Brief vom Finanzamt: was kommt auf mich zu?
Hallo,
vor kurzem habe ich einen Brief erhalten vom Finanzamt mit dem Betreff: "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen), land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder Vermietungstätigkeit"
In dem Brief geht es darum, dass ich nach Kenntnis des Finanzbeamten eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen habe und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen soll.
Zu mir: ich bin seit Beginn 2015 Design Student und beziehe neben meinem BAFÖG auch eine geringe Summe an SGB2 Leistungen.
In den Jahren 2015 bis Mitte 2017 habe ich für einen Freund ab und zu mal Designarbeiten erledigt, wie z.B. Flyers, Logos oder eine Webseite. Diese jedoch meistens unregelmäßig und ohne irgendwie gewerblich damit aktiv geworden zu sein. Als Dank für meine "Arbeit" wurde ich auch von diesem Freund vergütet, jedoch hat er mich darum gebeten ihm dafür eine Private Rechnung auszustellen. Ich war was das angeht erstmal verunsichert, da ich noch nie sowas gemacht habe. Er meinte ich solle lediglich keine Mehrwertsteuer ausweisen, dann sei das auch kein Problem, vor allem da die Summe nicht gerade hoch sei.
Nun belaufen sich die jährlichen Gesamtbeträge, die ich von ihm erhalten habe 2016 insgesamt z.B. auf gerade mal 200€, oder im Jahr 2017 auf 450€.
Ich bin gerade leicht panisch und besorgt darüber was auch mich zukommt. Am Telefon meinte der Mitarbeiter des Finanzamtes, dass ich den Fragebogen ausfüllen soll und dazu halt "Gewinne und Ausgaben" der letzten Jahre nennen soll. Ich bin doch kein Unternehmer, ich habe leider nicht einmal mehr die Privatrechnungen vorhanden, lediglich die von diesem Jahr noch. Kontoauszüge sind jedoch alle vorhanden.
Ich habe nun Angst, dass ich Probleme mit dem Finanzamt und dem Arbeitsamt bekomme und am Ende der Geschichte Geldstrafen oder sonstiges auf mich zukommen könnten.
Ich wäre sehr dankbar über jeden Rat hier, da ich gerade echt nicht mehr weiter weiß. Leider ist man nachher immer erst schlauer.
7 Antworten
Weil du eine Rechnung ausgestellt hast und dein Kumpel anscheinend diese bei der Steuererklärung mit eingereicht hat. Nun denkt das Finanzamt das du ein Arbeit bei ihm gemacht hast und diese nicht versteuert hast. Ich käme nie auf die Idee, als Privatperson eine Rechnung zu scheiben. Selber schuld würde ich sagen. Jetzt kommen Steuernachzahlungen auf dich zu und eventuell noch mehr.
Du hast keine Ahnung von Steuerrecht - bitte sag einfach nichts mehr und lerne noch. Bitte, bitte, bitte!
Sehr geehrter Herr Hohenscheid (gemäß Name und Bild),
Sie helfen Fragestellern nicht mit Antworten, die auf Vermutungen beruhen. Halten Sie sich mit Ihren Schnellschüssen zurück. Vielen Dank!
Das Finanzamt hat die Rechnungen, die er geschrieben hat vorliegen, durch seinen Freund den er ab und zu geholfen hat. Das waren Einnahmen die beim Finanzamt hätten gemeldet werden müssen. Also wird das Finanzamt nun eine Nachzahlung dieser Steuern fordern. Nun ist er verpflichtet alles dem Finanzamt offen zu legen. Kann er das nicht, wird das Finanzamt schätzen. In diesem Fall kann es sogar noch teurer werden. Mann nennt es sogar Schätzungsbescheid.
lt. Fragestellung belaufen sich die Einnahmen auf 200 € in 2016.
so, und wo werden hier Nachzahlungen fällig?
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ... halten. Bitte halt Dich mal zurück, Du hast von Steuerrecht offenbar keine Ahnung.
"Mann nennt es sogar Schätzungsbescheid."
Mann - Frau also nicht
Schätzungsbescheid - Ich kenn nur den Schätzbescheid
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ... halten!!!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ... halten.
