Umwandlung befristeter in unbefristeten Arbeitsvertrag - Frage zur Probezeit
Hallo zusammen,
folgende Ausgangslage: ein befristeter Arbeitsvertrag, der am 01.01.2012 begann wird zum 01.07. umgewandelt in einen unbefristeten Arbeitsvertrag (es liegt der TVöD zugrunde). Nun ist folgendes im Vertragsexemplar formuliert:
"Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.01.2012, war befristet bis 30.06.2013 und geht am 01.07.2013 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über."
und an anderer Stelle heißt es:
"Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit."
Ich würde daraus schließen, dass die Probezeit damit am 30.06.2012 vorbei war und es ab dem Zeitpunkt der Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis keine neuerliche Probezeit mehr gibt.
Richtig? Was meint Ihr?
Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Antworten!
3 Antworten
Ich schließe mich Deiner Interpretation an:
Hier ist nur von einem Arbeitsverhältnis die Rede, das am 01.01.2012 befristet begonnen hat und am 01.07.2013 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird; mithin wird am 01.07. kein neues Arbeitsverhältnis begründet.
Wenn dann also von den "ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses" die Rede ist, dann sind nach dieser Logik die Monate 01. bis 06.2012 gemeint.
Der Hinweis auf eine Probzeit macht einerseits dann zwar keinen Sinn mehr, andererseits wäre aber auch die Vereinbarung einer neuen Probezeit widersinnig, weil Du ja schon 1 1/2 Jahr lang "erprobt " worden bist - es sei denn, der Arbeitgeber wollte sich die Möglichkeit einer problemlosen Kündigung offen halten, hat sich aber mit der Formulierung völlig "vergaloppiert".
Da tut er dann gut dran, "die Füße still zu halten" und "keine schlafenden Hunde zu wecken"!
Das Thema kann noch früh genug diskutiert werden, wenn es denn einen Grund dafür geben sollte, der Arbeitgeber also sich auf die vermeintliche Probezeit berufen sollte - das muss er ja nicht unbedingt jetzt schon eventuell haben!
Herzlichen Dank, Familiengerd!
Das würde ich auch so sehen. Es wird davon gesprochen, dass das Arbeitsverhältnis am 01.01.2012 beginnt und die ersten 6 Monate dieses Arbeitsverhältnisses als Probezeit gelten.
Sinn und Zweck einer Probezeit ist es, dem Arbeitgeber Gelegenheit zu geben den Arbeitnehmer und seine Leistung kennen zu lernen.
Somit gibt es meines Wissens nach 2 Fälle, in denen eine Probezeit unsinnig und auch unzulässig ist:
Bei der Übernahme nach der Ausbildung
Bei der Ünernahme aus einem befristeten Vertrag.
Du brauchst jedoch nichts davon zu sagen, solange der Arbeitgeber dich nicht kündigen will. Damit würdest du dich vielleicht unbeliebt machen. Im Ernstfall solltest du jedoch darauf beharren.
Viel Spaß bei der Arbeit!
Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich offensichtlich um einen Standardvordruck, auf dem zu diesem Punkt eben nichts, wie an anderen Stellen, ergänzt, gestrichen o.ä. wurde. Auch deshalb ging ich davon aus, dass es sein wird, wie Du es auch siehst.
Es ist nicht mein eigener Arbeitsvertrag sondern der eines Bekannten. Er traut sich nicht ganz, beim AG nachzufragen, weil er nicht unbedingt schlafende Hunde wecken will.