Kündigung trotz Vertragsverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages
Hallo an alle,
ich habe einen befristeten Vertrag der demnächst ausläuft. Jedoch habe ich nun erfahren das dieser Vertrag um ein weiteres Jahr nochmals befristet verlängert wird. Nun ist es so das ich überlege mir einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Meine Frage dazu ist ob ich eine Kündigung schreiben muß wenn ich die Verlängerung nicht antrete, bzw. ob ich Kündigungsfristen einzuhalten habe, oder ob ich einfach 1 Woche vor Vertragsende sagen kann ich hab was neues und ich trete die Verlängerung nicht an.
Danke für Antworten lg KyaAhn
6 Antworten
Was wenn ich die Verlängerung unterschreibe? (Hab ich noch nicht) Den noch weiß ich nicht ob zum Zeitpunkt des Ablaufes des 1. Vertrages ich auch was neues habe. Aber die meisten Arbeitgeber möchten momentan keine 4 Wochen auf einen neuen AN warten.
Ein befristeter Vertrag muß weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Er endet mit dem festgelegten Termin. Verlängerungen gelten mit Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag, nicht vorher. Wenn Du dort nicht mehr länger arbeiten willst, laß es bleiben. Laß den Vertrag auslaufen, unterschreib nichts und fertig. Du kommst bis zum letzten Tag und kannst Dich dann von Deinen Kollegen und Deinem Chef verabschieden. Solltest Du allerdings eine weitere Befristung unterschreiben so achte darauf, daß eine Kündigungsfrist drin steht, die während der Laufzeit gilt. Befristete Verträge kann man sonst in der Regel nicht kündigen (gilt für beide Seiten).
Also im jetzigen Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende bzw. Monatsmitte. Denke das wird auch im neuen dann stehen, wenn ich ihn den unterschreibe.
wenn der Vertrag befristet ist, bedarf es keiner Kündigung und wenn du die Verlängerung nicht unterschreibst, gilt die auch nicht für dich.
Was wenn ich die Verlängerung unterschreibe? (Hab ich noch nicht) Den noch weiß ich nicht ob zum Zeitpunkt des Ablaufes des 1. Vertrages ich auch was neues habe. Aber die meisten Arbeitgeber möchten momentan keine 4 Wochen auf einen neuen AN warten.
Also der erste Vertrag ist schriftlich. Momentan habe ich die Verlängerung nur mündlich.
Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist auch gültig.
bei befristeten Verträgen ist die Schriftform nicht direkt erforderlich aber im Zweifel notwendig, weil dann bindend. http://www.juraforum.de/forum/arbeitsrecht/muendliche-zusage-ueber-verlaengerung-eines-befristeten-arbeitsvertrages-33985 Aber wenn er nicht explizit geäußert hat, dass er die Vertragsverlängerung annimmt, dann gilt das eh nicht.
Heißt, also egal wie ich es momentan mache... ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist?
Ah aber wenn ich das richtig lese dann bedarf es auf jeden Fall der Schriftform. Wenn ich dann nicht antrete ist es meine Entscheidung.... hmmm
Ein befristeter Vertrag bedarf keiner Kündigung.
Aber es ist doch ein mündlcher Vertrag geschlossen worden. Es bedarf nicht unbedingt der Schriftform, oder?