Beerdigungskosten zahlen für Vater den man nicht kennt?
Hallo leute,
Heute stand die Polizei vor der Tür und sagte mein Vater sei verstorben. Jetzt müssen meine Geschwister und ich für die Beerdigung aufkommen. Meine Frage ist jetzt muss ich sie zahlen oder kann ich das ablehnen ? Es ist so ich habe meinen Vater nie kennengelernt da er vor meiner Geburt von meiner Mutter geschieden wurde. Er hat nie Unterhalt gezahlt, auch hat er nie interesse daran gezeigt mich oder meine Geschwister kennen zu lernen, von ihm kam nie irgendetwas .Er ist ein fremder für mich da ich so gut wie garnichts über ihn weiß (weiß ja nichtmal wie der aussieht). Nach der Scheidung hat er garkeinen Kontakt mehr zu uns gehabt und nur einmal zu meiner Mutter einen Brief geschrieben, aber das ist ja was anderes. Ich fände es sehr ungerecht wenn wir jetzt zahlen müssen für jemanden der nie für mich oder meine Geschwister aufkam und im Grunde ist er ein Fremder. Das Problem ist das ich nurnoch morgen Zeit habe etwas dagegen zu tun, da ich bis zum 2.12.15 zahlen muss. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
LG Lulo
7 Antworten
Nein, musst Du nicht. Die Beerdigung wird das Sozialamt übernehmen da Du ja nicht über Einkünfte entsprechend verfügst, den Vater nicht gekannt hast, er keinen Unterhalt gezahlt hat usw.
Woher weißt du denn über welches Einkommen der Fragensteller verfügt? Außerdem ist es nicht relevant, ob Kontakt bestanden hat. Oder ob der Vater seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Das Sozialamt zahlt nur dann, wenn kein Bestattungspflichtiger mit entsprechendem Einkommen gefunden wird. Das Ordnungsamt zahlt, wenn gar keine Angehörigen gefunden werden.
du wirst da nicht drumrum kommen. ich habe einen bekannten, der muß für die beerdigung seines halbbruders bezahlen, von dem hat der erst durch die zahlungsaufforderung erfahren.das sozialamt legt zwar die kosten aus, aber wenn man einen verwandten findet, muß er "blechen"
Bei uns bestattet die Gemeinde. Kostenfrei, stellt sogar noch einen Wagen zur Verfügung für Auswärtig anreisende Verwandte. Ist nicht das Thema, ich weiss.
So, wie ich das sehe, ist die Bindung zu dir und Geschwister irrelevant. Wie oft oder eben nicht dein Vater dich besuchte, Geschenke gemacht (oder nicht) sich gekümmert (oder nicht) ist beim Staat nicht das Thema. Das Gesetz gilt. Anscheinend will deine Gemeinde nicht für die Bestattung aufkommen. Da sind die Angehörigen zuständig. Dem Recht ist es egal, wie die Bindung zum Verstorbenen ist/war.
Drum, da bei dir Kosten anfallen, sind diese von den nächsten Angehörigen zu begleichen.
Damit ist auch die Gemeinde zahlungspflichtig, wo er gewohnt hat, oder jetzt ist. Streiten über die Kosten können die immer noch, denn er muss jetzt unter die Erde, egal auf welche Weise.
An wen sollst Du zahlen? Wie hoch ist die Summe? Wann ist der Vater verstorben? Wenn Ihr zahlen sollt, dann verfügt Ihr auch über den Ablauf der Beerdigung. Oder ist er schon unter der Erde? Hat das die Gemeinde veranlaßt und die suchen jetzt nach Hinterbliebenen? Wenn ja, erkundigt Euch, ob der Tote etwas hinterlassen hat.
Also da steht entweder ich setzte mich mit einem Bestatter meiner wahl in Verbindung und regel das selber oder sollte eine beauftragung meinerseits nicht erfolgen dann werden voraussichtlich 2.500,00 euro veranschlagt. Beauftragt wird dann eine Feuerbestattung mit anonymer Beisetzung im Mausoleum Itzehoe. Er ist am 23.11 verstorben. Am 2.12 soll die einäscherung stattfinden sollten wir nichts machen. Das wurde von der Stadt Itzehoe veranlaßt. Auch wenn er etwas hinterlassen hat will ich es nicht.
Es geht bei der Hinterlassenschaft nicht darum, ob Du es willst oder nicht. Du könntest evtl. davon die Kosten decken. Wenn Ihr tatsächlich die Kosten übernehmen müßt, dann übernehmt die Beerdigung selber, denn es geht auch preiswerter als die von der Stadt berechnete Einäscherung.
