Begeht der Vermieter eine Straftat?
Familie Knapp schuldet Vermieter Schmidt die Betriebskosten für fast ein Jahr. Daraufhin dreht Schmidt im Januar die Heizungszufuhr und die Warmwasserzufuhr für die Wohnung ab und steckt ein Zettel in den Briefkasten mit der Nachricht „Wenn sie nicht zahlen dann bleibt es kalt“.
Handelt es sich hierbei schon um eine Nötigung gemäß Paragraph 240 StGB?
4 Antworten
Gab es vorher Zahlungsvereinbarungen, die nicht eingehalten wurden, mit der Androhung Warmwasser und Heizung abzudrehen? Dann seh ich den VM im Recht.
Gab es vorab keine Absprachen darüber, dann hat der VM kein Recht für seine Handlung. Er muß den Mieter erstmal auf andere Wege eine Zahlung ermöglichen. z.b. Ratenzahlung.
Warmwasser und Heizung sind nicht Lebensrelevant, bzw gibt es andere Wege sich dies zu beschaffen z.b. Warmwasser über Durchlauferhitzer, Heizung über Strom.
Was anderes währ es wenn der VM auch die Kaltwasserleitung kappt.
Wohnung ist unbewohnbar, damit kann die Miete gekürzt werden, bis auf Null. Eigenmächtiges Handeln seitens des VM ist nicht per Gesetz vorgesehen, er muss rechliche Schritte einleiten.
im Prinzip, Nötigung, er will den M zur Zahlung zwingen
Wohnung ist unbewohnbar, wenn die Heizung ausfällt und der VM nicht repariert.
Wir kennen hier die Vorgeschichte nicht, warum, weshalb die Nebenkosten nicht bezahlt wurden. Wenn es eine Ankündigung mit Fristsetzung gab, kann das durchaus rechtens sein.
Versuche von Selbstjustiz werden nicht akzeptiert. ..... sprich der Vermieter hat auch noch mit einer Strafe zu rechnen.
Hinzu kommt ..... wegen fehlender Heizung + Warmwasser kann besagter Mieter auch noch berechtigt eine erhebliche Mietminderung vornehmen.
https://www.buhl.de/vermieter-web/wasser-abstellen-noetigung-oder-notwehr/
Er drehte das Wasser ab, nicht nur das Warmwasser, das ist ein großer Unterschied.
Wasser darf nicht abgedreht werden auch wenn man da im Rückstand ist, Wasser gehört zu den Lebenswichtigen Sachen.
Also Nötigung?
Du meinst, der Vermieter nötigt den Mieter, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen? Vergiss es. Man kann niemand dazu nötigen, das zu machen, wozu er vertraglich verpflichtet ist.
Ich hätte dem Mieter längst gekündigt. Fristlos. Damit wäre der Mieter genötigt, auszuziehen.