Welche Straftat begeht man, wenn man die Kennzeichen von Auto I an Auto II anbringt und damit fährt?
Frage an Rechtsexperten !
Ein Bekannter hat am Wochenende die Kennzeichen seines zugelassenen Autos an einem anderen Auto montiert, ist damit gefahren und wurde von der Polizei angehalten.
Welche Straftat wird ihm wahrscheinlich vorgeworfen?
Ist es:
§ 22 StVG, Kennzeichemissbrauch?
oder
§ 267 StGB, Urkundenfälschung?
Haben uns gestern ziemlich darüber gestritten.
Gegen Kennzeichenmissbrauch spricht, dass er die Kennzeichen nicht verändert hat, was meiner Meinung nach, der Hauptvorwurf des Kennzeichenmissbrauch ist
Für Urkundenfälschung spricht, dass Kfz und Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkende bilden könnte und deren Veränderung als Urkundenfälschung gewertet werden könnte.
Wer weiß es genau?
6 Antworten
Eine Urkundenfälschung.
lg
Das KFZ, die Papiere und das Kennzeichen ergeben eine Urkunde die du gefälscht hast.
Lg
Ich wars nicht :)
Ja, war mir bekannt, dass Kfz und gesiegelte Kennzeichen eine "zusammengesetzte Urkunde" darstellen.
Zumindest glaubte ich das schon vorher zu wissen, war mir aber nicht ganz sicher.
Da steht alles, was du wissen musst / möchtest:
Danke Dir,
da steht:
"stattdessen tritt die Strafbarkeit nach §22 StVG hinter die der Urkundenfälschung zurück. So ist nur eine Strafe im Sinne der Urkundenfälschung zu erwarten."
Was bedeutet das nun wieder?
Das die Urkundenfälschung höher gewertet wird als der Kennzeichenmissbrauch und daher die Urkundenfälschung angezeigt wird. Der Kennzeichenmissbrauch aber nicht. Wertigkeit der Strafbarkeit
Kennzeichenmissbrauch und eventuell auch Urkundenfälschung
Hallo Catfish,
meine Frage liegt nun schon einige Zeit zurück und die Gerichtsverhandlung ist jetzt vor kurzem gewesen.
Unser Bekannter hat da so richtig einen auf den Deckel gekriegt.
Er wurde wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit X und Y angeklagt und auch verurteilt.
Erschwerend kam hinzu, dass er als Betriebswirt eine in dem Bereich, rechtliche ausreichende Grundausbildung hat und in seinem Beruf auch eine Vorbildfunktion bekleidet. "das hätten Sie sich mit ihrem Bildungsstand denken können" hätte der Richter mehrfach in der Verhandlung und auch in der Urteilsbegründung gesagt.
Jedenfalls ist er jetzt vorbestraft und muss 30 Tagessätze zahlen, außerdem hat das wahrscheinlich auch noch berufliche Folgen für ihn. Seine Arbetgeber haben bereits signalisiert, dass er in seiner Position mit einer derartigen Vorstrafe nicht tragbar sei. Ist auch deshalb schon einige Monate beurlaubt. Seine Amwältin hat wohl Berufung vorgeschlagen, meinte aber, ausser einer Herabsetzung der Geldstrafe dürfte es kaum Aussicht auf Verbesserung geben.
Zum Straftatbestand kann ich nichts sagen, aber das Fahren mit einem nicht zugelassenen Kfz kann 70,- EUR und einen Punkt in Flensburg kosten.
Ergänzung:
Kennzeichenmissbrauch ist es auf jeden Fall. Ob eine Urkundenfälschung vorliegt, wird nach Einzelfall entschieden.
https://www.bussgeld-info.de/kennzeichenmissbrauch/
Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Kfz kann noch viel teurer werden. Man darf davon ausgehen, dass es nicht versichert ist. Das wäre eine weitere Straftat.
Hallo germnils....
vor kurzem war die Gerichtsverhandlung. Er ist wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Xx und Yy, keine Ahnung was genau, zu 30 Tagessätzen verurteilt worden und ist wohl auch seinen Job los, weil er mit einer derartigen Vorstrafe in seinem Beruf nicht tragbar ist.
ich denke, 70 € und ein Punkt werden im Moment sein allerkleinstes Problem sein.
Fahren ohne Versicherungsschutz + Kennzeichenmissbrauch.
Fahren ohne Versicherungsschutz ist es wohl nicht. Ich habe mal gelernt, dass jedes Auto an dem ein gültiges Kennzeichen ist, auf jeden Fall auch mindestens gegen Haftpflicht versichert ist.
Da das Kennzeichen für sich gesehen gültig ist, ist das Auto wohl auch versichert gewesen.... Regressansprüche bis 5.000€ selbstverständlich vorbehaltlich.
Das würde ich mal hinterfragen. Ich behaupte mal, dass das Kennzeichen seine Gültigkeit verliert, in dem Moment wo es an einem anderen Fahrzeug angebracht wird.
Besagtes Kennzeichen ist aber in Verbindung mit dem dort genutzten Fahrzeug nicht gültig.
Nein, das Kennzeichen bleibt gültig und die Versicherung bleibt bestehen.
Wie in einem anderen Kommentar schon gesagt wurde, wenn ein "gültiges Kennzeichen" dran ist, dann besteht auch Versicerhungsschutz. Die Versicherung ist zur Abwicklung der HAftpflichtschäden verpflichtet und kann nur begrenzten Regress beim Versicherungsnehmer einholen.
Das Kennzeichen für sich allein gesehen bleibt auch an falschen Fahzreugen gültig... und zwar so lange wie es amtliche Siegel trägt.
Die Versicherung ist in der Haftpflicht- LEitungspflicht, wenn mit einem Fahrzeug an dem gültige Kennzeichen angebracht sind, ein Schadensfall verursacht wird. Lediglich die Regressforderung kann durchgesetz werden.
Ein Kennzeichen verliert erst seine Gültigkeit wenn die Siegel beschädigt oder abgekratzt werden.
Kfz und Kennzeichen bilden eine zusammengesetzte Urkunde, nur die Urkunde wird in dem Fall gefäscht.
Hast du eine Quelle dafür, dass nicht das im Versicherungsvertrag angegebene Fahrzeug versichert ist, sondern dessen Kennzeichen? Und wie kann man dann überhaupt ein Fahrzeug zulassen, wo doch eine bestehende Versicherung des Fahrzeugs die Voraussetzung dafür ist, dass es eine Zulassung und somit ein Kennzeichen bekommt?
Das Auto ist nur dann versichert, wenn das "gültige Kennzeichen" auch zu diesem Auto gehört. Du kannst nicht die Kennzeichen eines beliebigen Autos abschrauben, an deinem Auto anbringen und dann behaupten: Das Kennzeichen ist gültig, also ist mein Auto versichert.
Danke, habe grad mit ihm gesprochen. Er war inzwischen beim Anwalt, der sagt auch das er mit einem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung rechnen müsse.