Chef zwingt mich zu kündigen?

10 Antworten

Zwingen zur Kündigung kann er Dich nicht, Du bist ja nicht dazu verpflichtet diesbzgl. etwas zu unterschreiben.

Fordere notfalls die fehlenden Entgeldabrechnungen per Anwalt ein

Familiengerd  25.08.2020, 16:42
Fordere notfalls die fehlenden Entgeldabrechnungen per Anwalt ein

Eine Abrechnung muss der Arbeitgeber nur dann erstellen, wenn sich Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung geändert haben.

Natürlich kann er Dich nicht zur Kündigung zwingen. Ohne anderem Job wäre das für Dich ja auch nicht darstellbar.

Nein, Dein Chef darf Dich nicht zur Eigenkündigung zwingen. Das solltest Du auch nicht machen, weil Du dann erst mal kein Arbeitslosengeld bekommst.

Dein Chef kann Dir kündigen oder Dir einen Aufhebungsvertrag anbieten. Letzteres musst Du aber nicht annehmen.

Hugito  25.08.2020, 10:13

Achtung: Auch bei einem Aufhebungsvertrag bekommt Du 3 Monate kein Arbeitslosengeld!!

Seeheldin  25.08.2020, 10:34
@Hugito

Das kommt auf die Formulierung des Aufhebungsvertrags an. Deshalb soll man so ein Ding nie ohne vorherige anwaltliche Beratung unterschreiben.

Hugito  25.08.2020, 12:16
@Seeheldin

Nein keinen Aufhebungsvertrag. Wenn der Fragesteller auch noch einen Anwalt bezahlt, dann wird die Sache noch teurer.

Familiengerd  25.08.2020, 16:39
@Hugito
Auch bei einem Aufhebungsvertrag bekommt Du 3 Monate kein Arbeitslosengeld!!

Das ist so allgemein nicht richtig.

Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keine Sperre, wenn

  • dadurch eine personen- oder betriebsbedingte Kündigung vermieden wird,
  • dieser Umstand im Aufhebungsvertrag dargelegt wird und
  • für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab Unterzeichnung die gleiche Frist eingehalten wird, die der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen.
Hugito  26.08.2020, 09:09
@Familiengerd

Schön. Aber mit dem jobcenter müssen dazu erst Diskussionen geführt werden. Es mag sein, dass das jobcenter auf überzeugt werden kann. Aber grundsätzlich bedeutet "Aufhebungsvertrag" , dass der Arbeitsplatz freiwillig aufgegeben wurde. Und das schließt Ansprüche aus.

Familiengerd  26.08.2020, 10:33
@Hugito
Aber grundsätzlich bedeutet "Aufhebungsvertrag" , dass der Arbeitsplatz freiwillig aufgegeben wurde. Und das schließt Ansprüche aus.

Nein, tut es - wieder mit dieser undifferenziert Verallgemeinerung - eben nicht, wie ich ja bereits erläutert habe.

Außerdem werden keine Ansprüche ausgeschlossen, sondern allenfalls ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (Agentur für Arbeit) durch Sperre für maximal 12 Wochen bzw. wird eine vorübergehende Sanktion/Kürzung verhängt beim Bezug von Arbeitslosengeld 2/Hartz 4 (Jobcenter).

Hugito  26.08.2020, 10:40
@Familiengerd

Wenn der Anspruch "ruht" heißt das, es gibt kein Geld. Das ist doch das Problem.

Es macht auch keine Freude, mit irgendwelchen Amtsleuten vom jobcenter herum streiten zu müssen, weil die kein Geld zahlen wollen. Und man arbeitslos zu hause sitzt und nicht weiss, wie man die nächste Miete und das nächste Mittagessen zahlen soll. Womöglich, wenn man noch Kinder hat.

Deshalb gilt: Finger weg vom Aufhebungsvertrag!

Familiengerd  26.08.2020, 11:49
@Hugito
Deshalb gilt: Finger weg vom Aufhebungsvertrag!

Noch einmal: Das ist so pauschal-undifferenziert Unsinn.

Und wenn die Voraussetzungen eingehalten/erfüllt werden, muss man sich auch nicht "mit irgendwelchen Amtsleuten vom jobcenter herum streiten".

Seeheldin  26.08.2020, 11:57
@Hugito

Wie ich schon sagte: das kommt auf den Aufhebungsvertrag an.

Ich war selbst schon mal in der Situation - und habe mir eine Anwältin genommen. Zum Schluss war die Formulierung so, dass ich einen Anspruch auf ALG gehabt hätte - ich hatte es aber nicht gebraucht, weil ich innerhalb von zwei Wochen einen neuen Job hatte.

Hugito  26.08.2020, 11:58
@Familiengerd

Mit Herabsetzungen wird Deine Argumentation nicht überzeugender.

Ein Aufhebungsvertrag stellt ein erhebliches Risiko dar. Es mag sein, dass es Gestaltungsmöglichkeiten gibt, die unschädlich hinsichtlich eines Bezugs von Arbeitslosengeld sind. Als Laie kann man das aber nicht ausreichend beurteilen und läuft stets Gefahr, Ansprüche zu verlieren. Wenn der Arbeitgeber ohnehin, z.B. mit den selben Fristen, kündigen kann, wozu bedarf es dann noch eines Aufhebungsvertrages? Ein solcher wird i.d.R. nur abgeschlossen, weil der Kündigungsschutz des AN verkürzt wird. Das jobcenter ist gehalten, Aufhebungsverträge genau zu prüfen und wird während der Sperre im Zweifel keine Gelder auszahlen!

Daher sollte gegenüber dem Fragesteller der Rat dahingehend gegeben werden, einen risikoärmeren Weg zu gehen. Das bedeutet: Kein Aufhebungsvertrag.

Familiengerd  26.08.2020, 12:45
@Hugito
Daher sollte gegenüber dem Fragesteller der Rat dahingehend gegeben werden, einen risikoärmeren Weg zu gehen. Das bedeutet: Kein Aufhebungsvertrag.

Für den konkreten Fragefall ist das wohl zutreffend.

Ich habe mich allerdings auf Deinen so pauschal unzutreffenden Kommentar "Auch bei einem Aufhebungsvertrag bekommt Du 3 Monate kein Arbeitslosengeld!!" bezogen.

Er darf Dich nicht zwingen, selber zu kündigen.

Das solltest Du auch auf keinen Fall tun, wenn Du noch keine neue Stelle hast. Denn wenn Du selber kündigst, bekommst Du 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld!!

Hugito  25.08.2020, 10:15

Wenn er dich los haben will, dann muss er Dir kündigen. Dann bist Du auch versichert mit Arbeitslosengeld, etc.

Niemand kann dich zwingen, zumal eine Kündigung von deiner Seite eine Sperre beim Arbeitsamt bedeuten würde. Das kannst du dir ganz bestimmt nicht erlauben.