Befristeter Arbeitsvertrag ist abgelaufen und hat weitergearbeitet

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Die Frage ist mit dem Hinweis auf den §15 des Teilzeitbefristungsgesetzes ja schon richtig beantwortet.

Ich würde an Stelle des AN ein Foto vom Schichtplan machen. Es ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu den Konditionen des befristeten entstanden.

Ob der Chef nun im Urlaub ist spielt keine Rolle. Irgendjemand vertritt ihn schon. Der Dienstplan ist ja letzten Endes eine Anweisung des Chefs wer wann wo zu arbeiten hat.

Wenn der Betrieb tatsächlich gepennt hat und Personal abbauen will besteht allerdings die Möglichkeit einer Kündigung. Mit einer Mindestfrist von 4 Wochen.

Leider wie so oft wird der Arbeitsvertrag nicht richtig gelesen und nicht beim AG nachgehackt wenn unklarheiten da sind. Daher immer fragen wenn man was nicht versteht und immer Vorher.

Niemand reist einem den Kopf ab, ganz im gegenteil.

Die antwort vom AG ist richtig, der Vertrag der ja befristet war ist ja ausgelaufen.  Arbeitsverhältnis ist beendet.

Warum hat er nicht schon im Februar nachgefragt ,wenn er wuste ja der Vertrag läuft aus. ?

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html

Maximilian112  06.04.2015, 11:34

Nun wenn Du Deinen eigenen Link auch gelesen hättest wäre Deine Antwort ev ganz anders ausgefallen.

Der Herr Hensche schreibt ja ganz deutlich was passiert, wenn das Ende der Befristung durch den AG nicht eingehalten wird.

Aziztokhi 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 10:51

Er hat ja nachgefragt, doch der Arbeitgeber hat NICHTS unternommen. In der Regel ist es bei uns so, dass wenn der Arbeitgeber den befristeten Vertrag nicht verlängern möchte, dass man einen Schreiben mit einer Kündigung erhält, war aber bei ihm nicht der fall

Maximilian112  06.04.2015, 11:48
@Aziztokhi

Der Erhalt bzw Nichterhalt dieses Schreibens spielt keine Rolle.

Maßgebend ist der Fakt des Weiterarbeitens und das nicht widersprochen wurde.

Wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf des befristeten Vertrags weiter beschäftigt wurde (und wenn er im Dienstplan für den weiteren Dienst eingeteilt wurde, ist der Fall ja sowieso glasklar), hat sich der Vertrag automatisch in einen unbefristeten verwandelt. Da gibt es kein Wenn und Aber. Der Arbeitnehmer muss sich deswegen also absolut keine Gedanken machen.

Sollte der Arbeitgeber dennoch versuchen, ihn noch loszuwerden, kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht Klage einreichen und wird damit ganz sicher Erfolg haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es dazu kommt.

Dadurch, dass man ihn hat arbeiten lassen, hat er jetzt de facto einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Da hätte der Arbeitgeber besser aufpassen müssen.

Eine extra Kündigung braucht man nicht, aber es sollte schon darauf geachtet werden, dass der Arbeitnemer nicht arbeitet. Das wurde hier verpennt.

Er ist jetzt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis: § 15 Abs. 5 TzBfG