Bedeutet das Ende der Untersuchungshaft (ohne Verurteilung) auch die Entlassung des Verhafteten

4 Antworten

olange kein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel lautet, soll in Deutschland der Vollzug der Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Das Oberlandesgericht kann jedoch diese Frist verlängern, "wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen" (§ 121 StPO). Dies ist in der Praxis nicht selten der Fall. Trotz der von Amts wegen durchgeführten Kontrolle durch das jeweils zuständige Oberlandesgericht hat es auch in Deutschland Einzelfälle überlanger Untersuchungshaft gegeben, die gelegentlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gerügt worden sind.wiki

mn2204 
Beitragsersteller
 04.02.2012, 14:54

Danke für die schnelle Antwort! Sehr hilfreich!

Snake34  04.02.2012, 15:00
@mn2204

wiki sei Dank...gerne

Die Untersuchungshaft beträgt in Deutschland zunächst 1/2 Jahr und wird durch durch den Richter angeordnet. Vor Anlauf des 1/2 Jahres gibt es einen Haftprüfungstermin und es wird über eine Verlängerung entschieden. Ansonsten kommt der Betreffende vorerst und ggf. bis zur Haupverhandlung frei. Dies kann auch unter bestimmten Auflagen erfolgen.

mn2204 
Beitragsersteller
 04.02.2012, 14:55

Und auch dir vielen Dank! =)

Rosengarten  04.02.2012, 17:07
@mn2204

Wenn man in U-Haft sitzt, wird man garantiert nicht zu einem bestimmten Termin entlassen !! Entweder wird im Haftprüfungstermin festgestellt, daß die Haftgründe entfallen sind und dann wird man SOFORT entlassen, oder aber man wird verurteilt und das Urteil fällt so aus, daß eine Fortsetzung der Haft nicht erforderlich ist, dann wird man auch SOFORT entlassen !! Eine U-Haft KANN GAR NICHT "in den nächsten Wochen" beendet werden. Da hat einer Quatsch erzählt, Quatsch mit Soße!!

Was man aber auch vermuten könnte, daß der Freund in U-Haft gekommen ist, er aber noch eine Strafe abzusitzen hatte. Dann wird die U-Haft sozusagen beendet und die Strafhaft beginnt. Da weiß man natürlich, daß die evtl. in einigen Wochen beendet ist. Wobei aber abzuwarten ist, ob er dann nach Beendigung der Strafhaft wirklich rauskommt, oder ob die U-Haft wieder in Kraft gesetzt wird - da muß er dann weiterhin in Haft bleiben.

Ich vermute jetzt mal, aufgrund der komischen Beschreibung,daß dein Freund geschnappt wurde und die Polizei oder die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, daß ja noch eine Strafe offen ist und DIE sitzt er nun ab !!

Hi

So im Prinzip ist die U-Haft beendet, sobald ein Urteil vorliegt. Es wird sehr wahrscheinlich zur Verhandlung kommen. Wird er dort freigesprochen, kann er seine Sachen packen und heim gehen. Wird er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verbleibt er in der Regel in Haft, wechselt von U- zu Strafhaft. Die Zeit in der U-Haft wird auf die Straflänge angerechnet.

Eine Möglichkeit von beiden wird wohl bei rumkommen ;o)

mn2204 
Beitragsersteller
 04.02.2012, 14:55

Auch dir vielen Dank!

Hallo Michael

Was meint die Freundin die U-Haft wird beendet. Die U-Haft kann nur durch Aufhebung des Haftbefehls beendet werden.Das heist der zuständige Richter hebt den Haftbefehl bei einer Anhörung auf,im beisein des Angeklagten und des Anwaltes. Aber da müssen schon Gründe vorliegen das der Richter den HB aufhebt. Das hängt ab welcher Tatvorwurf gemacht worden ist und dieser steht im HB. Wenn der Richter den HB aufheben sollte dann werden dazu auflagen kommen die er erfüllen muss. Übrigens Lektüre dazu ist die StPo,das Untersuchungshaftvollzugsgesetz .

Gruß Vampiro