Mehr außer schulden werd ich da wohl nicht bekommen von den hinterlassenschaften ....
Wenn die Behörde dann mit dem Erbe - man kann auch Schulden erben - auf Dich zukommen, sofort das Erbe ausschlagen.
Die Frist zum Ausschlagen kann wesentlich kürzer sein. Wenn die Gemeinde sich nach einem halben Jahr meldet, ist es zum Ausschlagen zu spät!
Die Frist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem man von dem Erbe erfahren hat. Da der Vater ja gerade gestorben ist, ist die Frist - ich glaube, es sind 6 Wochen - ja noch lange nicht rum.
Für alle die das eventuell interessiert: Man hat 6 Wochen zeit das Erbe auszuschlagen und es gilt ab dem tag an wo man vom Tod erfahren hat. Beim Notar kostet das ungefähr 35 Euro mit Mehrwertsteuer. Wenn man den "Brief" vom Notar abschicken lässt zahlt man so um die 55 Euro. Ich habe den "Brief" selber abgeschickt was mich 4 Euro gekostet hat. Man braucht außerdem um das Erbe auszuschlagen die Sterbeurkunde, kostet 10 Euro.
Nun zu den Bestattungskosten: Da ist es leider so wie viele hier schon gesagt haben, man muss zahlen mit der Ausnahme wenn man Mißbraucht oder Misshandelt wurde. Da mein Vater gleich am nächsten Tag als ich den Brief von der Polizei bekommen habe verbrannt wurde und schnell Beerdigt werden musste konnte ich da nicht besonderst viel mitentscheiden. So weiß ich nicht wie viel die Beerdigung letztlich kostet (Die Stadt und das Beerdigungsinstitut sagen auch jedes mal was anderes). Ich warte gerade ab bis eine Rechnung kommt dann schreib ich das hier auch nochmal rein.
LG Lulo
Und wenn man vom Erbe erfährt aber vorher nicht vom Tod des Erblassers? Wie lange ist dann die Frist?
Man kann nur dann Erben wenn jemand stirbt. Die Frist beträgt immer 6 Wochen
Heute erst war die Polizei da u. morgen sollt ihr schon zahlen?
wie das?
ja das ist so der ist seit ner Woche tot und die mussten uns erst ausfindig machen und in dem Papier steht das sie daher nur eine kurze Frist geben können :/ und wenn ich nichts mache wird am 2.12 die einäscherung gemacht und die kosten gehen dann auf uns drei.
Wer macht die Einäscherung?
Das Beerdigungsinstitut?
Ihr hättet euch gleich heute mit denen in Verbindung setzen müssen, kommt mir alles etwas seltsam vor!
Heute wars leider zu spät die Polizei war erst vorhin da :/ natürlich hätte ich das dann sofort geklärt. In Itzehoe in Schleswig Holstein Bestattungsinstitut Alexander, Edendorfer Straße 111a da liegt der und die machen des dann wohl auch.
Falls wirklich eine Rechnung kommt, erkundigt euch beim Anwalt, was zu tun ist, die wird ja nicht gleich morgen kommen?
allerdings wurde ja schon erwähnt, daß es sein kann, daß ihr auf den Kosten sitzen bleibt?
Deshalb erkundigen!
Das Institut ist bei Tag und Nacht zu erreichen, ruf die an.
Du scheinst ziemlich hilflos zu sein.
Klar bin ich hilflos ich hab überhaupt keine Ahnung was ich machen soll :/ Was muss ich dann zu denen sagen oder eher gesagt was können die da schon groß machen ?? Die Polizei meinte ich soll morgen da bei Itzehoe amt für Bürgerdienst anrufen und fragen und das mach ich ja auch.
Dann rufe das Institut jetzt an, und mail denen, dass ihr nicht zahlungfähig seid und die nichts Kostenpflichtiges für euch erledigen dürfen.
Das Bestattungsinstitut wird dann den Auftrag von der Stadt erhalten und einäschern lassen. Wo dann bestattet werden soll, das entscheiden dann die Angehörigen.....meldet sich dann niemand, dann wird die Stadt auch beisetzen lassen.
Beide Rechnungen gehen dann an die Hinterbliebenen, die einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Sozialamt stellen können, sofern sie nur über geringes Einkommen verfügen.
Fakt ist aber, das man eine Bestattung (inkl. Einäscherung) preiswerter haben kann, wenn man sich bei verschiedenen Bestattern erkundigt. Die Stadt läßt es über die Städtische Bestattung machen, oder über den Bereitschaftsdienst und auch die Friedhöfe sind oft teuer in der Stadt.
Meine Gemeinde hat damit nix zu tun der ist inem anderen Bundesland.