Rechnung ausgestellt bevor ich vom Finanzamt erfasst wurde
Ich habe vor 2 Monaten ein Gewerbe gegründet. Beim Gewerbeamt haben sie gesagt, dass ich die Tätigkeit ab Gründung ausführen darf. Also habe ich das auch gemacht und auch schon Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. geschrieben. Laut Finanzamt darf ich aber erst Rechnungen schreiben wenn mein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bearbeitet wurde. Das wusste ich leider nicht.. Ich wusste ebenfalls nicht, dass sie dafür 6 Wochen brauchen. Ich weiß - selber Schuld, dass ich mich nicht besser informiert habe..aber:
Was soll ich jetzt machen?? Hilfe! Gibt das Ärger oder ist das Finanzamt zufrieden solange sie Ihre Steuern bekommen? (was sie ja tun wenn ich die Rechnungen einreiche)
Mein Steuerberater kommt erst am 20sten wieder aus dem Urlaub. Ihn kann ich jetzt leider nicht fragen
3 Antworten
Da bekommst du kein Problem mit dem Finanzamt, wenn du in deiner Steuererklärung diese Einnahme angibst und die Mwst. abführst. Du musst nicht warten, bis das FA deine Unterlagen bearbeitet hat. Das Gewerbeamt teilt dem FA mit, dass du eine Gewerbe angemeldet hast und somit kannst du mit deinen Geschäften beginnen und Rechnungen schreiben.
Meinen Erfahrungen nach, würde ich keine Probleme mit dem Finanzamt erwarten.
Da wird kein Hahn nach krähen. Falls die Rechnung aber in einem Jahr vor der Gewerbeanmeldung gestellt bzw. beglichen wurde, musst Du ggf. für dieses Vorjahr dennoch zusätzlich eine Steuererklärung machen.