Motorradfahrer am Durchschlängeln hindern, welche Tatbestände werden verwirklicht?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Stadtverkehr habe ich auch null Verständnis. Und ob man da mit Nötigung durchkommt wage ich zu bezweifeln. Dazu müsste der Motorradfahrer beweisen das der Autofahrer absichtlich die Spur blockiert hat. Also bei mir (unterwegs mit 40t) wird es da reichlich schwierig nachzuweisen.

Auf der Autobahn hingegen im Stau (solange es keine Vollsperrung ist, da dann sinnlos) habe ich keine Problem. Gerade im Sommer mit den erhöhten Asphalttemperaturen! In den Niederlanden ist es auf der Autobahn wohl sogar erlaubt für Motorräder zu überholen/sich durchzuschlängeln, aus oben genanntem Grund.

Ich mache aber auch sehr gerne den Pannenstreifen zu, um die halbgewalkten Fahrer daran zu hindern mit gefühlt 80 km/h und eingeschalteter Warnblinkanlage zur nächsten Ausfahrt durchzuhämmern. Es wird gerne vergessen das das Ding Pannen- / Standstreifen heißt und jemand zum pinkeln auf selbigen treten könnte. ;)

Als Laie sage ich da nur: Der Autofahrer ist im Stau verpflichtet, eine Rettungsgasse frei zu halten. Das widerspricht dann der Möglichkeit, Motorradfahrer zu blockieren. Leider muss man es aushalten, wenn andere Verkehrsteilnehmer sich rechtswidrig verhalten, solange man dadurch nicht selber zu Schaden kommt.

Freethinker89 
Beitragsersteller
 16.06.2020, 13:29

Gilt nicht bei drei Fahrstreifen zwischen erstem und zweiten. Der schlaue Motorradfahrer wird sich, obgleich enger, dort durchschlängeln und nicht die Rettungsgasse nutzen weil das Bußgeld signifikant geringer ist.

perledersuedsee  16.06.2020, 13:32
@Freethinker89

Es gibt keine schlauen Motorradfahrer!