Alkohol am Steuer mit 1,43 Promille

18 Antworten

Ab 1,1 Promille liegt regelmäßig der dringende Verdacht einer Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB vor.

Absolute Fahruntüchtigkeit ist dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) 1,1 Promille oder mehr beträgt. Wenn dieser Grenzwert überschritten ist, handelt es sich in jedem Fall um eine Straftat gemäß § 316 StGB, ohne dass es auf Ausfallerscheinungen ankäme. Mögliche Sanktionen sind Geldstrafe (in der Regel mindestens 30 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist für die Wiedererteilung (beim Ersttäter meistens neun bis zwölf Monate, bei einschlägig vorbestraften Tätern möglicherweise deutlich länger) sowie sieben Punkte im Verkehrszentralregister.

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http://de.wikipedia.org/wiki/FahrenunterEinflussvonAlkohol,DrogenundMedikamenten#1.2C1-Promille-Grenze.28sog.absoluteFahrunt.C3.BCchtigkeit.29

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...und das gehört sich auch so.

Wenn es nach mir ginge würden solche wie du nie wieder einen Führerschein bekommen.

...12-15 Monate Führerscheinentzug + 30 Tagessätze (ein Monatsgehalt) Geldstrafe + sämtliche Verfahrenskosten...

Sei froh, dass du keinen Unfall hattest und niemanden verletzt hast (hoffentlich)

Führerscheinentzug und Geldstrafe.

Falls du hier Mitleid erwartest, dannb ist du an der falschen Adresse! Man sollte halt nicht besoffen Auto fahren, denn genau solche verantwortungslosen Leute bringen so viel Kummer und Leid über unschuldige Verkehrsteilneher.

MICHB  22.02.2011, 14:17

dafür solltest du eigentlich einen stern bekommen leider kann ich dir nur mein dh geben

Judoka9  22.02.2011, 14:35
@MICHB

Besten Dank, ich freu mich auch über dein DH! ;)