Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft?
Was ist der Unterschied bei einer Untersuchungshaft und einer Strafhaft?
Steht bei beidem noch eine Verhandlung bevor?
6 Antworten
In Strafhaft befindet sich, wer rechtskräftig wegen der Begehung einer Straftat durch ein Gericht verurteilt worden ist. Die Verbüßung der Freiheitsstrafe dient der Vollstreckung des Strafurteils und soll der Resozialisierung des Täters dienen. Die Strafhaft wird in Justizvollzugsanstalten vollstreckt.
- Festnahme
- Haftbefehl
- Untersuchungshaft
- Gerichtsverhandlung mit Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens
- Strafhaft bei rechtsgültigem Urteil
Genau in dieser Reihenfolge
Festnahme ist noch etwas Anderes. Es ist eine "vorläufige Festnahme", wie es so schön heisst. Dafür benötigt man noch nicht zwingend einen Haftbefehl. Der wird anschließend beantragt, oder aber die Person nach einer gewissen Frist wieder freigelassen.
Natürlich gibt es auch Festnahmen aufgrund eines bestehenden Haftbefehls. Das ist dann aber bereits eine Verhaftung.
Kleine, aber feine juristische Unterschiede.
U-Haft ist vor und während des Gerichtsverfahrens. Strafhaft danach.
Ob und wie die jeweils anzuwenden sind, könnte ich dir mit Links oder Zitaten aus Wikipedia erklären. Kannst du aber auch selbst nachlesen.
Hallo,
wenn du in U-Haft kommst, dann weil ein Grund vorliegt, dass du bis zur Anklageerhebung in Haft bleibst. Z. B. Strafentzug, Zeugen unter Druck setzen oder ähnliches. Der Prozess kommt erst noch und wenn die Rechtskraft eingetreten ist, also keine Berufung oder Revision eingelegt wrid, dann kommst du in Strafhaft.
Wenn du in Strafhaft kommst, dann bist du rechtskräftig verurteilt. Das heißt, dass für diese Straftat kein weiterer Prozess folgt.
Du kannst aber auch in Strafhaft sitzen in Unterbrechung der U-Haft für einen andere Tat, oder nach Absitzen einer Haft eine anhängige U-Haft haben.
LG Mata
Einer Strafhaft geht eine Verurteilung voraus.
Die U-Haft dient der Vorbereitung einer Anklage (oder halt auch nicht). Sie ist auch zeitlich begrenzt.
"Steht bei beidem noch eine Verhandlung bevor?"
Nein, bei der Strafhaft war die schon. Und nach einer U-Haft kommt es auch nicht immer zur Anklage.
Ist das nicht erst Haftbefehl und dann Festnahme? Wie sollen die jemanden festnehmen ohne Haftbefehl?