Da wird eine Menge ärger auf dich zukommen...du hast Steuerhinterziehung und falsche Angaben zur Erschleichung staatlicher Mittel begangen...nimm dir wenn möglich schnell einen Anwalt...der wird billiger sein, als wenn du allein versuchst das Richtige zu tun...
Steuern werden wohl nicht auf Dich zukommen, Strafen vielleicht.
Aber der Reihe nach:
Dein Freund hat Die von Dir eingereichten Rechnungen bei sich als Aufwand von der Steuer abgesetzt, das darf er auch. Das ist dann bei seiner Steuerprüfung aufgefallen und dann schiebt der Steuerprüfer eine Kontrolle an, ob Du für diese Einnahmen im Gegenzug Steuern bezahlt hast. Dass das nur ganz geringe Beträge waren, weis der Prüfer ja nicht. Kann ja sein, dass "princerafael" für ganz viele Leute solche Arbeiten gemacht hat.
Als Du diese Rechnungen für Deinen Freund geschrieben hast, hättest Du am Jahresende eine Steuererklärung machen müssen. Denn in dem Augenblick warst Du gewerblich tätig. Gerade weil Du das ja über mehrere Jahre gemacht hast. Aus Sicht der Steuer warst Du kein Privatmann, sondern ein Freiberufler bzw Gewerbetreibender.
Nun hat das Amt das gemerkt und Du musst im nachhinein erklären, wieviel Du Eingenommen hast und wieviel Du an Ausgaben dafür hattest. Das ist aber alles gar nicht so wild, denn wenn Du nur ein paar hundert Euro eingenommen hast, dann wirst Du dafür wohl gar keine Steuern zahlen müssen, denn es gibt einen Freibetrag von ca. 8.000€ pro Jahr, wenn man darunter liegt zahlt man keine Steuern. Auch Mehrwertsteuer fällt dort nicht an. Die Gewinne waren die Einnahmen die Du von deinem freund hattest, das kannst Du ja anhand der Kontoauszüge nachvollziehen.
Nun kommt aber das Problem: Diesen ganzen Kram hättest Du auch dem Arbeitsamt mitteilen müssen, denn das hätte sich auf die SGB2-Leistungen ausgewirkt. Wie die das sehen, weiß ich nicht denn in dem Bereich kenne ich mich nicht so gut aus. Aber die werden m.E. auch bei kleineren Beträgen schon aktiv.
Das ist dann jetzt doch mit einem gewissen Aufwand verbunden, bei dem es aber wohl nicht zu einer Nachzahlung kommen wird.
Wenn du die Rechnungen nicht mehr hast: Dein Freund wird sie haben.
Stell die Zahlen zusammen und erklär diese Einkünfte dem Finanzamt und dem Bafögamt.
Das wars dann schon.
Damit kann ich leben, jedoch scheint es so als wären die Antwort hier komplett gespalten - das verunsichert noch mehr
Das liegt daran, dass wir keine Zahlen haben. Die Antworten bleiben daher etwas nebulös.
Das bedeutet, dass dein Freund eine Steuerprüfung hatte und dadurch dein Name dem Finanzamt bekannt wurde.
Und bei der "Gegenprüfung" wurde festgestellt, dass du eben keine Steuererklärung machst. Dein Freund hat also durch dich Ausgaben generiert, du aber keine Einnahmen. Und auch wenn du verneinst, ein Unternehmer zu sein - du hast aber durch die Rechnungslegung so agiert. Entweder man arbeitet schwarz, oder man läßt es.
Fülle ganz einfach den Fragebogen aus und vergiss nicht, dass du ja auch für die ganze Sache Unkosten hattest. Vermutlich wirst du eine kleine Strafe zahlen müssen und die Einnahmen werden dir rückwirkend von den Lohnersatzleistungen abgezogen.
Damit kann ich leben, jedoch scheint es so als wären die Antwort hier komplett gespalten - das verunsichert noch mehr
erklär doch bitte mal uns allen, wie eine Steuernachzahlung auf den Fragestgeller zu kommen kann, wenn dieser Bafög und SGB 2-Leistungen bezieht .....
bin bespannt, wie du da Steuer herausbekommst