Gibt es eine Begnadigung nach 2mal negativem Gutachten von der MpU

10 Antworten

Nach welchem Gesetz soll es bitteschön Pflicht sein, "ab 1,60 Promille eine MpU zu machen"?

§13 FeV darin steht dieser Absatz:

. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,

für den Fragesteller:

gegen die Aufforderung einer MPU kann nicht gerichtlich geklagt werden, nur gegen die Auswirkungen einer unberechtigt angeordneten MPU. kann es sein, dass du uns was verschweigst? eine, vor Jahren schon einmal, Trunkenheitsfahrt? bist du noch in der Probezeit und dir wurde schon einmal die FE entzogen?

chrissy85 
Beitragsersteller
 04.10.2011, 21:16

nein ich war davor im Straßenverkehr nicht auffällig und in der Probezeit war ich auch schon lange nicht mehr...daher ist mir das nicht klar weshalb hier so streng bewertet wurde.

dinaheve  04.10.2011, 21:31
@chrissy85

bei 1,59‰ ist die MPU zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch kann der Sachbearbeiter der Fsst sie anordnen. allerdings sollte er dann eine gute Begründung dafür haben, ich würde einfach einmal Akteneinsicht nehmen und dann gleich mal nachfragen. Akteneinsicht ist kostenlos

wann war denn die TF?

um eine ungewöhnliche Tageszeit? (also mittags oder am späten Morgen?)

chrissy85 
Beitragsersteller
 05.10.2011, 09:32
@dinaheve

spät am morgen um 5.30uhr nach einem discobesuch

chrissy85 
Beitragsersteller
 05.10.2011, 09:57
@chrissy85

sry ich meinte einfach nur um 5 uhr 30 nach einem discobesuch :-)

Nach welchem Gesetz soll es bitteschön Pflicht sein, "ab 1,60 Promille eine MpU zu machen"? Die MPU wird nicht ab einem bestimmten Promillewert angeordnet, sondern dann, wenn Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers bestehen. Und die scheinen ja berechtigt gewesen zu sein. Jetzt willst Du auf dem Gnadenweg trotz bewiesener Untauglichkeit wieder als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen? Gott sei Dank, dass das nicht geht.

zum Glück gibt es für Leute wie dich dabei keine Begnadigung.

Sorry, aber wer mit 1,6 Promille noch so dreist ist, sich ans Steuer zu setzen, gehört meiner Meinung nach nicht nur der Führerschein, sondern auch der Wagen weggenommen.

Nur zur Info: Für 1,6 Promille braucht ein normalgewichtiger Mann etwa 2 Liter Bier oder eine halbe Flasche Korn.....

DonRamon  04.10.2011, 09:45

Das mit den 2 Litern Bier halte ich für ein Gerücht. Außerdem kannst du es nicht mal ansatzweise ausrechnen, ohne zu wissen ob es ein Mann oder ne Frau ist bzw. das Körpergewicht zu kennen....

dinaheve  04.10.2011, 21:34
@DonRamon

Das mit den 2 Litern Bier halte ich für ein Gerücht.

ich auch, das wird auch bei Frauen kaum reichen

Leider keine Begnadigung! Mal nachgefragt beim Gutachter, woran es lag? So ein Feedback ist oftmals Gold wert!

Das mit 1,59 Promille ist eine Messung wofür sicherlich mehr als 1,6 Promille ursächlich waren Und wer aus einer verpatzten MPU nichts für die 2. dazugelernt hat, solte eine 3. garnicht mehr machen dürfen.

dinaheve  04.10.2011, 21:33

Das mit 1,59 Promille ist eine Messung wofür sicherlich mehr als 1,6 Promille ursächlich waren

das muss dann bewiesen werden, z.B durch Rückrechnung mittels einer zweiten Blutprobe