Befristetervertrag soll nach mündlicher Zusage in ein unbefrister übergehen?
Hallo,
kurze Frage zu einem "zunächst befristeten Arbeitsvertrag"
Juni 2017 einen Arbeitsvertrag bekommen.
Folgendes steht im Vertrag:
... die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
ZUSATZ!
Sofern vor Ablauf der Probezeit keine weitere Vereinbarung getroffen wird, wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein solches von unbestimmter Dauer um.
Vor Ablauf der Probezeit nachgefragt ob das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus weiter besteht! ANTWORT AG Ja!
Da der Vertrag auf 1Jahr befristet war, bin ich davon ausgegangen das der Vertrag zum Ablauf der Frist endet.
AG hatte sie diesbezüglich nicht weiter geäußert. Da man aber verpflichtet ist wenn man weiß das man verrausichtlich arbeitslos wird, muss man sich ja 3 Monate vor Ablauf der Frist bei der Agentur für Arbeit melden.
Den Arbeitgeber darauf angesprochen, bezog er sich auf den weiteren Satz, sofern vor Ablauf der Probezeit..... wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit um. Soll mir keine Sorgen machen, der Vertrag geht nach der Vereinbarung in ein unbefristeten über.
Heute kommt der AG (Samstag) 02.06.18 und legt einen neuen Vertrag vor den ich unterschreiben soll. Darin steht dann aufeinmal das ich doch wieder nur einen befristeten Vertrag unterschreiben soll. Zu den gleichen Voraussetzungen wie zu dem Vertrag zuvor.
Kann der Arbeitgeber nach mündlicher Zusage das der befristete Vertrag unbefristet wird, plötzlich daher kommen und einen neuen befristeten vorlegen den ich unterschreiben soll?
Und wenn ich den in meiner überrumpelten Situation dummer Weise unterschreiben habe, kann ich meine Unterschrift widerrufen?
Würde mich über sachdienliche Antworten freuen🙂
Bin irgendwie völlig überrumpelt und fühle mich getäuscht.
Vielen Dank für eure Hilfe
3 Antworten
Sofern vor Ablauf der Probezeit keine weitere Vereinbarung getroffen wird, wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein solches von unbestimmter Dauer um.
Mit diesem Satz wäre m.M.n. die Befristung des Vertrages aufgehoben worden.
Ergo würde das nach meinem Verständnis bedeuten, dass ein unbefristeter Vertrag besteht. Warum solltest Du also jetzt einen anderen Vertrag unterschreiben, der dann eine neuerliche Befristung enthält?
Notdürftig aufgesetzt
Firma
Mustermann
In Nippes
Datum 06.06.18
("heute war der 02.06.18)
BEFRISTER Arbeitsvertrag!
Der Arbeitsvertrag zwischen der Firma Mustermann (im folgenden: Arbeitgeber) und Haribofreude, (in folgenden:Arbeitnehmer)
Wird nachfolgend wird um ein weiteres Jahr Befristet verlängert.
§1-10 ist weiter gültig.
ORT Nippes
Datum
UNTERSCHRIFTEN
Schwierig zu bewerten. Vor allem, weil nicht klar ist, ob dein ursprünglicher Vertrag befristet war oder nicht. Scheint widersprüchliche Klauseln zu enthalten.
Wenn wirksam befristet, dann kann eine anschließende Befristung vereinbart werden.
Ein unbefristeter Vertrag kann meines Erachtens nicht rückwirkend befristet werden.
Aber was ist jetzt dein Problem? Du hast doch für mindestens ein Jahr einen Arbeitsvertrag? Warum solltest du dich jetzt arbeitslos melden?
Es ist schon ein Unterschied ob ich einen ( Mir zugesagten) unbefristeten oder nach vorhergegangener Zusage eines unbefristeten, dann ohne weiteren Grund mir nicht dir nichts doch ein befristeter unter die Nase gelegt bekomme. Jemand der immer nur befristete Verträge bekommt oder bekommen hat kann das nachvollziehen das ich mit dem erneuten Vertrag nicht glücklich sein kann
Wenn arbeitsvertraglich vereinbart wurde, dass der urspruenglich auf 1 Jahr befristete Vertrag in einen unbefristeten uebergeht, wenn er nicht waehrend der sechsmonatigen Probezeit gekuendigt wird, hat du seit knapp 6 Monaten ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis. Eine erneute Befristung waere jetzt nicht mehr zulaessig.
Sehr wohl zulaessig waere aber ein Aufhebungsvertrag deines inzwischen unbefristeten Vertrags zu jedem beliebigen Termin. Ob die nun anscheinend von dir akzeptierte und unterschriebene erneute Befristung als ein solcher Aufhebungsvertrag zum Juni 2019 gewertet werden kann, ist in der Tat eine spannende Frage.