Darf ich soviel verkaufen wie ich will? ebay kleinanzeigen...

16 Antworten

ab ca. 80verkäufen im jahr gilt das als gewerblich und es ist den richtern sch***egal, wo du das zeug her hast!

wenn du opas geerbte briefmarkensammlung komplett verkaufst, ist das privat, verkaufst du jede marke einzeln ist das ein gewerbe. kaufst du so eine briefmarkensammlung, um das einzeln zu verticken, wird das als beweis für dein gewerbsmäßiges handeln angesehen.

es gibt genug gerichtsurteile zu der thematik!

bei neuware ist das noch viel einfacher: bietest du in nicht geringem umfang neuware an, dann bist du gewerblich und es interessiert dabei nicht, ob du dabei die fehlkäufe der letzten zeit anbietest oder nicht. es wird davon ausgegangen, das private verkäufer nur in geringer menge fehlkäufe zuhause haben - also neuware.

ob du als unternehmer angesehen werden kannst, steht im UStG § 2 Unternehmer, Unternehmen

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html

Nein, Du darfst nicht alles so frei verkaufen, wie Du willst. Wenn DU damit Geld erzielen willst, dass durch eine Riesenmenge angeboten wird, musst Du dich entsprechend beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden und das dann als Gewerbe auf ebay anmelden.

Privatverkäufe sind in haushaltsüblichen Mengen gestattet, der Rest ist gewerblich und Anmelde- und Steuerpflichtig.

Grundsätzlich kannst Du beim Verkauf allzu vieler Sachen nicht nachweisen (zumindest einfach nur so) dass Du nicht doch ein gewerblicher Verkäufer bist. Gewerbliche Verkäufer sind zur Zahlung diverser Steuern verpflichtet .

Die Finanzämter kontrollieren Privatangebote auf ihre Häufigkeit und setzen entsprechende Maßnahmen. e-bay macht dich lediglich aufmerksam darauf, dass die dem Finanzamt "aufstoßen" könnte.

DennisRybka 
Beitragsersteller
 29.07.2012, 10:59

Welche Maßnahmen denn ?

Die Grenze zwischen gewerblichem und privaten Verkäufern bei e-Bay ist eine Grauzone. Allerdings kann es sein, dass Du als gewerblicher Verkäufer gesehen wirst, wenn du viel verkaufst oder häufig die gleichen Sachen. Da wird dann ein gewerblicher Ansatz angenommen.

Das Ganze ist natürlich wichtig für Garantie und Widerrufsrecht. Als Gewerblicher musst du Sachen innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen, ohne Begründung.

Die Zahl ist nicht genau festgelegt. Wenn du eine Grenze überschreitest, wird die Sache gewerblich. Vor allem, wenn du deinen Lebensunterhalt aus den Erlösen bestreitest.

Und sobald du mehr als 15 Stunden wöchentlich überschreitest, ständest du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und hättest keinen Anspruch auf AlG 1

hasbro  18.03.2017, 17:09

wie hoch ist die Grenze?