THC Bluttest positiv - MPU -oder doch nicht?
hallo ich wurde vor 2 monaten angehalten und mit wurde Blutabgezapft. Heute hatte ich den Brief vom regierungspräsidium im Briefkasten 800 euro strafe, 4 Punkte und 1 Monat fahrverbot kommt da nochwas von der führerscheinstelle wegen mpu?? Mein wert lag bei 8,6 ng/ml cannabis.!!
danke
10 Antworten
http://www.anwalt.de/strafverteidiger_louis
Bei Cannabis erfolgt eine Differenzierung zwischen dem regelmäßigen Konsum – THC-COOH Werte ab 150,00 ng/ml - (bei regelmäßigen Konsumenten wird in der Regel von einer Nichteignung ausgegangen) und von gelegentlichen Konsumenten – THC-COOH Werte ab 75,00 ng/ml (diesem kann eine Eignung zuerkannt werden, wenn eine Trennung zwischen Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiven Stoffen, keine Persönlichkeitsstörung und kein Kontrollverlust vorliegt). In den meisten Fällen von Cannabis und Straßenverkehr wird die Fahrerlaubnis, bei einer Ungeeignetheit gem. Anlage 4 FeV, gem. § 46 Abs. 1 FeV entzogen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel dann, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: - gelegentlicher Cannabiskonsument (THC-COOH Wert ab 75,00 ng/ml) - 1 ng/ml aktives THC bei der Tatfahrt - Cannabisbedingte Aus- und / oder Auffallerscheinungen Beachten Sie, dass bei der Konsumkombination von Cannabis und Alkohol grundsätzlich von der Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs auszugehen ist, was die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben wird! Grundsätzlich wird davon ausgegangen, das bereits der bloße Konsum von Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, zu der Annahme führen, dass der Betroffene den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht wird. Eine Ausnahme gilt bei der Einnahme von verschreibungsfähigen Stoffen gem. Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes und bei gelegentlichem Cannabiskonsum, wenn der Betroffene zwischen Konsum und Fahren trennen kann. Beachten Sie immer, dass der sichere Nachweis von THC im Blut den Tatbestand des § 24 a Abs. 2 StVG erfüllt! Auszug aus einem Ratgeber, siehe I-Net-Adresse oben. Liebe Grüße, Chiliheadz. P.s. Wenn du mehr Hilfe benötigst, dan schreibe mich an. Ich kenne mich auch auf DIESEM Gebiet gut aus und habe schon mehrfach kostenlos und erfolgreich Klienten aus der "Patsche" geholfen. Chiliheadz.
Chilliheadz wo kann man mit dir schreiben?
Wenn du dir den Auszug aus dem Artikel GUT durchgelesen hast, wirst du sicher beruhigt sein. Trotzdem ist eine MPU möglich! Schreib mich einfach an, damit ich dir den gesamten Ratgeber schicken kann und weitere Tipps werden folgen. Ein Spitzenanwalt arbeitet auch für Hartz4-Empfänger, wenn du kein Geld für einen anständigen Anwalt hast, kann ich dir sicherlich noch einiges sagen, damit du das auch ohne große Eigenkosten geregelt bekommst. Kopf hoch! Chiliheadz.
Gehe sofort am Montag zu einem auf Drogen spezialisierten Fachanwalt ( Cannabislegal.de kann dir entsprechende Hilfe bieten, was die Konzentrationen im Blut mit der sog. "Fahruntüchtigkeit" angeht!), die von dir angegebenen Werte entsprechen NICHT den Grenzen die vom Bundesgerichtshof gesetzt wurden, um eine "Fahruntüchtigkeit" vorraus zusetzen, wenn keine Verkehrsgefährdung oder ausfallerscheinungen vorgelegen haben. Die "Grüne Hilfe" ist auch ein Ansprechpartner! Wenn du nähere Informationen brauchst, dann texte mich einfach an. Ich habe eine umfangreiche Sammlung von Gerichtsurteilen, Gesetzestexten und relevanten Untersuchungen, die dir sicherlich auch weiterhelfen könnten. Vor einer genauen Abklärung mit einem GUTEN UND SPEZIALISIERTEN ANWALT NICHT ZAHLEN! Das wäre ein Schuldanerkenntnis! Chiliheadz.
Ja - mit überaus großer Wahrscheinlichkeit. Denn von MPU`s lebt eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen (nebst Angehörigen). Und sie leben nicht schlecht, denn die Durchfallquote bei medizinisch psychologischen Untersuchungen liegt bei rund 50 %, so dass Du gute Chancen hast für die gleiche Angelegenheit doppelt löhnen zu müssen.
Wenn man sich mal die Gesamtkosten für die paar Züge am Joint ausrechnet, kommt man schnell auf einen dreistelligen Betrag. Den wiederum hochgerechnet auf alle positiv auf Cannabis Getesteten, zeigt sich, dass es eine regelrecht an der (ungelösten) Cannabisfrage schmarotzende Industrie gibt, die es herzlich wenig interessiert, ob man infolge der vergleichsweise einschneidenden Strafmaßnahmen und Kosten zum sozialen Abstieg verdammt ist.
Zum Fahren unter dem Einfluss von Cannabis wurden bereits Tests in GB und NL durchgeführt. Die Ergebnisse waren erstaunlich, werden aber von den hiesigen Behörden nicht zur Kenntnis genommen...denn der Rubel soll ja weiter rollen und vielleicht erhofft man sich durch Fahrverbote insgesamt weniger Staus in Verkehrs-Spitzenzeiten.
man man, so viele schlaue leute hier. Ich wußte eigendlich noch nicht das die Führerscheinstelle für die Gerichtsbarkeit zuständig ist. Du bist ja schon bestraft worden. Ich glaube nicht das du noch zu MPU musst. Sonst wäre die Strafe höher,oder der Lappen gleich weg. Ist bei Alk doch auch so,oder ? Muß jeder bei 1 Monat fahrverbot ..gleich zu MPU ?? Ich meine beides gehört nicht im Straßenverkehr.Aber dann hätten die gleich nach 1 Monat Fahrverbot + MPU schreiben können. Na ja ist nicht so mein Gebiet Drogen.Haben sie dir den Führerschein abgenommen? Dann mußt du bei neuantragt damit wohl rechnen. Wenn nicht dann nicht.