beglaubigte Abschrift vom Jugendamt
Hallo, ich habe eine beglaubigte Abschrift zur Unterhaltsverpflichtung meines Ex-Mannes für unseren gemeinsamen Sohn.
Kleiner Auszug daraus : Der erschienen erklärt : Ich verpflichte mich, unter Abänderung der Urkunde des Jugendamtes dem Kind ....... einen auf der Grundlage des derzeitigen Mindestunterhalt von ..... Euro vom 01.09. .... monatlich im Voraus zu zahlen.
Ich unterwerfe mich wegen der Verpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und beantrage, dem Kinde eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.
Habe diesbezüglich schon etliche Male mit dem Jugendamt telefoniert um zu erfahren was genau diese Urkunde aussagen soll. Doch von denen bekomme ich keine vernünftigen Auskünfte. Es wird immer nur gesagt das ich sie zu meinen Akten legen soll !
Für mich bedeutet die Abschrift das der Kindsvater jeden Monat das Geld an seinen Sohn zahlen soll auch wenn er z.B. mal wieder arbeitslos ist . Denn er hat sich durch diese Urkunde ja verpflichtet dies zu tun ? Oder sehe ich das falsch ??? Im übrigen hat der Kindsvater noch nie auch nur einen Cent Unterhalt gezahlt und mein Sohn ist mittlerweile 13 Jahre alt !!!!
3 Antworten
Für mich bedeutet die Abschrift das der Kindsvater jeden Monat das Geld an seinen Sohn zahlen soll auch wenn er z.B. mal wieder arbeitslos ist
Mit Sicherheit ist das kein Freifahrtschein, dass der Kindsvater unter allen Umständen die angegebene Summe zahlen muss. Es kommt immer darauf an, wie viel bzw. wie wenig Geld ihm selbst zur Verfügung steht.
Das Anrecht auf Unterhalt hat ja dein Kind und nicht du. Du vertrittst als Erziehungsberechtigte lediglich dein Kind.
Mit diesem Dokument kannst du eine sofortige Zwangsvollstreckung bei deinem Ex in die Wege leiten. Da wird dann erst mal sein Gehalt gepfändet oder eine Kontopfändung gemacht. Wenn er allerdings arbeitslos ist bringt das alles nichts. Wenn er nichts hat kann man auch nichts pfänden.
Der Selbstbehalt liegt je nach den Lebensumständen deines Ex bei ca. 800 - 900.-€.
Verdient er mehr, dann kann das was drüber liegt direkt von seinem Gehalt gepfändet werden. Verdient er weniger, dann schaut es schlecht aus für dich.
Im Grunde siehst Du das richtig und Du kannst, wenn er nicht zahlt ihm sofort den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen nur schreibst Du:
Im übrigen hat der Kindsvater noch nie auch nur einen Cent Unterhalt gezahlt und mein Sohn ist mittlerweile 13 Jahre alt !!!!
Die Realität lässt erwarten dass er das auch die nächsten 13 Jahre nicht tun wird. Die Mitarbeiter am Jugendamt haben leider Recht, hefte das Schreiben ab und hol es weider raus wenn Du erfahren solltest das der säumige Zahler im Lotto gewonnen hat. Sorry.
Er arbeitet, aber so wie er sagt verdient er nicht mehr als sein Selbstbehalt . kann trotzdem gepfändet werden ?