kann ich meine Brüder auf Beerdigungskosten des Vaters verklagen?
Hallo . Unser Vater ist im Dezember verstorben. Wir hatten keinen Kontakt zu ihm, haben aber seine Beerdigung organisiert. Wir d.h. meine zwei Brüder und ich. Beim Bestatter habe ich alleine unterschrieben. Mein Partner und ich haben regelmäßiges Einkommen wir gehen beide arbeiten. Meine beiden Brüder bekommen Hartz IV und wie gehen schwarz arbeiten. Jetzt weigern sie sich irgendwas dafür zu zahlen . Mein Partner und ich haben deswegen einen Kredit aufnehmen müssen.jetzt ist meine Frage habe ich irgend eine Vhance von denen Geld zu sehen ,was könnt ihr mir raten?wir haben wohl am Freitag schon einen Termin beim Anwalt.
4 Antworten
Die Kosten der Beerdigung wären zunächstmal aus den Nachlass zu tragen. Sofern der Nachlass das nicht hergibt, greift die Unterhaltspflicht. Hier ist aber Vorraussetzung, das die Unterhaltspflichtigen auch leistungsfähig sind.
Hallo,
worüber ich hier immer stolpere ist die Frage, wie ein "Nichterbe" die Bestattung beauftragen kann.
"A", als Nichterbe kann doch keinen teures Begräbnis beim Bestatter bestellen und der Erbe bezahlt dafür.
Hier gibt es doch ein Vertragsverhältnis zwischen dem Bestatter und seinem Kunden?
Grundsatz: Erbenhaftung
Grundsätzlich hat gemäß § 1968 BGB der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen. Der Erbe ist verpflichtet, die Bestattungskosten, die sich aus dem Bestattungsakt ergeben zu übernehmen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für die Bestattung und das Grab sowie dessen Erstanlage, die Kosten einer üblichen kirchlichen und bürgerlichen Feier, wie auch die Kosten für Todesanzeigen, Sterbebilder und spätere Danksagungen. Ebenso sind hierzu die Kosten für das Sargbesteck bzw. Sargschmuck zu zählen. Oftmals gehören hierzu auch die Kosten eines Leichenschmauses je nach den ortsüblichen Gepflogenheiten.
Wenn du nicht Alleinerbe bist hast du Anspruch auf den entsprechenden Anteil der Kosten von deinen Geschwistern bzw. restlichen Erben. Angaben aber ohne Gewähr, ich bin kein Jurist.
Ein Hartz 4 Empfänger bekommt NORMALERWEISE keinen Kredit!
Er braucht auch die Beerdigung nicht zu bezahlen, wenn er fristgerecht das Erbe ausschlägt. (So ist es mit zumindest bekannt).
warte den termin beim anwalt ab, er wird dich aufklären
Normalerweise müssen die Kosten vom Erbe bezahlt werden. Wenn Du unterschrieben hast bist Du leider dran.
Rein rechtlich besteht eine Chance.
Wenn deine Brüder aber kein Geld haben, dann können sie auch nicht bezahlen. Wom Hartz 4 Satz brauchen sie nichts abzugeben.
Das ist richtig, einen Anspruch durchzusetzen ist wieder ein anderer Stiefel.
Ok danke , weil laut Gesetz sind doch die Kinder verpflichtet dies zu zahlen oder nicht ?
Denn selbst wenn man harzt vier kriegt kann man von denen doch ein kleinen Kredit bekommen ? Oder nicht ?