfach in die Ausbildung zu übernehmen. Oder ist der Reiz eher die kostenlose Arbeitskraft?

Ohne zu wissen, wie alt die Dame ist, sollte sie sich bei Mobbing etc. zuerst an die Leitung des Bildungsträgers wenden und dann an das Jobcenter.

Tichuspieler 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 18:08

Hallo Appelmus, danke für die Antwort.

Kann sein, das für sie andere Regelungen/ Gesetze gelten, da sie in einer vom Arbeitsamt finanzierten Maßname steckt.

Tichuspieler 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 17:21

Das kann ohne weiteres sein, ich kenne mich da leider nicht aus. Ich weiß halt nur, hätte ich - selber lange Zeit Kunde beim Jobcenter - Maßnahmen abgelehnt, hätte ich finanzielle Einbußen hinnehmen müssen (wobei es halt Kürzung gewesen wäre, kein Zurückzahlen).

Bricht sie die Bildungsmaßnahme ohne eine Begründung ab, muss sie damit rechnen, dass sie die bisher entstandenen Kosten zurückerstatten muss. https://ratgeber-umschulung.de/fragen/kann-ich-eine-umschulung-abbrechen/

Tichuspieler 
Beitragsersteller
 23.07.2018, 17:19

Danke für die Antwort. Ich kann das erst einmal so weitergeben; eventuell findet sich eine Lösung, bei der das Mädel mit einem blauen Auge aus der Sache rauskommt.

Norman2016  23.07.2018, 17:28
@Tichuspieler

Es kommt am Ende immer auch auf den SB beim Arbeitsamt an.

Mobbing dürfte auch den Mitarbeitern da nicht fremd sein. Davon abgesehen: Wenn sie sich dann einen Job sucht, von dem sie leben kann, ist das dem Amt nur Recht.

Kann sie nicht in eine "richtige" Umschulung wechseln, wo sie ganz normal betrieblich ausgebildet wird? Es ist doch schade, wenn sie wegen irgendwelcher Idioten ihre Ausbildung abbrechen muss.

Ich selbst stand auch nach meiner ersten Ausbildung mit einer Qualifikation da, die ich woanders nicht gebrauchen konnte. Es gab aber keine Stelle für mich, daher hat mir das Arbeitsamt dann die Umschulung bezahlt.

Ich bin ganz normal mit den "regulären" Azubis zur Berufsschule gegangen und habe auch noch die Ausbildungsvergütung bekommen. Davon konnte man ganz gut über die Runden kommen, wenn man keine großen Ansprüche hatte.