Befristeter Arbeitsvertrag endet Montag, noch keine Nachricht vom Arbeitgeber
Hallo Gutefrage Community,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertag, dieser endet am Montag zum 31.12.2012, ich habe bis zum heutigen Tag noch keinerlei Meldung von meinem Arbeitgeber, weder eine Info das der Vertrag endet noch eine das er verlängert wird.
Ich habe mittlerweile einen neuen Job zum 01.01. aber wollte wissen ob das Rechtens ist was mein Alter Arbeitgeber da macht und ob ich zum Beispiel einfach am 01.01 auf die Arbeit gehen könnte und sich mein Vertrag verlängern würde!
Danke für die Antworten!
8 Antworten
Das Verhalten Deines jetzigen Arbeitgebers ist formal korrekt: da der Vertrag befristet ist, endet er "automatisch" mit Ablauf des Befristungstermins, ohne dass es weiterer Erklärungen, Reglungen bedarf.
Die moralische oder menschliche Seite ist - wie hier bereits schon geschrieben - eine andere Frage (dass man nämlich ein abklärendes Gespräch führen sollte).
Wenn Du am Tag nach Ablauf Deines befristeten Vertrages zur Arbeit erscheinst und Deine Arbeit verrichtest, Dein Arbeitgeber (oder ein verantwortlicher Beauftragter) davon weiß, Deiner Anwesenheit aber nicht unverzüglich widerspricht, Dich also nicht nach Hause schickt, damit Deine Arbeitsleistung also annimmt, dann hast du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erwirkt (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG § 15 Abs 5).
Nein, der Vertrag endet und verlängert sich nicht dadurch, dass Du weiter zur Firma gehst. Warum hast Du das Thema nicht angesprochen?
Die Frage "Warum hast Du das Thema nicht angesprochen?" ist berechtigt, die Antwort ansonsten aber falsch:
Bei akzeptiertem Erscheinen (und Arbeitserbringung) wird das befristete Arbeitsverhältnis und ein unbefristetes umgewandelt nach Maßgabe von § 15 Abs. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz:
"Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, [...] mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht [...]."
In Deinem befristeten Arbeitsvertrag steht doch bestimmt, dass am angegebenen Termin das Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist und keiner gesonderten Kündigung bedarf. Meist steht in den Zeitverträgen auch noch drin, dass sich der AN drei Monate vor Ablauf der Frist bei der AfA (Agentur für Arbeit) melden muss.
Der AG ist daher auch nicht verpflichtet den AN auf das Ende des Arbeitsverhältnisses hinzuweisen. Bei uns in der Firma ist es üblich, dass MA mit Zeitverträgen drei bis vier Monate vor Ablauf des Vertrags ihre Vorgesetzten auf eine etwaige Verlängerung ansprechen und sich dadurch oft einen Gang zum Arbeitsamt sparen.
Du bist ja auch nicht verpflichtet, Deinem AG mitzuteilen, dass Du ab 1.1. einen anderen Job hast. Beide Seiten, sowohl AG als auch AN lassen den Vertrag zum 31.12. auslaufen und fertig.
Wenn Du am 01.01.13 einfach zur Arbeit gehen würdest und man würde Dich arbeiten lassen, hättest Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, da Zeitverträge nicht nachträglich verlängert werden dürfen. Es könnte aber auch passieren, dass man Dich entweder sofort oder im laufe des Tages heim schickt mit dem Hinweis, dass Du ja nicht mehr angestellt bist. Dann bist Du raus
Dein Arbeitgeber hat alles richtig gemacht. Er hat mit dir einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen, der entsprechend der Vereinbarung am 31.12.2012 ausläuft.
Wenn er wollte, dass du darüber hinaus beschäftigt bist, so hätte er sicher vorher mit dir darüber gesprochen.
Wenn du darüber hinaus geplant bist, dann wäre dies ein Indiz, dass du weiter beschäftigt sein wirst. Alles andere ist nur Spekulation.
Dein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit dem 31.12. Hier braucht sich Dein Arbeitgeber gar nicht zu melden und somit auch gar nichts zu unternehmen! Ganz einfach.