kann ich meine Brüder auf Beerdigungskosten des Vaters verklagen?

4 Antworten

Die Kosten der Beerdigung wären zunächstmal aus den Nachlass zu tragen. Sofern der Nachlass das nicht hergibt, greift die Unterhaltspflicht. Hier ist aber Vorraussetzung, das die Unterhaltspflichtigen auch leistungsfähig sind.

jenshiller  23.06.2016, 12:39

Hallo,

worüber ich hier immer stolpere ist die Frage, wie ein "Nichterbe" die Bestattung beauftragen kann.

"A", als Nichterbe kann doch keinen teures Begräbnis beim Bestatter bestellen und der Erbe bezahlt dafür.

Hier gibt es doch ein Vertragsverhältnis zwischen dem Bestatter und seinem Kunden?

Grundsatz: Erbenhaftung

Grundsätzlich hat gemäß § 1968 BGB der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen. Der Erbe ist verpflichtet, die Bestattungskosten, die sich aus dem Bestattungsakt ergeben zu übernehmen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für die Bestattung und das Grab sowie dessen Erstanlage, die Kosten einer üblichen kirchlichen und bürgerlichen Feier, wie auch die Kosten für Todesanzeigen, Sterbebilder und spätere Danksagungen. Ebenso sind hierzu die Kosten für das Sargbesteck bzw. Sargschmuck zu zählen. Oftmals gehören hierzu auch die Kosten eines Leichenschmauses je nach den ortsüblichen Gepflogenheiten.

Wenn du nicht Alleinerbe bist hast du Anspruch auf den entsprechenden Anteil der Kosten von deinen Geschwistern bzw. restlichen Erben. Angaben aber ohne Gewähr, ich bin kein Jurist.



Cinday5 
Beitragsersteller
 25.05.2016, 18:12

Ok danke , weil laut Gesetz sind doch die Kinder verpflichtet dies zu zahlen oder nicht ? 

Denn selbst wenn man harzt vier kriegt kann man von denen doch ein kleinen Kredit bekommen ? Oder nicht ? 

konzato1  25.05.2016, 18:16
@Cinday5

Ein Hartz 4 Empfänger bekommt NORMALERWEISE keinen Kredit!

Er braucht auch die Beerdigung nicht zu bezahlen, wenn er fristgerecht das Erbe ausschlägt. (So ist es mit zumindest bekannt).

Amok91  26.05.2016, 11:32
@Cinday5

warte den termin beim anwalt ab, er wird dich aufklären

Normalerweise müssen die Kosten vom Erbe bezahlt werden. Wenn Du unterschrieben hast bist Du leider dran. 

Rein rechtlich besteht eine Chance.

Wenn deine Brüder aber kein Geld haben, dann können sie auch nicht bezahlen. Wom Hartz 4 Satz brauchen sie nichts abzugeben.

Amok91  25.05.2016, 18:10

Das ist richtig, einen Anspruch durchzusetzen ist wieder ein anderer Stiefel.