Befristeter Arbeitsvertrag,Mobbing,Krank machen?

2 Antworten

Befristete Arbeitsverträge laufen i.d.R. aus. Kündigen kann man sie nur, wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist vereinbart ist oder ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.

Wenn es Dir wirklich so schlecht geht, kann ein Arzt Dich arbeitsunfähig schreiben. Solltest Du nicht mehr in der Probezeit sein, kann der AG Dich nicht mehr vor Ablauf der Befristung kündigen. Du wirst auf alle Fälle bis zum 26. Februar bezahlt.

Solltest Du Deinen Resturlaub bis zum Ablauf der Befristung nicht mehr nehmen können, bekommst Du diesen nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt.

MaroniBa 
Beitragsersteller
 31.01.2016, 23:34

Ok,das ist ja super lieb von dir die Antwort hat mir gut geholfen :)

Und wie sieht es aus mit "Außerordentlichen Kündigungen",soetwas gibt es ja auch.

Also meine Probezeit ist vor ca 6 Monaten abgelaufen,die Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen laut meinem Vetrag.

LG

Hexle2  01.02.2016, 05:59
@MaroniBa

Außerordentliche, also fristlose Kündigungen kann der AG nicht so einfach aussprechen. Dafür bedarf es eines "wichtigen" Grundes und die weitere Zusammenarbeit kann nicht zugemutet werden.

Bei Arbeitsunfähigkeit ist dies aber meist nicht der Fall. Ein Kündigungsgrund wäre hier z.B. wenn ein AN wegen Rückenproblemen arbeitsunfähig geschrieben ist, gleichzeitig aber Familie/Freunden beim Umzug hilft und Möbel schleppt oder auf dem Bau hilft.

Du musst nur schauen, dass Du Dich bei Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig (so früh wie möglich) abmeldest und die AU-Bescheinigung pünktlich beim AG eingeht. Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, könnte der AG Dir, sofern Du noch keine Abmahnung wegen so einem Vorfall hättest, nicht kündigen. Hier würde nur eine Abmahnung gehen.

Mach Dir also keine Sorgen und viel Glück im neuen Job

Befristeter Arbeitsvertrag; der läuft einfach aus, es bedarf keiner Kündigung. 

Du must bis zum letzten Tag arbeiten, man kann aber wenn möglich noch seinen Resturlaub aufbrauchen. Bei einer Krankmeldung hat der AG die Möglichkeit dich zu einem Amtsarzt zu schicken um sich die Diagnose bestätigen zu lassen. Sollte es nicht sein, so ....